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EU-Führerschein
Verfasst: Di Sep 25, 2007 10:35 pm
von Ulle
Hi!
Hat jemand nen Plan ob man seinen alten rosa Lappen hier in Finnland gegen nen neuen EU-Führerschein umtauschen kann? Oder geht das nur in Deutschland?
Verfasst: Di Sep 25, 2007 10:52 pm
von Tenhola
Wenn Du hier zur Polizei gehst, kannst Du umtauschen. Du bekommst den fin. EU-Fuehrerschein und der ist bis zum Alter von 70 Jahren gueltig.
Die erste ärztl. Untersuchung erfolgt mit 60.
Verfasst: Di Sep 25, 2007 11:07 pm
von Ulle
Ok, bekomm ich da auch alles genauso eingetragen wie ichs in Deutschland bekommen würde?
Verfasst: Di Sep 25, 2007 11:41 pm
von fax
Also jetzt habe ich mal genauer nachgeschlagen. Es sieht ganz danach aus, als ob man frühestens 6 Monate und spätestens 18 Monate nach der Einreise nach Finnland den
rosa Lappen nicht nur umtauschen kann, sondern muss. Man kann zwar später noch einen finnischen Führerschein beantragen, muss sich dann aber einer Fahrprüfung unterziehen:
http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/ ... endocument
Verfasst: Di Sep 25, 2007 11:43 pm
von fax
Ulle hat geschrieben:Ok, bekomm ich da auch alles genauso eingetragen wie ichs in Deutschland bekommen würde?
Die Einträge in die EU Führerscheine sind EU-weit genormt, ich glaube nicht, dass sich der deutsche vom finnischen da unterscheidet. Der einzige mir bewußte Unterschied ist die Befristung des finnischen Führerscheins bis zum 70. Lebensjahr.
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 12:10 am
von Bender
fax hat geschrieben:Also jetzt habe ich mal genauer nachgeschlagen. Es sieht ganz danach aus, als ob man frühestens 6 Monate und spätestens 18 Monate nach der Einreise nach Finnland den rosa Lappen nicht nur umtauschen kann, sondern muss. Man kann zwar später noch einen finnischen Führerschein beantragen, muss sich dann aber einer Fahrprüfung unterziehen
Hmm, also ich fahre seit 1996 mit meinem rosa Lappen kreuz und quer durch Finnland, bislang nie Probleme gehabt. Ist ja auch ein "Modell der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN"
Der Lappen wird auch im Supermarkt bei Einkäufen über 50€ gezeigt
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 4:20 am
von Swabian
[quote="fax"]Also jetzt habe ich mal genauer nachgeschlagen. Es sieht ganz danach aus, als ob man frühestens 6 Monate und spätestens 18 Monate nach der Einreise nach Finnland den rosa Lappen nicht nur umtauschen kann, sondern muss. Man kann zwar später noch einen finnischen Führerschein beantragen, muss sich dann aber einer Fahrprüfung unterziehen:
das finde ich jetzt schon interessant, weil bei meiner Anmeldung bei
der Polizei Ende Mai, wurde ich auf diese Fakten nicht hingewiesen,
Vielleicht ist es auch nur eine zusätzliche Einkommensquelle für den
finnischen Statt, bzw für die Fahrschulen, ich fahre übrigens noch mit
dem "grauen" Lappen
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 9:03 am
von fax
Die Geschichte ist ziemlich widersprüchlich.
Hier steht:
Driving licences issued in another EU or EEA country and interim driving licences issued in the Nordic countries entitle the holder to drive motor vehicles in Finland equivalent to those indicated on the non-Finnish licence. The driver must be at least 18 years old. The right to drive is valid regardless of whether the person is in Finland as a tourist or residing permanently.
Die paar Mal die die Polizei meinen Führerschein sehen wollte, hatte ich jedenfalls keine Probleme.
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 11:13 am
von susku
Ups, ich fahre schon 7 Jahre mit dem rosa Lappen =) Auf der Poliisi Seite steht auf englisch, dass man umtauschen muss, auf finnisch dass man kann. *lach*
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 12:31 pm
von Ninni
Hab meinen rosa Führerschein irgendwann mal in Finnland eingetauscht (freiwillig). Dass ich zu spät dran war, hat aber damals niemand gesagt..auch beim Vorzeigen des alten Führerscheins gab es nie Probleme.
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 2:43 pm
von Sid
Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
(...)
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
(...)
Quelle: Bundesmin. für Verkehr, Bau und Stradtentwicklung
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.149 ... kument.htm
Sinnvoll ist, die "alten" deutschen Klassen abzugleichen und sie richtig im Antrag ankreuzen, da es vorkommen kann, dass die finnischen Mitarbeiter keine Ahnung haben, welche Klasse erteilt werden soll:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... schein.htm
(Tabelle ganz unten)
Ich habe deswegen eine "nackte" B Klasse bekommen, hab aber sofort Widerspruch eingelegt. Erteilt wurde dann B, C1, BE, C1E (bei meiner Freundin waren es auch A und A1 obwohl sie nie einen Motorrad-FS besass). Dies ist auch nicht korrekt, aber es reicht mir aus.
