Hilfe bei der Steuererklärung!
Hilfe bei der Steuererklärung!
Siehe Meldung: es gab schon die eine und andere Diskussion zur Besteuerung aber ich dachte, man kann hier pauschal einen Steuerhilfe-Thread aufmachen.
EIgentlich ist die finnische Steuererklärung recht einfach, denn das wesetnliche hat der Fiskus bereits eingetragen.
Dennoch können wichtige Angaben fehlen bzw. sollten eingetragen werden:
- Fahrtkosten zur Arbeit: v.a. bei längeren Fahrten, z.B. seutulippu in Hauptstadtregion o.ä.
- Zinsen für selbstgenutzte Eigenheimdarlehen: 28 - 30% der Zinsen sind direkt von der Steuerschuld absetzbar. Z.B. 6000 EUR Zinsen gezahlt 2008 -> bis zu 2000 EUR weniger Einkommensteuern zahlen.
- Einzahlungen in private Rentenversicherung (vapaaehtoinen eläkevakuutusmaksu): 28 % der 2008 geleisteten Einzahlungen in eine vertragliche private Rentenversicherung sind direkt von der Steuerschuld absetzbar. Z.B. 2008 EUR 1200 eingezahlt, EUR 336 weniger Einkommensteuer zahlen.
- Unterhaltszahlungen
- Haushaltshilfe/Renovierungsarbeiten: siehe kotitalousvähennys
- Kapitaleinkünfte und -verluste: sind verrechenbar: Verluste sind auf Steuerbescheid enthalten?
Dies sind nur die gängigsten, die Liste ist nicht erschöpft.
Ich füge noch ein paar Links an die einzelnen Punkte, aber grundsätzlich kann man hier gerne fragen, was man bei der Erklärung beachten sollte...
EIgentlich ist die finnische Steuererklärung recht einfach, denn das wesetnliche hat der Fiskus bereits eingetragen.
Dennoch können wichtige Angaben fehlen bzw. sollten eingetragen werden:
- Fahrtkosten zur Arbeit: v.a. bei längeren Fahrten, z.B. seutulippu in Hauptstadtregion o.ä.
- Zinsen für selbstgenutzte Eigenheimdarlehen: 28 - 30% der Zinsen sind direkt von der Steuerschuld absetzbar. Z.B. 6000 EUR Zinsen gezahlt 2008 -> bis zu 2000 EUR weniger Einkommensteuern zahlen.
- Einzahlungen in private Rentenversicherung (vapaaehtoinen eläkevakuutusmaksu): 28 % der 2008 geleisteten Einzahlungen in eine vertragliche private Rentenversicherung sind direkt von der Steuerschuld absetzbar. Z.B. 2008 EUR 1200 eingezahlt, EUR 336 weniger Einkommensteuer zahlen.
- Unterhaltszahlungen
- Haushaltshilfe/Renovierungsarbeiten: siehe kotitalousvähennys
- Kapitaleinkünfte und -verluste: sind verrechenbar: Verluste sind auf Steuerbescheid enthalten?
Dies sind nur die gängigsten, die Liste ist nicht erschöpft.
Ich füge noch ein paar Links an die einzelnen Punkte, aber grundsätzlich kann man hier gerne fragen, was man bei der Erklärung beachten sollte...
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Übrigens kann man z.B. bei der Haushaltshilfe auch gut mal bei einem der Finanzamtbüros vorbeischauen, die Rechnungen präsentieren und die Beamten machen den Rest für dich. Fand ich sehr nützlich, nachdem ich das zuerst im Internet ausfüllen wollte und bei den Dutzenden von Fragen rapide die Lust verloren hatte.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Auch interessant finde ich:
Absetzen von Renovierungsarbeiten. Die MwSt der Arbeitszeit bei Renovierungen kann Steuermindernd geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung vorliegt und das ausführende Unternehmen eine Steuernummer hat.
Absetzen von Renovierungsarbeiten. Die MwSt der Arbeitszeit bei Renovierungen kann Steuermindernd geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung vorliegt und das ausführende Unternehmen eine Steuernummer hat.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Nicht die Mehrwertsteuer kann geltend gemacht werden, sondern der mehrwertsteuerpflichtige Teil der Arbeit (ohne Materialkosten etc., nur die Arbeitszeit). In der Praxis habe ich noch keine Rechnung gesehen, auf der die Arbeitszeit nicht mehrwertsteuerpflichtig war. Für 2008 kann man maximal 2083 € der Arbeitskosten angeben, davon werden dann 1150 € tatsächlich von der Einkommensteuer abgezogen (2083 € x 60% - 100 € Eigenanteil). Insgesamt darf man 2300 € abziehen für Haushalts-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Von diesen 2300 € können aber höchstens 1150 € für Wartungs- und Renovierungsarbeiten abgesetzt werden.
Nächstes Jahr kann man dann insgesamt 5166 € geltend machen, davon werden dann 3000 € von der Steuer abgezogen. Die Regelung dass nur die Hälfte davon für Renovierungsarbeiten abgezogen werden, gilt dann nicht mehr.
Man kann übrigens sobald man die Rechnung bezahlt hat, das beim Finanzamt geltend machen und die Steuerkarte sofort anpassen lassen. Dann zahlt man sofort weniger Steuern.
