Deutsche Botschaft/Passangelegenheit

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Sandra
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Beitrag von Sandra »

Sid hat geschrieben:Tatsächlich muss man bis zu Urgrosseltern alles ausfüllen...
und was, wenn man das nicht kann? eltern kein problem...aber geburtsurkunde von oma/opa väterlicherseits könnte gerade noch gehen...gilt da eventuell auch sterbeurkunde? mit dem könnte ich glaub ich eher aufwarten (mütterlicherseits hab ich nie kennengelernt, da im krieg u. an krebs gestorben! urgrosseltern mütterlicherseits im ersten weltkrieg verhungert..keine nachweise,nix!)...
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Geht mir genauso. Deswegen muss ich wohl oder übel den Pass erneuern lassen :roll:

Ich verstehe nur nicht, warum dieser Schwachsinn! Wenn ich einen deutschen Pass besitze muss es doch klar sein, dass ich auch deutsche Staatsangehörige bin.
Als ich noch in D wohnte, habe ich bis 1997 ein Papier zur finnischen Staatsangehörigkeit gehabt. War alles kein Problem und ohne diese merkwurdigen Bestimmungen. Erst später habe ich (freiwillig, das Papier hatte unbefristete Gültigkeit) einen finnischen Pass beantragt.
Sid
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Beitrag von Sid »

Meiner Meinung ist es mal wieder die Unwissenheit der Botschaft in Helsinki (war bei meinem Aussiedlerstatus genauso, sie fragten mich woher ich mit polnischer Urkunde einen deutschen Pass habe :roll: - die Frage würde sich bei jedem Wächter eines Bürgeramts in Deutschland erübrigen). Ich wollte denen schon ein Schulbuch für deutsche Geschichte schenken.
Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.

Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörde, Passbehörde, Standesamt, Wehrmachtsauskunftsstelle, Heimatauskunftsstelle usw.). Ergibt sich, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €.
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat ... ail/05788/

Auch wenn Du die Urkunde sowohl von Finnland oder der Schweiz aus über die Botschaft beantragen müsstest, da Du ohne Wohnsitz in Deutschland den Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde direkt nicht stellen kannst, ist es deren Pflicht, das zu veranlassen.

Bei Nachweisen bis 1938 müsste es bei Dir auch nicht so weit zurück im Stammbaum liegen, oder?

Ja ja, NUR die Deutschen sind so bürokratisch :roll: Fünf Seiten muss man dazu ausfüllen. Dann kann man es gleich lassen...

Ich kann jedoch voll und ganz die strenge Prüfmassnahmen in Deutschland nachvollziehen. Es gab eine Einwanderungswelle, die nicht unbedingt nach einer rechtlichen Grundlage stattfand.
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Bürokratie pur :lol:
Sid
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Beitrag von Sid »

Dann lass es darauf ankommen, beantrage nix, oder gib sie ganz auf. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit doch soo umständlich ist :roll:

Hingegen finnische Amtsunterlagen bekommt man für ein Lächeln :lol: (ich erinnere mich da an die Aufforderung des Maistraatti, eine Erklärung über die Beziehungseinzelheiten zu meinem jetztigen Mann mit der Unterschrift von zwei Zeugen einzureichen, damit ich hier als EU-Bürger leben kann). Im EU-Recht unauffindbar, eine Laune des Amtes... Ich hab womöglich eine Scheinehe angestrebt :twisted:
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Die Staatsangehörigkeit ist es nicht..die Leute vom Amt schon :lol:
scoop
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Passangelegenheiten

Beitrag von scoop »

Die Leute im Amt, wo?
Im " Zentralen Verwaltungssystem in Finnland"" ? Das flutscht nur so :-D
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Rosi
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Beitrag von Rosi »

Das stimmt nicht ganz. Ich habe auch schon beim Maistraatti gestanden, ohne jede Auskunft und Hilfe. Habe da die Erfahrung gemacht, wenn einer nicht weiterweiss, dann wirst du einfach stehengelassen. Die Dame hat sich so gar keine Mühe gemacht. Klappe zu und fertig. :shock:
Zur Botschaft hab ich auch noch was: Habe zwei verschiedene Sachen angefragt, von denen ich meinte, die könnten nicht weiter kompliziert sein und sind wahrscheinlich recht alltäglich. Ich habe in beiden Fällen keine wirkliche Auskunft erhalten! Danach habe ich mich gefragt, ob ich die erste bin, die einen Finnen in Deutschland geheiratet hat. Muss wohl so sein, denn die deutsche Botschaft in Helsinki, wie auch die finnische Botschaft in Berlin waren "überfragt". Habe dann aber eine allgemein gehaltene EMail geschickt bekommen, da konnte ich mir dann raussuchen, was ich wissen wollte. :? Brauche auch bald einen neuen Pass, freue mich schon! :mrgreen:
scoop
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Passangelegenheiten

Beitrag von scoop »

so isses und so war es auch gemeint. :P
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roelli
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Beitrag von roelli »