Wenn man in D keinen Wohnsitz mehr hat, kann man dort keinen neuen Führerschein beantragen (dito Perso). Ich hab ihn aus zwei Gründen freiwillig beantragt: wegen Namensänderung (Heirat) sowie um einen Ausweis mit Bild und hetu-Nummer in einem zu haben (gut bei Kreditkartenzahlungen
).
Zur Poliisi mitzubringen sind:
- 2 geeignete (schwarz-weiss) Fotos
- der deutsche Führerschein
- ein ärztl. Attest
(die Poliisi-Seite erwähnt auch einen Nachweis, dass kein Fahrverbot in der EU/ETA besteht. Ich hatte einen Auszug aus dem Register des zuständigen Verkehramtes am letzten Wohnort. Den wollte aber niemand sehen).
Eine Kopie des dt. Führerscheins vor der Abgabe machen und gut aufbewahren (für alle Fälle).
Kostenpunkt ca. 40 Euro. Bearbeitung ca. 3-4 Wochen (je nach Stadt kürzer/länger), Führerscheinabgabe natürlich erst bei Abholung.
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 3:09 pm
von Tenhola
Es stellt sich nun die Frage wie lange es daurt bis die Finnen merken, dass zwischen Finnen und nicht Eu Ausländern gegen ueber den Deutschen eine Rechtsungleichheit besteht. Alle Besitzer eines fin. Fahrausweises sind autom. bei der Polizei registriert, die uebrigen jedoch nicht. Fahrer mit einem fin. Fahrausweis werden von der Polizei beim erreichen des 60. Altersjahres aufgefordert, sich einer ersten ärztliche Untersuchung zu stellen.
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 3:09 pm
von Pikkupossu
Dass man den Führerschein umtauschen MUSS gilt vielleicht eher für nicht-EU-Land-Führerscheine?
Z.B. kannte ich mal irgendwann eine Serbin, die musste den Schein komplett neu machen (weiss nicht ob nur die Prüfungen oder auch die Stunden), sie konnte es nicht einfach umtauschen. Aber vielleicht müssen ja US-Führerscheine und co umgetauscht werden? Ach, weiss auch nicht
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 3:11 pm
von Ninni
Ein ärztliches Attest habe ich nicht gebraucht, auch kein Nachweis in Betreff des Fahrverbotes.
Bei mir ging alles reibungslos und die richtigen Klassen wurden erteilt. Übrigens ist Führerscheinabgabe erst nach Abholung in manchen anderen Ländern gar nicht selbstverständlich.Hier in der Schweiz musste ich erst den Führerschein abgeben (+die nötigen Papiere) und bekam dann erst den neuen Führerschein. Fuhr deswegen ohne Führerschein durch die Gegend...
Bei den Führerscheinen kommt es darauf an in welchem Land er ausgestellt wurde..ein schweizer Kollege konnte seinen Führerschein einfach umtauschen (war ein Muss, da kein EU-Führerschein) ein syrischer musste vorher zur Fahrprüfung.
Dieses gilt auch hier in der CH. EU-Führerscheine müssen umgetauscht werden, aber es genügen die nötigen Papiere (Antrag, Foto, Sehtest und ärztl Untersuchung bei LKW Klassen). Bei einigen anderen Führerscheinen muss man zur Fahrprüfung. Wenn man die nicht besteht, sind Fahrstunden nötig.
Übrigens muss man auch zur Prüfung, wenn man vergisst seinen EU-Führerschein zu wechseln und die Frist dafür abgelaufen ist.
Verfasst: Mi Sep 26, 2007 3:22 pm
von Tenhola
Ninni hat geschrieben:Ein ärztliches Attest habe ich nicht gebraucht, auch kein Nachweis in Betreff des Fahrverbotes.
Bei mir ging alles reibungslos und die richtigen Klassen wurden erteilt. Übrigens ist Führerscheinabgabe erst nach Abholung in manchen anderen Ländern gar nicht selbstverständlich.Hier in der Schweiz musste ich erst den Führerschein abgeben (+die nötigen Papiere) und bekam dann erst den neuen Führerschein. Fuhr deswegen ohne Führerschein durch die Gegend...
Zum wechseln des Fuehrerscheines, braucht es kein ärztliches Attest.
Die Schweiz anerkennt heute alle europäischen Fuehrerscheine. Wenn Du aber aus der Karibik oder sonst woher kommst, wird der Fahrausweis nicht annerkannt.
In Deinem Fall, bist Du auch nicht ohne Fuehrerausweis gefahren, denn während der administrativen Umschreibung hast Du in der Schweiz trotzdem die Fahrerlaubnis und wuerdest im Falle einer Kontrolle auch keine Busse bekommen.