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Wohnmobile zu vermieten - was muss ich beachten

Verfasst: Fr Sep 14, 2007 11:23 pm
von Stephanie
Hallo,

wir pendeln ja zwischen Deutschland & Finnland und wollen nächsten Sommer unser Wohnmobile in Finnland haben. Dieses ist in Deutschland zugelassen und wird wie gesagt nur ein paar Wochen / Monate hier sein, Meines Wissens, darf es 12 Monate in Finnland sein, bevor es her registriert werden muss.

Um die Kosten im Griff zu halten, wollen wir dieses eventuell zur Vermietung anbieten.
Nun habe ich gehört, dass Finnen nur Autos mit Finnischer Zulassung fahren dürfen, es sei denn, dass der Besitzer des Autos dabei ist ?!?
Stimmt das?

Wo bekomme ich informationen, was beim Fahrzeuganmelden zu beachten ist (falls ich eine temporäre anmeldung brauche, damit auch finnen mit dem Wagen fahren dürfen)?
Falls ich das Fahrzeug wirklich hier anmelden muss, muss ich dass dann - zustäzlich zur Versicherung in Deutschland - auch hier versichern?

Was muss ich ansonsten beachten???

Oder sollte ich dass Fahrzeug dann nur NICHT-Finnen anbieten, um die ganze Problematik zu vermeiden?
Vielleicht hat jemand von Euch ja Interesse.....

Viele Grüße
Stephanie

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 12:03 am
von Tenhola
Etwas viel auf einmal.
Ich nehme mal an, dass Du in Finnland nicht registriert bist. Wie willst Du dann ein WOMO hier registrieren oder hast Du eine feste Adresse?
Ich glaube auch nicht, dass Du das Auto hier einlösen könntest und in der BRD versichern. Solltest Du aber trotz allem das Auto wie auch immer hier einfuehren können, ohne selbst in Finnland zu wohnen, wuerde Dich das ein kleines Vermögen an Steuern kosten.

Das mit dem fahren lassen von Finnen, hat seine Richtigkeit, so lange es nicht registriert ist auf der andern Seite, kann ein Finne natuerlich auch ein Auto in der BRD mieten (mind. fuer kurze Zeit).
Bedenke einmal was passiert, wenn einer Deiner Mieter einen Unfall hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob Deine Versicherung bezahlen wuerde, denn es ist ja nicht so wie wenn Du das Fahrzeug zB. einem Freund ueberlässt, denn Du nimmst ja Geld und machst Geschäfte wie eine Autovermietfirma.
Sprich einmal mit Deiner Versicherung,da gelten sicher andere Bestimmungen.
Es gibt ja heutzutage im Autovermietgeschäft aus versicherungstechnischen Gruenden diverse Einschränkungen wie zB. eine Altersgrenze fuer Junge.
Da ja jeder mit einem Mietfahrzeug nach Finnland in die Ferien kommen kann und wenn die erlaubte Zeit nicht ueberschritten wird,besteht von Seiten der Finnen wohl keine Einschränkung. Die Papiere und auch die Versicherung muessen natuerlich den Vorschriften entsprechen und die sind vielleicht anders bei Mietfahrzeugen.

Re: Wohnmobile zu vermieten - was muss ich beachten

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 12:04 am
von fax
Stephanie hat geschrieben:Meines Wissens, darf es 12 Monate in Finnland sein, bevor es her registriert werden muss.
6 Monate innerhalb einer Periode von 12 Monaten um genau zu sein.
Stephanie hat geschrieben:Um die Kosten im Griff zu halten, wollen wir dieses eventuell zur Vermietung anbieten.
Das möchtest du dir nicht antun. Dafür brauchst du spezielle Versicherungen (die normalen KFZ Versicherungen decken Vermietung nicht ab), musst ein Gewerbe anmelden, Steuern abführen, und zuguterletzt müsstest du für das KFZ in Finnland Autosteuer zahlen. Mehr auf englisch hier: http://www.tulli.fi/en/02_Publications/ ... 007_en.pdf
Stephanie hat geschrieben:Nun habe ich gehört, dass Finnen nur Autos mit Finnischer Zulassung fahren dürfen, es sei denn, dass der Besitzer des Autos dabei ist ?!?
Das kann man so allgemein nicht sagen, siehe das Dokument oben. Aber das ist das kleinste Problem.
Stephanie hat geschrieben:Wo bekomme ich informationen, was beim Fahrzeuganmelden zu beachten ist (falls ich eine temporäre anmeldung brauche, damit auch finnen mit dem Wagen fahren dürfen)?
Falls ich das Fahrzeug wirklich hier anmelden muss, muss ich dass dann - zustäzlich zur Versicherung in Deutschland - auch hier versichern?
Auf jeden Fall müsstest du die Autosteuer zahlen. Ich weiß nicht genau, wieviel das bei einem Wohnmobil wäre, aber mindestens ein vierstelliger, möglicherweise auch fünfstelliger Betrag.
Stephanie hat geschrieben:Oder sollte ich dass Fahrzeug dann nur NICHT-Finnen anbieten, um die ganze Problematik zu vermeiden?
So weit ich das beurteilen kann, wird das die gleichen Probleme verursachen.

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 12:23 am
von Stephanie
Herzlichen Dank - für Eure Antworten.

