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Freistellung von Grunderwerbssteuer (varainsiirtovero)

Verfasst: Do Okt 19, 2006 5:13 pm
von Micha
Eine Freistellung von der varainsiirtovero (Grunderwerbssteuer) ist ja nur möglich ist, wenn man vor dem Erwerb nicht mindestens 50% eines anderen Grundbesitzes/Immobilie besessen hat, weder in Finnland noch im Ausland.

Im Forum wurde an anderer Stelle angesprochen, dass beim Kauf in Finnland explizit nachgewiesen werden musste, dass man im Ausland nicht mindestens 50% eines Grundbesitzes/einer Immobilie besessen hat.

Wie habt Ihr das denn bitte nachweisen müssen bzw. können?

Verfasst: Do Okt 19, 2006 8:02 pm
von Sid
Das ist eine gute Frage... Es war nicht explizit verlangt, denn jeder Fall ist anders. Nun - ich hab erst alle meine Mietverträge zusammengekratzt (Übersetzungen braucht man nicht). Das hat aber nicht ausgereicht, denn ich hätte in meinem kurzen leben reiche Eltern haben können und es anderweitig vermieten können, während ich selbst zu Miete wohne :roll: . Der Ausweg für mich waren Bafögbescheide und eine Bescheinigung über der Richtlinie, dass wenn man Bafög bezieht, darf man nur begrenzt vermögend sein (zu meiner Zeit, also in den 90er Jahren war es 6.000 DM - längst keine Immobilie). Wenn ich mich nicht irre, hab ich noch eine formlose Bescheinigung aus meinem letzten Wohnsitz verlangt (Auszug aus den Grundbuchregistern, dass kein Eintrag vorhanden ist?). Wer weiss mehr.

Dann hab ich noch die selbige Bescheinigung aus Polen verlangt, denn da bin ich geboren. Sie kam dann leider auf dem Amtsweg über die Botschaft und ich sollte dafür 70 Euro zahlen :o . Also hab ich mein Glück ohne diese Bescheinigung versucht und die Sache ging reibungslos.

Ich hatte den Eindruck, es ging mehr um "viel Papier" als Anhang als um eine bestimmt Vorschrift. Denn ein Finne weist dasselbe nach, indem es keine Eintragung unter seiner he-tu Nummer gibt. In Deutschland gibt es kein vergleichbares System, wo alle Daten zusammenfliessen.

Wir haben also alles eingeschickt und nie wieder davon gehört. Die Bank hat dann alle Papiere so abgewickelt, als wäre das mein erster Eigentum. Für meinen damaligen Partner (und jetzigen Mann) war das nicht der Fall, da er bereits eine Reihenhauswohnung besessen hat.

Verfasst: Do Okt 19, 2006 8:06 pm
von Micha
Danke für die detaillierte Schilderung, Sid!

Verzeihe meine Neugier: Habt ihr denn dann nicht die Steuer zahlen müssen, wenn Dein Mann bereits eine Wohnung besessen hatte?

Verfasst: Do Okt 19, 2006 8:18 pm
von Sid
Alles wird geteilt durch zwei. Also er musste seine Hälfte bezahlen. Ich durfte meinen Anteil behalten bzw. Schuhe kaufen :twisted:

Verfasst: Fr Okt 20, 2006 8:36 am
von Neumi
Als wir unsere Eigentumwohnung 2001 in Espoo kauften, musste ich nur eine Erklärung unterschreiben, dass ich kein Wohneigentum besitze oder besessen haben. Punkt. Alles war sehr unbürokratisch und einfach.

Gruss
Neumi

Verfasst: Fr Okt 20, 2006 9:27 am
von Sid
Man weiss nicht ob es gut oder schlecht ist, aber sooo viel liegt im Ermessen der freundlichen oder weniger freundlichen Beamten in Finnland. In Deutschland bekommt man zehn Merkblätter in die Hand gedrückt und los geht der Papierkrieg. Im Zweifelfall weiss man aber auch, wogegen man Einspruch einlegt ;) Da ich aber (egal in welchen Ländern) magischerweise inkompetente und widerspenstige Beamten anziehe, brauch ich also auch hier tonnenweise Papier inkl. eine falsche Zuordnung der Führerscheinklassen auf nur B und Beendigung der KELA Mitgliedschaft trotz konstanter Beschäftigung und Zahlung der Steuer. Nur die Heirat ging sowas von reibungslos. Nun ja, kann man nix machen.

Bei Gesprächen mit Kollegen war es auch offensichtlich, dass in Grösseren Städten mit Ausländeranteil ging es reibungsloser. In Porvoo werde ich immer behandelt, als wäre ich der erste Ausländer ever :roll: Glücklicherweise hab ich nicht oft mit dem öffentlichen Sektor zu tun. Ist mir auch nicht geheuer.