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deutsches Kindergeld und Elterngeld
Verfasst: So Okt 14, 2007 6:02 pm
von felix
Hallo,
wir sind ein etwas komplizierter Fall. Anfang August 07 sind wir (ich, meine Frau, und meine angeheiratete Tochter - jetzt 8 Jahre; alle deutsch) nach Helsinki gezogen. Zudem haben wir hier in Helsinki Ende August noch Nachwuchs bekommen. Da ich voraussichtlich nur ein Jahr an der Uni hier arbeiten werden, dachte ich immer, dass der gewöhnliche Aufenthalt auch weiterhin in Deutschland sein wird (unser Hauptwohnsitz ist noch in Deutschland gemeldet). Nun haben wir aber den ersten Bescheid bekommen, dass wir keinen Anspruch auf deutsches Elterngeld für meine Frau haben, die auf unser Baby aufpasst. Begründung: es wäre kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gegeben. Leider bekommen wir - soweit ich die Sachlage verstehe - kein finnisches Elterngeld, denn dafür hätten wir 180 Tage vor Geburt schon in Finnland sein müssen. Weiterhin dachte ich immer, dass wir auch das Kindergeld für meine angeheiratete Tochter auch weiterhin aus Deutschland bekommen, da ja ihr Vater weiterhin in Deutschland wohnt (wobei meine Frau jedoch kindergeldberechtigt ist). Auch hier haben wir einen negativen Bescheid bekommen. Das Kindergeld für unser Baby haben wir schon bei Kela beantragt. Ob es erfolgreich sein kann, wenn ich auch finnisches Kindergeld für meine angeheiratete Tochter beantrage? Habt Ihr vielleicht Erfahrung zur Lösung von solchen verzwickten Fällen. Denn ein Ausbleiben der Zahlungen für das Elterngeld war nicht einkalkuliert. Noch verzwickter könnte es werden, denn ich könnte evtl. gegen Ende des Jahres ein deutsches Stipendium für die Arbeit hier in Finnland bekommen. Haben wir dann mehr Chancen, die Sozialleistungen aus Deutschland in Anspruch zu nehmen?
Vielen Dank schon mal für die möglichen Antworten,
felix and family
Verfasst: So Okt 14, 2007 6:25 pm
von fax
Nicht, dass ich irgendwelche Erfahrung mit so einer verzwickten Situation hätte, aber um das Dickicht wenigstens etwas zu lüften - was ist denn genau dein Status an der Uni? Hast du z.B. einen festen Arbeitsvertrag? Ist der Vertrag auf 12 Monate befristet? Bist du mit einem Austauschprogramm hier (DAAD o.ä.)? Ich frage, weil es m.W. bei akademischem Austausch und befristeten Arbeitsverhältnissen in Finnland und in Deutschland Regelungen und Beratungsstellen gibt, die man evtl. ausnutzen kann.
Ach ja, um die 180 Tage Regelung muss man sich glaube ich keine Sorgen machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der Aufenthalt in jedem anderen EU Land angerechnet:
http://www.kela.fi/in/internet/english. ... 01091511EH
Verfasst: Mo Okt 15, 2007 7:24 am
von felix
Ganz netten Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Ja. vielleicht sollten wir doch bei Kela das finnische Elterngeld beantragen (ist mir gar nicht aufgefallen mit der Anrechnung der Zeit in Deutschland). Denn zur Zeit hab ich einen finnischen Arbeitsvertrag mit der Uni, der bis September 2008 befristet ist. Dieser wird aber aufgelöst, sofern ich ein Stipendium bekommen sollte. Dann werde ich entweder durch den deutschen DAAD oder durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft bezahlt. Das bedeutet aber wohl, dass ich keine Ansprüche mehr auf Leistungen der Kela haben werde. Dann müsste ich wohl wirklich nochmal in Deutschland Anträge stellen...
Verfasst: Mo Okt 15, 2007 9:33 am
von fax
OK, das hier trifft also nicht zu:
Workers sent by their employers to work in another country for a period not exceeding 12 months are covered by the legislation of the country of origin. For certain professional groups, there are specific provisions as to what legislation is applicable, but no such provisions exist for students or family members.
Wird dein Aufenthalt hier als ständig oder vorläufig geführt? (Die ersten 3 Monate sind immer vorläufig, danach kommt es darauf an, was man bei der Polizei beantragt hat.)
