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Verfasst: So Okt 07, 2007 8:32 pm
von Anita
fax hat geschrieben:Vermutlich muss man sich auch um eine neue Kelakarte kümmern, weil Kelakarten auf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung beschränkt wurden.
Die alte Kelakarte ist weiterhin gueltig! Die Beschränkung wird automatisch aufgehoben.
Verfasst: So Okt 07, 2007 9:53 pm
von Pikkupossu
fax hat geschrieben:1. Wer (EU Bürger) heutzutage nach Finnland zieht, registriert sich bei der Polizei. Das ist zwar nur Formsache, aber Pflicht.
2. Wer vor ein paar Jahren nach Finnland kam, musste bei der Polizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die war beim ersten Antrag auf fünf Jahre beschränkt. Läuft die Aufenthaltsgenehmigung jetzt ab, muss man sich bei der Polizei wie in Punkt 1 registrieren.
Hat zufällig jemand ne Ahnung, wo die Grenze ist? Sprich, woran erkenne ich ob ich meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern muss oder nicht? Steht das auf der Oleskelulupa drauf?
Verfasst: So Okt 07, 2007 10:47 pm
von donald
Ich habe eine Oleskelulupakarte, da steht unten rechts auf Finnisch, Schwedisch und Englisch "Date if Expiry", daneben das Datum (das bei mir eben schon in der Vergangenheit liegt...)
Verfasst: Mo Okt 08, 2007 4:31 pm
von schneemaennchen
Anita hat geschrieben:
Die alte Kelakarte ist weiterhin gueltig! Die Beschränkung wird automatisch aufgehoben.
frag da mal sid, die da hat wohl andere erfahrungen....
auf automatisch würde ich mich in dem fall nicht verlassen, sondern auf jeden fall bei kela nachfragen, ob das alles geändert wurde.
Verfasst: Mo Okt 08, 2007 6:27 pm
von Anita
Meine alte Kelakarte ist weiterhin gueltig. Ich habe nach Ablauf meiner 5-jährigen Aufenthaltserlaubnis schon mehrmals einen Arzt aufgesucht. Die Kelakarte ist sowohl bei Ärzten wie auch in den Apotheken akzeptiert worden. Ich habe auch von Kela direkt Arztkosten erstattet bekommen. Also da scheint alles mit in Ordnung zu sein.
Verfasst: Mo Okt 08, 2007 9:40 pm
von schneemaennchen
ich sag ja auch nicht, daß es generell nicht funktioniert, das mit dem automatisch
schön, daß es bei dir funktioniert hat.
trotzdem habe ich die erfahrung gemacht, daß nachfragen bei kela immer besser ist (bei dir ja nun nicht mehr nötig), da arbeiten eben auch nur menschen und je nachdem wo man wohnt sind ausländer immer noch spezialfälle...
Verfasst: Mo Okt 08, 2007 10:11 pm
von Anita
Ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, dass es bei mir keine Probleme mit der Kelakarte gegeben hat Und so sollte es eigentlich bei allen betroffenen Ausländern sein.
Dass den Behörden Fehler unterlaufen ist ja auch normal und auch menschlich. Das betrifft die Finnen hier genauso wie die Ausländer.
Aber Nachfragen schadet sicherlich nicht.
Ich persönlich habe schon Vertrauen in die hiesigen Behörden und auch noch keine negativen Erfahrungen gemacht, ausser meine allererste, nur auf 2 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Aber da stimmte die Chemie zw. mir und der Polizeibeamtin einfach nicht.
Verfasst: Sa Nov 24, 2007 1:43 pm
von donald
donald hat geschrieben:Hm, ich habe damals im August 2002 auch diese 5-Jahres-Aufenthaltsbewilligung für EWR-Bürger erhalten, die ist jetzt natürlich abgelaufen. Habe nichts unternommen. Muss ich da sicherheitshalber noch bei der Poliisi vorbeischleichen und mir ein Papier/eine Karte ausstellen lassen? Die Behörden wissen ja, dass ich hier bin, arbeite, steuern zahle, henkilötunnus habe usw... ?
Ich habe mich (endlich...) darum gekümmert, zu klären, was die offiziellen dazu sagen. Die Antwort der Polizei Turku ist, frei übersetzt:
Ich muss meinen Aufenthalt bei der Polizei neu registrieren lassen. Ich werde bei der Registration eine Bescheinigung meines Aufenthalts erhalten und die ist gültig, so lange ich in Finnland wohne. Ich muss trotz meines Versäumnisses, mich rechtzeitig neu zu registrieren, nicht mit rechtlichen Folgen rechnen. Die Neuregistrierung kostet 40€ und ich muss bei der Registrierung meine alte Aufenthaltskarte, meinen Pass oder meine ID-Karte und den Arbeitsvertrag vorweisen.
Das ganze findet sich im Originaltext
hier.
Falls es jemanden interessiert.