E 303 und Registrierung!

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Dani
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E 303 und Registrierung!

Beitrag von Dani »

Hallo alle zusammen!

Hab heute mal ne Frage zum E 303. Ich hab vor, damit im Juni nach Finnland zu gehen. Mein Problem ist nun, dass ich mich dort ziemlich schnell registrieren lassen muss, da ich die 72 Tage, die man ja im Jahr davor dort sein darf, fast voll hab. Meine Frage nun: Verliert das E 303, also die Bescheinigung vom Arbeitsamt, mit der ich im EU-Ausland auf Jobsuche gehen kann und auch meine Kohle dort bekomme, dann seine Gültigkeit?

Ich muss vielleicht dazu sagen, dass mein Freund Finne ist, und ich ihn natürlich so oft als möglich sehen wollte (wird dann bei den 72 Tagen ein Auge zugedrückt?)

Und noch was würde mich interessieren: Würden wir heiraten (was wir sowieso vorhaben), kann mir dann die Polizei eine Registierung verweigern? Und bekomme ich dann Arbeitslosengeld auch ohne E 303? Ich muss das leider fragen, weil er gerade seinen Job verloren hat und ich wohl mangels Sprachkenntnissen nicht gleich einen bekommen werde...:/

Wär toll, wenn mir da jemand ein paar Tipps und Infos geben könnte....
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Sandra
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Sandra »

Soweit ich weiss wurde bei meinem E303 ein Datum eingetragen. Also von wann bis wann das gilt - im Normalfall ab Ausstellung des Formulars.
Heisst das "ich hab die 72 Tage fast voll" das du immer wieder mit E303 nach Finnland gekommen bist und dann nach gewisser Zeit wieder zurück nach D bist?
Ich glaube nicht, das das Arbeitsamt dir so oft das E303 ausstellen wird.
Bezüglich Freund interessiert die das einen Shicedreck - gelinde gesagt. Der Grund warum du E303 beantragst ist denen egal, hauptsache du kommst möglichst nicht wieder.

Bei der Heirat wirst du normalerweise registriert - verweigern können die glaube ich nur wenn du "Dreck am Stecken" hast.

ALU bekommst du in der Form dann nicht, nur dieser Sozial-Tagessatz (hier irgendwo im Forum steht das schon wie viel das ist - ich glaub mir blieben damals nach Steuern um die 350e) den du bekommen kannst, wenn du an so einem Integrationskurs teilnimmst.
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Manu
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Manu »

Bei meinem E 303 war auch ein Datum eingetragen.

Du hast soviel ich weiss, 7 Tage zeit (nach Start Datum) , dieses Formular beim Arbeitsamt in Finnland Stempeln zu lassen.

Damit du von Kela irgendwann mal Arbeitsolsen geld bekommen kannst - musst du dich natürlich registrieren.
Das ist nicht einfach, gibt aber diverse möglichkeiten das es einfach wird :D . (einen Job, bereits schon mehr als 2 Jahre mit deinem Partner in DE gewohnt, Heiraten....)

Falls du in Finnland dann Regisitert bist und diese schöne Finnische Registrierungsnummer hast, musst du dich beim Arbeitsamt Online Anmelden
danach persönlich vorbeigehen und dort wird das weitere vorgehen besprochen.

So wurde es mir jedenfalls bei der Anmeldung beim E303 Formular geasgt. Hatte das glück, dass ich mich auf dem Arbeitsamt nicht mehr Melden musste. :kidra
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Dani
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Dani »

Sandra hat geschrieben:Soweit ich weiss wurde bei meinem E303 ein Datum eingetragen. Also von wann bis wann das gilt - im Normalfall ab Ausstellung des Formulars.
Heisst das "ich hab die 72 Tage fast voll" das du immer wieder mit E303 nach Finnland gekommen bist und dann nach gewisser Zeit wieder zurück nach D bist?
Ich glaube nicht, das das Arbeitsamt dir so oft das E303 ausstellen wird.

nein, nein, da hab ich mich falsch ausgedrückt...ich war bisher, also von Juli 09 bis dato, immer mal wieder für ein paar Wochen privat hier (bin grad wieder ;)), und jetzt will ich eben ganz rauf zu ihm. Das E 303 würde ich beim Umzug dann zum ersten Mal beantragen...und mir gehts eben darum, dass ich mich bereits während dieser drei Monate, für die man das E 303 bekommt, registrieren lassen muss...und ich eben nicht weiß, ob das dann seine Gültigkeit noch behält...wenns um die Bütokratie geht, erwarte ich immer das schlimmste hang
Und das betrifft eben auch diese doofe 72-Tage-Regelung...was ist, wenn ich in dem Jahr vor meinem Umzug bzw meiner Registrierung schon mehr als 72 Tage hier verbracht habe, eben weil ich einen Freund hier habe und ich den aus ja wohl verständlichen Gründen so oft als möglich sehen wollte...können die mir dann die Registrierung verweigern oder kann mir der Tulli dann Probleme machen?
Dani
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Dani »

