Seite 2 von 2

Verfasst: Fr Sep 14, 2007 1:56 pm
von Bazonk
Ich habe mit der dt. Botschaft telefoniert und folgendes von der Sachbearbeiterin erfahren:
Alle die einen Antrag auf Beibehaltung der dt. Staatsangehöröigkeit gestellt haben werden vom Bundesverwaltungsamt angeschrieben und Ihnen wird mitgeteilt, dass aufgrund der Gesetzesänderung der Antrag nicht mehr bearbeitet wird. Kosten entstehen keine!

Also, Antag ausfüllen und ab zur Polizei...

Ist für uns eigentlich die Ausländerpolizei zuständig, oder die örtliche Dienststelle ?