da ich aktuell eine ähnliche Frage habe und das hier in den Thread passt, schreibe ich diese einfach auch mal hier rein. Wenn das nicht ok ist bitte einfach abtrennen oder bescheid geben, dann lösch ich das selber wieder und mach einen neuen auf.

Nun aber zu meiner Frage. Ich möchte ab September für 6 Monate zu meiner Freundin nach Turku ziehen um die Sprache besser lernen zu können. Wenn sich etwas mit einer Arbeitsstelle ergibt schön und gut, aber das ist nicht priosiert. Wie sieht das dann jedoch mit der Aufenthaltsgenehmigung aus?
In diesem Zusammenhang wird dann immer von einer finanziellen Absicherung geschrieben. Hat jemand Erfahrung damit welche Absicherung hier gefordert ist? Reicht es z.B. auf dem eigenen Konto für die Dauer des Aufenthaltes einen bestimmten Betrag (z.B. 6 Monate a 3.000,- Euro = 18.000,- Euro) vorweisen zu können oder nach welchen Voraussetzungen wird das bemessen?
Vielleicht hat ja jemand von euch bereits Erfahrung hiermit und kann dazu etwas sagen.
Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße
Steffen