Hier ein paar Ergänzungen meinerseits:
Ich nehme mal an, dass Du in Finnland nicht registriert bist. Wie willst Du dann ein WOMO hier registrieren oder hast Du eine feste Adresse?
Ich habe eine feste Anschrift, bin aber nicht registriert, da ich nicht permanent her bin. Habe ich bei der Behörde geklärt, so lange ich nicht länger als 3 Monate am Stück hier bin, bauche ich mich als Deutsche nicht registrieren lassen. Möglich wäre es aber.
Das mit dem fahren lassen von Finnen, hat seine Richtigkeit, so lange es nicht registriert ist auf der andern Seite, kann ein Finne natuerlich auch ein Auto in der BRD mieten (mind. fuer kurze Zeit).
Das wäre eventuell ein Weg.
Bedenke einmal was passiert, wenn einer Deiner Mieter einen Unfall hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob Deine Versicherung bezahlen wuerde, denn es ist ja nicht so wie wenn Du das Fahrzeug zB. einem Freund ueberlässt, denn Du nimmst ja Geld und machst Geschäfte wie eine Autovermietfirma.
Die Versicherung des Wohnmobiles schließt Vermietung mit ein. Das haben wir abgeklärt, da wir uns diese Möglichkeit der Vermietung in jedem Fall auch in Deutschland offen halten wollten. Gewerbe in Deutschland ist auch klar.
Das heißt also, ich muss darauf auchten, dass ich einen deutschen Vermietungsvertrag abschließe. ....

Gruss, Stephanie

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 12:31 am
von Tenhola
Das heißt also, ich muss darauf auchten, dass ich einen deutschen Vermietungsvertrag abschließe. ....
Ich meine das ist sicher der Kernpunkt der Angelegenheit.

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 10:51 am
von Tomppa
Wenn es sich um einen "richtigen" WoMo handelt (kein Campingbus), wird dafür kein Einfuhrsteuer erhoben. Ist ja kein PKW. Es gibt dafür ganz klare eigene finnische Vorschriften, was als WoMo gilt. Grösse der Tür, festes Bett und nochwas.

Ich habe so für meine Eltern in Finnland ein fast neues WoMo aus Deutschland eingeführt und dafür wurde keine Einfuhrsteuer verlangt.

Auch meine Eltern wollten anfangs das WoMo neben Eigenbenutzung vermieten aber

- die Versicherung wäre sehr teuer gewesen
- durch ein Blick auf den Zustand anderer Mietfahrzeuge machte klar, dass diese in kürzeste Zeit verwüstet werden

Ich würde mein eigenes WoMo nicht vermieten und an Finnen schon zweimal nicht.

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 11:04 am
von Martin
Mein Senf zum Thema:

1.) Wohnmobile können - im Gegensatz zu normalen PKW - steuerfrei nach Finnland importiert werden. (...warum auch immer...)

2.) Finnische Staatsbürger dürfen keine Autos mit ausländischen Kennzeichen in Finnland fahren - außer mit einer "siirtolupa" =Überführungserlaubnis / rote Kennzeichen. So jedenfalls die Aussage der Polizei als wir mal einen Mietwagen aus Schweden zum Hafen in Helsinki fahren wollten...

3.) Normale Mietwagen laufen in Finnland mit einer speziellen Zulassung. In den Zulassungspapieren ist als Verwendungszweck "Vermietung ohne Fahrer" angegeben. Allerdings vermieten auch Privatleute Wohnmobile z.B. über Touring Cars - in dem Fall weiß ich nicht wie das mit der Versicherung geregelt ist... vielleicht kannst du einfach mal bei Touring Cars fragen...

Ich denke aber schon, daß man das Wohnmobil in Finnland zulassen und in Deutschland abmelden müßte wenn man es hier vermieten will. In dem Fall müßtest du natürlich nur in einem Land Versicherung und Fahrzeugsteuer zahlen. Welches Land da mehr Sinn macht, kommt u.a. vielleicht darauf an wo ihr euch öfter mit dem Wohnmobil aufhaltet. Man kann ja auch mit finnischen Kennzeichen in Deutschland fahren... :wink:

Um auf Nummer sicher zu gehen, wäre es vielleicht gut mal bei AKE und/oder der Polizei nachzufragen.

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 2:00 pm
von Tomppa
Noch mehr Senf:

Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit sondern ständiger Wohnsitz. Finne mit Wohnsitz im Ausland darf durchaus in Finnland mit PKW:s fahren, welche in Ausland zugelassen sind. Hierfür gelten allerdings gewisse zeitliche Begrenzungen.

Meines Wissens nach gilt in Deutschland ähnliches. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf mit einem in Ausland zugelassenen PKW nicht in Deutschland fahren.

Verfasst: Sa Sep 15, 2007 3:06 pm
von Tenhola
Tomppa hat geschrieben:Noch mehr Senf:

Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit sondern ständiger Wohnsitz. Finne mit Wohnsitz im Ausland darf durchaus in Finnland mit PKW:s fahren, welche in Ausland zugelassen sind. Hierfür gelten allerdings gewisse zeitliche Begrenzungen.

Meines Wissens nach gilt in Deutschland ähnliches. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf mit einem in Ausland zugelassenen PKW nicht in Deutschland fahren.
Ich meine von denen wurde eigentlich nicht gesprochen oder sind auch nicht gemeint gewesen.