seit neuestem Alkoholsteuer zahlen "darf" ?

Habe ich auch schon gelesen. Keine Ahnung was Sache ist, aber diverse Behörden tun alles, um die Leute kräftig zu verunsichern.Swabian hat geschrieben:gibt es neue Erkenntnisse, dass man bei einer Weinlieferung aus Deutschland (für den Eigenbedarf)
seit neuestem Alkoholsteuer zahlen "darf" ?
ich glaube allerdings nicht, dass mein Weinhändler in Deutschland die finnische Alkoholsteuerlummelahti hat geschrieben:Mein Wissensstand:
Wein/Alkoholische Getränke dürfen für den Eigenbedarf und für Freunde in Finnland als Geschenk in „unbegrenzten“ Umfang eingeführt werden, wenn sie in einem anderen EU-Land versteuert wurden.
Quelle: Finnische Botschaft in Berlin, Einfuhrbestimmungen
War von mir etwas missverständlich formuliert. Gemeint war, wenn ich in Deutschland Alkohol einkaufe ist dieser nach deutschen Gesetzen bereits versteuert. Es fällt dann in Finnland keine weitere Steuer an.Swabian hat geschrieben: ich glaube allerdings nicht, dass mein Weinhändler in Deutschland die finnische Alkoholsteuer
für mich übernimmt, nur weil ALKO hier der Monopolist ist.
Da werde ich wohl zwangsläufig wieder zum guten Wasser aus dem Wasserhahn zurückkehren
müssen, dem allerdings das gewisse Bukett abgeht.