Möglicherweise hat Cimo auch Berater, die sich mit so etwas auskennen, oder können an jemanden weiterverweisen:
http://www.cimo.fi/Resource.phx/cimo/ma ... inpage.htx
Ich würde das Kindergeld auf jeden Fall beantragen. Mehr als abgelehnt werden kann es nicht.
Verfasst: Di Okt 16, 2007 11:12 am
von felix
Wir haben unseren Aufenthalt bis Ende August 08 beantragt. Jedoch meinten die in der Auslandspolizei, dass die Aufenthaltsgenehmigung so lange gilt, wie wir in Finnland sein werden. Damit wird er wohl als ständig geführt. Auf jeden Fall werden wir einen Antrag für Elterngeld und Kindergeld bei Kela stellen. Mal sehen, was da raus springt. Denn meine Frau hat leider keinen Anspruch auf Kela-Krankenversicherung (sie arbeitet ja nicht), daher bin ich mir nicht sicher, ob es mit dem Elterngeld für sie klappt.
Aber nochmal ein herzliches Danke für die schnellen Antworten....
felix
Verfasst: Di Okt 16, 2007 11:41 am
von fax
Deswegen hatte ich gefragt, ob ihr als ständig/permanent oder vorläufig/temporary registriert seid. Im ersten Fall gibt es alle Kelaleistungen für die ganze Familie. Im zweiten Fall gibt es kaum etwas, aber Deutschland ist m.W. verpflichtet, diverse Leistungen weiter zu erbringen.
Als EU Bürger muss man sich in Finnland registrieren, aber man benötigt keine Aufenthaltsgenehmigung. Deshalb lässt sich die Aufenthaltsdauer auch nicht begrenzen.
Verfasst: Do Nov 01, 2007 6:35 pm
von Aussi
Hallo,
bin zufällig auf deine Fragen gestoßen. Hat sich schon etwas geklärt? Meines Wissens bekommt deine Frau Eltern- und Kindergeld von KELA wenn sie in Deutschalnd nicht gearbeitet hat und wenn Ihr von dort keine Leistungen erhaltet. So ist das jedenfalls bei mir und wir waren auch weniger als 180 Tage vor der Geburt unserer Tochter erst nach Finnland gezogen.
Gruß
Verfasst: Fr Nov 02, 2007 7:59 am
von felix
noch nicht wirklich...
Das Problem ist wohl, dass wir nur einen Arbeitsvertrag für ein Jahr haben. Denn die Leute bei Kela meinten, das erst die ganze Familie in die Sozialversicherung fällt, wenn wir länger als ein Jahr bleiben. Wir haben auf jeden Fall sowohl für die deutschen als auch finnischen Entscheidungen Widerspruch eingelegt und warten auf die Antworten. Vor kurzem hatte ich auch Bescheid bekommen, dass ich wahrscheinlich ab Januar 08 ein deutsches Stipendium bekommen werde (der finnische Arbeitsvertrag wird dann aufgelöst). Daher hoffen wir stark, dass wir dann Geld aus Deutschland erhalten... Mal sehen...
Verfasst: Mo Nov 05, 2007 9:13 pm
von Aussi
Ich drück euch die Daumen! Das ist ja schon doof, wenn niemand mehr sich zuständig fühlt, nur weil man ein Jahr ins Ausland geht... Aber wenns um Geld geben geht, zahlt ja keiner gern.
Grüße!
Verfasst: Fr Nov 30, 2007 8:36 pm
von bavarian-girl
Aaaalso:
es gibt für das deutsche Elterngeld Ausnahmen.
Auch ich bekomme Elterngeld, bin aber regulär in Finnland gemeldet.
Es zählt das Gehalt als Basis, da ich in den 12 Monaten vor der Geburt der Kinder verdient habe.
Eine Bekannte hat mir folgenden Link geschickt:
http://www.schwanger-in-bayern.de/filea ... rngeld.pdf
Es steht was auf S. 57.
Ach ja: von KELA bekomme ich nichts, weil ich eine befristet Aufenthaltsgenehmigung habe, die unter 2 Jahre ist.
Kindergeld bekommen wir ganz regulär.
Wenn ich noch was helfen kann, gerne via PM.
Viel Erfolg!
Verfasst: Mo Dez 03, 2007 10:05 am
von felix
Besten Dank für die Nachricht. Das gibt richtig Hoffnung. Wir warten zur Zeit auf die Ergebnisse unserer Einsprüche. Da gehen leider auch die deutschen Mühlen recht langsam. Da wahrscheinlich ab Januar meine Arbeit hier in Finnland aus Deutschland bezahlt werden wird, hoffen wir stark, dass wir da noch was bekommen...