Stefan hat geschrieben:Freund zählt nur, wenn in eheähnlicher/häuslicher Gemeinschaft >2 Jahre zusammengelebt)... musst Du ... nachweisen, dass Du genug Vermögen besitzt, um hier überleben zu können, ohne das Sozialsystem in Anspruch nehmen zu müssen
ich hab das gerade meinem Holden erzählt und der hat genauso dumm geschaut wie ich...wie um Himmels Willen sollen wir denn ein eheähnliches Verhältnis praktizieren, wenn die uns nicht lassen??? Das ist doch schließlich ja auch der Sinn und Zweck meines Umzuges hang
Mir ist schon klar, dass die damit den Scheinehen vorbeugen wollen. Aber jemand, der einen gut bezahlten Job in Deutschland hat, ein Haus (wenn auch nur gemietet), etc, der wird doch kaum alles aufgeben, um mittels einer Scheinehe ins finnische Sozialsystem zu rutschen...dass das absurd ist, muss doch sogar dem Suomi-Amtschimmel klar sein...oder????? :x

Wäre denn ein eigenes Haus, also eine Immobilie in Finnland, ausreichend als Vermögensnachweis?
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Tenhola
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Tenhola »

Das hat sicher mit einer gewissen Absicherung des finnischen Staates zu tun. Woher sollten die denn wissen, was die Absichten eines Einwanderers/in sind. In den meisten Fällen leben die Paare eben schon im Ausland zusammen und meistens ist dann der Partner finnischer Staatsangehöriger, welcher wieder zurückkehrt.
Es gibt die Ehe (avioliitto) und eben das Zusammenleben/wilde Ehe (avoliitto). Bei der Ehe ist es absolut problemlos während eben beim Zusammenleben die 2 jahres Klausel zutrifft (vor dem Umzug).
Dani hat geschrieben:Wäre denn ein eigenes Haus, also eine Immobilie in Finnland, ausreichend als Vermögensnachweis?
Ein Haus bringt ja kein Einkommen von welchem Du leben könntest, ausser Du hast es vermietet. Man braucht also ein angemessenes Einkommen, Rente, Erträge aus Vermögen etc. Sollte Dein Freund wohlhabend sein, kann er eine Erklärung unterschreiben, dass er für Deinen Lebensunterhalt aufkommt.
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Sandra
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Sandra »

Oder die Verdienstbescheinigungen des Freundes vom ganzen Jahr vorlegen, meiner musste sogar unterschreiben, das sie sein Konto checken durften.
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Manu
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Manu »

Dani hat geschrieben: mir gehts eben darum, dass ich mich bereits während dieser drei Monate, für die man das E 303 bekommt, registrieren lassen muss...und ich eben nicht weiß, ob das dann seine Gültigkeit noch behält...
Das E303 Formular hat mit der Registrierung nichts zu tun.
Bei der Polizei kannst du dich Registieren lassen... (wenn du die schon x mal genannten vorausetzungen erfüllst)
Solange du jedoch die 3 Monate durch das E 303 Formular von Deutschland unterstützt wirst, kommst du einfach noch nicht in die KELA rein.

Beim Finnischen Arbeitsamt wirst du in dieser Zeit mit einer Psoido Registrierungs Nr. eröffnet.

Ich musste spätestens nach ablauf der 3 Monate die Anmeldung bei Kela nochmals neu eröffnen. Da ich jedoch bereits einen Arbeitsvertrag hatte,
wurde ich dann ohne längere Diskusionen ins System aufgenommen ...

Trotz Abmeldung in der Schweiz wurde ich die vollen 3 Monate unterstütz! also bei mir funktionierte es :-)
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Manu
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Re: E 303 und Registrierung!

Beitrag von Manu »

war bei mir nicht so... Bei Maistraatti meldete ich mich erst 2 Wochen später an...
1. Tag bei Ankunft --> työvoimatoimisto E 303 Anmeldung (somit Finanziell abgesichert)
1. Woche - Polizei
2. Woche Maistraatti mit Papieren von Polizei. (hat alles einfach geklappt dank der 2. Jahres Regelung - Alles Schwarz auf Weis bewiesen)
3. Woche - erster Besuche bei Kela - solange ich aber noch Unterstützung aus der CH bekomme, komme ich nicht ins System, trotzdem alle Papiere mal abgegeben.
--> Ich solle mich in 2 Monaten nochmals melden.
nach 2 Monaten. Da ich noch keinen Job gefunden habe, Offizieller Antrag für Kela
nach 3 Monaten, besuch bei Kela mit Arbeitsvertrag
nach 3,5 Monaten hatte ich die Kelakarte.
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