Anmeldung für EU Bürger
Verfasst: Di Okt 07, 2008 3:43 pm
Folgende Information von der Leiterin der Polizei in Espoo fuer Anmeldungen:
Es geht tatsächlich nur, wenn ich selber vorweisen kann, dass ich genug habe um hier zu leben. Wenn der Lebenspartner aufkommen kann und will, dann geht das nur noch beim nachweis von mindestens zwei Jähriger Beziehung.
Und fuer die Diskussion wegen der Aufenthaltsgenehmigung:
Sie hat extra betohnt, dass ein EU-Buerger keine Aufenhaltsgenehmigung mehr benötigt und jede dennoch ausgestellte im Grunde hinfällig wäre. Anmelden reicht vollkommen aus und wenn es nicht so wäre, dann muesste die Polizei einen schriftlich informieren. Warum manche Stellen das Unterschiedlich handhaben konnte sie nicht verstehen.
Es geht tatsächlich nur, wenn ich selber vorweisen kann, dass ich genug habe um hier zu leben. Wenn der Lebenspartner aufkommen kann und will, dann geht das nur noch beim nachweis von mindestens zwei Jähriger Beziehung.
Und fuer die Diskussion wegen der Aufenthaltsgenehmigung:
Sie hat extra betohnt, dass ein EU-Buerger keine Aufenhaltsgenehmigung mehr benötigt und jede dennoch ausgestellte im Grunde hinfällig wäre. Anmelden reicht vollkommen aus und wenn es nicht so wäre, dann muesste die Polizei einen schriftlich informieren. Warum manche Stellen das Unterschiedlich handhaben konnte sie nicht verstehen.