Umtausch des deutschen Führerscheins

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sven
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Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von sven »

Moin zusammen,

ich hab mich mal mit dem Thema des Umtausches der deutschen Führerscheine beschäftigt.
Hier ist eine gute Info darüber:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/

Da leider nichts über den Wohnort im EU-Ausland darin steht, habe ich mich beim ADAC telefonisch informiert und es besteht lt. deren Rechtsabteilung keine Umstauschpflicht für die im Ausland lebenden mit deutschem Führerschein, weil diese am Wohnort keine Umstauschmöglichkeit haben.

Dann allen eine gute Fahrt! :D
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finne
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von finne »

Das ist leider teilweise FALSCH! Ich wohne in Finnland und habe meinen deutschen Führerschein problemlos in einen finnischen Führerschein umgetauscht. Geht ganz einfach beim Katsastus. Der deutsche Führerschein war noch der Alte Graue Lappen.
Grüße von finne
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finne
Andreas
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von Andreas »

Hallo,

Glückwunsch zum Klassenerhalt der Löwen, finne.

Ich finde es problematisch, dass man den deutschen Führerschein nicht umtauschen muss, nur weil das im Ausland nicht möglich ist, jedoch mit dem alten Lappen irgendwann, zumindest im Ausland, einmal Probleme bekommen wird und dann auch mit einem Bußgeld rechnen muss.

Der finnische Führerschein bietet hierzu eine bedingt gleichwertige Lösung mit dem Nachteil, dass dieser dann nur befristet gültig ist und danach nur gegen ärztliches Attest verlängert wird. Aber das kommt in Deutschland bestimmt auch bald.

Gruß,

Andreas
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Georg
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von Georg »

Die EU-Regelung ist ja schon beschlossen bis spätestens 2033. https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/
NalleKarhu
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von NalleKarhu »

Ich würde nicht auf die mündliche ADAC Aussage vertrauen.

Spätestens “2033 soll jeder in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen”
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/fuehre ... ch-101.htm

Meine Interpretation:

Wenn man den Führerschein wg. des finnischen Wohnsitzes nicht in Deutschland tauschen kann, muss man halt den deutschen gegen einen finnischen Führerschein eintauschen.

Die deutsche Staffellösung mit den verschiedenen Umtauschdaten ist vermutlich nur in Deutschland relevant bzw. in Finnland und anderen Ländern irrelevant. Sollte man aber bei einem Heimatbesuch in Deutschland

a) Auto fahren und
b) der Führerschein von der Polizei kontrolliert werden und
c) die dt. Umtauschfrist überschritten haben,

dürften vermutlich 10,- Verwarnungsgeld fällig warden. Ggf. lässt die Polizei sich auch auf Diskussionen ein und drückt ein Auge zu.

Das Risiko dürfte also überschaubar sein. Es bleibt bzu klären ob z.B. Mietwagenfirmen in Deutschland bzgl. des Umtausches kleinlich sein werden.

Aber spätestens 2033 sollte man sich vermutlich einen neuen Führerschein besorgt haben. Bis dahin fahren (neue) Autos hoffentlich vollautonom und der Führerschein ist hierfür obsolet.
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fax
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von fax »

Ich würde diese EU Webseite so interpretieren:
  • Der deutsche Führerschein verliert seine Gültigkeit nach dem von Deutschland beschlossenen Zeitplan.
  • Spätestens dann muss der deutsche Führerschein zu einem finnischen Führerschein umgetauscht sein.
Hat sich schon mal jemand beim deutschen Konsulat erkundigt?
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kari_CH
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von kari_CH »

Ich habe den Grauen Lappen behalten.

Nach Umzug in Finnland war ich bei der lokale Polizei, wollte den den deutschen Führerschein ins finnische umtauschen.

Die Dame hat gesagt, dass es nicht nötig ist, weil EU-Führerscheine gültig sind.
Sie hat es auch ins Polizeiliche System registriert, hilt bei eventuelle Kontrollen.

Hätte ich den Klasse 3 Lappen getauscht, müsste ich alle 2 Jahre eine ärztliches Attest besorgen wegen Klasse C1,
jetzt fahre ich ohne Kontrollen bis 2033.
NalleKarhu
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von NalleKarhu »

Update (aus facebook Deutsche in Finnland > Saksalaiset Suomessa)

Auskunft des "Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):

"Die Regelung des § 24a Absatz 2 FeV betrifft alle deutschen Führerscheine, unabhängig davon wo der Inhaber des Führerscheins derzeit seinen Wohnsitz hat.
Allerdings obliegt die Entscheidung darüber, welche Konsequenzen das Führen eines Fahrzeuges mit einem ungültigen Führerschein hat, dem Staat, in dem gerade ein Fahrzeug mit einem solchen ungültigen Führerschein geführt wurde."

Hintergrung: § 24a Absatz 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist die gesetztliche Grundlage für den vorgezogenen Führerscheinumtausch von in Deutschland ausgestellten unbefristeten Führerscheinen.

D.h. vorgezogener Umtausch (vor 2033) von dt. unbefristeten Führerscheinan (älter als 19.01.2013) auch bei finnischen Wohnsitz. Umtausch natürlich in Finnland.

Bussgeld mit abgelaufenem PKW Führerschein in D peanuts (10€) - in FIN und anderen Ländern eher nicht.

Die Interpretation von faxe klingt korrekt.
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kari_CH
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von kari_CH »

Die genaue Regelung findet man hier,

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... einen.html

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Führerschein umtausch, je nach Geburtsjahr 19.01.2025 - 19.01.2033

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Führerschein umtausch, je nach Ausstellungsjahr 19.01.2026 - 19.01.2033
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fax
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Re: Umtausch des deutschen Führerscheins

Beitrag von fax »

NalleKarhu hat geschrieben:Die Interpretation von fax klingt korrekt.
War es aber leider nicht ganz, oder zumindest missverständlich ausgedrückt. Der alte Führerschein verliert auf jeden Fall seine Gültigkeit, aber man kann sich entweder einen neuen deutschen Führerschein ausstellen lassen oder einen finnischen Führerschein.
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