Rosi hat geschrieben:Zur Botschaft hab ich auch noch was: Habe zwei verschiedene Sachen angefragt, von denen ich meinte, die könnten nicht weiter kompliziert sein und sind wahrscheinlich recht alltäglich. Ich habe in beiden Fällen keine wirkliche Auskunft erhalten!
Manchmal sind die Fragen vielleicht zu einfach, als ich wegen der Staatsbürgerschaft meiner Kinder nachfragte, wie sich das verhält. Hatte ich bei der Antwortmail, den Eindruck das man in der Botschaft gar nicht so richtig verstand was ich denn nun wollte. Lag vielleicht auch an meiner Erwartungshaltung, weil ich nämlich diesmal wiedererwarten kein Formular ausfüllen musste.
Brauche auch bald einen neuen Pass, freue mich schon! :mrgreen:
Das klappte bei mir problemlos, mal abgesehen von der Zeitinvestition und dem Zusammensuchen der Unterlagen .
Wichtig ist das digitale Foto, in Bezug auf Aussehen und Masseinhaltung.
--> Foto-Mustertapfel
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_12268 ... etrie.html
Sid
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Beitrag von Sid »

@Rosi
Rosi hat geschrieben:wenn einer nicht weiterweiss, dann wirst du einfach stehengelassen. Die Dame hat sich so gar keine Mühe gemacht. Klappe zu und fertig. :shock:
Es flutscht... So gut sind finnische Ämter, Zusammenfassung:

- Die o.g. Beziehungserklärung mit Unterschriften von zwei Zeugen statt lediglich Erklärung über finanzielle Unterstützung (wie in der EU vorgesehen) während der Arbeitssuche

- fälschlich ausgestellter Führerschein (auf Klasse B reduziert, was zusteht ist mind. B, C1, BE, C1E - doch keiner wusste Bescheid).

- Abmeldung von KELA (dadurch unwissentlich unversichert monatelang)

- Nach den KELA-Neuantrag 2006 und der Ausstellung des neuen KELA Bescheids wurde ich um fünf Arbeitsjahre gebracht (demnach hab ich erst seit 2006 statt 2001 gearbeitet - ohne Stellenwechsel).

- Verweigerung der Ausstellung einer bestimmten Form von Heiratsurkunde für die Botschaft (ein Kommunikationsproblem zwischen den Behörden)
Rosi hat geschrieben: Danach habe ich mich gefragt, ob ich die erste bin, die einen Finnen in Deutschland geheiratet hat. Muss wohl so sein,
Wenn vor 2003, dann ja. :lol:

Meine Erfahrung - oft sind es Aushilfen, die keine qualifizierte Auskunft geben können. Bzw. jede eine andere. Das macht Spass.
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Hab mal ein Schreiben aus Deutschland angefordert. (Mit Betonung auf "ich"). Nach vielen Wochen ( :lol: ) kam es damals Einschreiben über die Botschaft (etwas kompliziert..hmm..warum eigentlich erst an die Botschaft und dann an mich?). Darin lag ein Papier mit dem Hinweis "Sie sind nicht verpflichtet das Schreiben anzunehmen, aber wenn sie das nicht tun, wird die Botschaft veranlassen das Schreiben auch gegen ihren Willen zuzustellen"

:roll: :roll: :roll:

Ähm...ich habe dieses Schreiben selber angefordert..und nein..es ist auch kein Strafbefehl gewesen... :lol: hätte man aber meinen können :shock:

Naja..morgen fahre ich mal los zur Botschaft..mal sehen was mich dann erwartet..
Zuletzt geändert von Ninni am Mo Nov 06, 2006 11:53 am, insgesamt 1-mal geändert.
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Ninni hat geschrieben:Die Staatsangehörigkeit ist es nicht..die Leute vom Amt schon :lol:
Botschaft, Meldestelle, Standesamt...usw...überall wo ich wegen den Papieren in D fragte
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Doppelposting...kann gelöscht werden
Sid
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Beitrag von Sid »

Ninni hat geschrieben:Nach vielen Wochen ( :lol: ) kam es damals Einschreiben über die Botschaft
Es hilft ungemein die Zusammenhänge zu verstehen, denn da ist man rechtlich nicht so aufgeschmissen. Die Verordnung Nr. (EG) Nr. 1348/2000 der Europäischen Union (der auch Finnland angehört, surprise surprise) ist keine Erfindung von Deutschland (auch wenn es durchaus sein könnte). Diese Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten gilt EU-weit. Demnach werden nach bestimmten Anforderungen nicht nur Strafbefehle per Botschaft auch innerh. der EU zugestellt, sondern eine Reihe von Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. Es sei denn Finnland flutscht und schlampt damit herum und die Union es durchgehen lässt. Ich hab z.B. meinen Bafög-Rückzahlungsbescheid über die Botschaft erhalten. Alle normale Schreiben kommen direkt von der angeforderten Stelle mit einer bestimmten Wartezeit, ja. Wenn ich mich richtig erinnere, entfallen zumindest hohe Kosten dafür innerh. der Union. Ausserhalb der Union wird's richtig teuer, egal wie bürokratisch ein Land ist (und ein bisschen davon hat jedes Land).
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