tina hat geschrieben:
wenn das kind hier in finnland geboren wird - vater und mutter sind deutsch und miteinander verheiratet - was für unterlagen müssen wir spätestens bis wann wo eingereicht haben?
Keine Bange, Tina, die Neuvola gibt Dir alle Formualer, die Du für Euer Kind hier in Finnland brauchst. Da wird nichts dem Zufall überlassen! Wenn Ihr Euer Kind nicht nach finnischer Sitte nach 2 Monaten taufen lasst (die Kirche regelt dann die Namenseinschreibung), musst Du Dein Kind nur beim Maistraati anmelden. (auch innerhalb von 2 Monaten).
Wenn Du die Geburt in D anzeigen willst (evtl. dt. Geburtsurkunde), sollte das bis zum 6. Lebensmonat geschehen. (ist aber nicht erforderlich!!! Ich hab sie beantragt falls wir doch mal wieder in D leben und dann kam mir das einfacher vor) Alle Formulare etc hier:
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/index.html
http://www.helsinki.diplo.de/Vertretung ... eiten.html
Das einzige Formular, das Schwierigeiten machte, ist der
Synymätodistus /die finn. Geburtsurkunde/bescheid) denn aus dem regulären geht nicht der Geburtsort hervor. Es wird nur der Wohnort der Mutter angegeben, der aber nicht immer der Geburtsort des Kindes ist. Ausserdem ist dort auch die Geburtszeit vermerkt. Frag im Krankenhaus nach und lass Dich nicht abschütteln - sie stellen es ungern aus (bei uns jedenfalls) Frag auch gleich, ob sies in dt. oder engl haben (beides akzeptiert die dt. Botschaft/ das dt. Standesamt Berlin).
Du musst Dein Kind auch bei der Polizei anmelden (innerhalb von 3 Monaten), es hat nicht automatisch Aufenhaltsrecht. Du bekommst dann ein Papier. Dran denken: Passfoto und Kind mitnehmen, denn sie prüfen, dass es tatsächlich Dein Kind ist. Für Pass etc brauchst Du auch Fotos - also am besten gleich 4 machen lassen.
Falls Du noch weitere Fragen hast - frage - so auf Anhieb fällt mir nicht mehr alles so schnell ein (ist ja auch schon fast genau 1 Jahr her bei mir

und die Stilldemenz hat mich noch in ihren Klauen...

)
Home is where the heart is.