Nächstes Jahr kann man dann insgesamt 5166 € geltend machen, davon werden dann 3000 € von der Steuer abgezogen. Die Regelung dass nur die Hälfte davon für Renovierungsarbeiten abgezogen werden, gilt dann nicht mehr.
Man kann übrigens sobald man die Rechnung bezahlt hat, das beim Finanzamt geltend machen und die Steuerkarte sofort anpassen lassen. Dann zahlt man sofort weniger Steuern.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Eine Liste aller Unternehmen, deren Arbeit und Rechnungen zum von fax beschriebenen kotitalousvähennys (absetzbare Renovierungs- und Putzarbeiten) berechtigt sind, findet man landesweit hier: www.elias.fi
Darin u.a. die letzten Angebote der eingetragenen Putzfirmen...
Darin u.a. die letzten Angebote der eingetragenen Putzfirmen...
WEITERSAGEN!
- jetzt auch auf Twitter: @saksalaiset
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Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Klar, war mein Fehler .... bei uns war der Teil geringer als beschrieben und es war 2007. Ich hatte es erst mit der Steuererklärung geltend gemacht.fax hat geschrieben:Nicht die Mehrwertsteuer kann geltend gemacht werden, sondern der mehrwertsteuerpflichtige Teil der Arbeit (ohne Materialkosten etc., nur die Arbeitszeit).
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Habe meine Erklärung gerade fertig gemacht und vorerst zum letzten Mal die Fahrtkosten spürbar absetzen können.
Wer beispielsweise in Helsinki wohnt und in Vantaa arbeitet, kann auf S.1 unten um die 920 € an Fahrtkosten geltend machen (11 Monate à seutulippu-Monatspreis). Pauschal werden nur 620 € an Werbungskosten angerechnet, d.h. man spart durch die Eintragung ohne weiteres um die hundert egge Steuern sparen.
Dies kann auch für die vergangenen Jahre noch geltend gemacht werden, allerdings über ein Berichtigungsformular (oikaisuvaatimus).
Wer beispielsweise in Helsinki wohnt und in Vantaa arbeitet, kann auf S.1 unten um die 920 € an Fahrtkosten geltend machen (11 Monate à seutulippu-Monatspreis). Pauschal werden nur 620 € an Werbungskosten angerechnet, d.h. man spart durch die Eintragung ohne weiteres um die hundert egge Steuern sparen.
Dies kann auch für die vergangenen Jahre noch geltend gemacht werden, allerdings über ein Berichtigungsformular (oikaisuvaatimus).
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Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Ich bin das jetzt noch nicht durch gegangen, aber mal eine Frage bei diesem "kotitalousvähennys" kann man selbsterbrachte Leistungen nicht geltend machen?Micha hat geschrieben:Eine Liste aller Unternehmen, deren Arbeit und Rechnungen zum von fax beschriebenen kotitalousvähennys (absetzbare Renovierungs- und Putzarbeiten) berechtigt sind, findet man landesweit hier: http://www.elias.fi
Darin u.a. die letzten Angebote der eingetragenen Putzfirmen...
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
@roelli: in Deiner eigenen Steuererklärung? Wohl kaum. Außerdem müßtest Du im Register als entsprechende Firma eingetragen sein, elias oben.
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Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
So in der Form, weil es letzten Endes die einizige Form wäre bei der ich mir vorstellen könnte das Kotitalousvähennys zu nutzen. Angesichts der vielseitigen Werbung für diese Sache in der Zeitung erscheint es mir wie Hohn und eher „... eine Sowjetunion für Reiche“ Ich glaube nicht das der Normalfinne davon Gebrauch machen kann, wobei ich mir andere Nutzer durchaus vorstellen könnte.Micha hat geschrieben:@roelli: in Deiner eigenen Steuererklärung? Wohl kaum.
Zumindest könnte ich mir z.B. vorstellen das Material z. b. alle 5 Jahre für Küchenrenovierung geltend zu machen.
Wenn man ein "sivutoiminta" anmeldet?Außerdem müßtest Du im Register als entsprechende Firma eingetragen sein, elias oben.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Das Ziel dieser Steuererleichterung ist nicht, dir alle fünf Jahre eine neue Küche zu finanzieren, sondern den Anreiz für Schwarzarbeit zu reduzieren. Das Material musst du ja sowieso zahlen und die Kosten für die Handwerker, Putzfrau, Au Pair, etc. kannst du von der Steuer absetzen, also lohnt es sich nicht mehr, kleinere Arbeiten an der Steuer vorbeizuschmuggeln.roelli hat geschrieben:So in der Form, weil es letzten Endes die einizige Form wäre bei der ich mir vorstellen könnte das Kotitalousvähennys zu nutzen. Angesichts der vielseitigen Werbung für diese Sache in der Zeitung erscheint es mir wie Hohn und eher „... eine Sowjetunion für Reiche“ Ich glaube nicht das der Normalfinne davon Gebrauch machen kann, wobei ich mir andere Nutzer durchaus vorstellen könnte.Micha hat geschrieben:@roelli: in Deiner eigenen Steuererklärung? Wohl kaum.
Zumindest könnte ich mir z.B. vorstellen das Material z. b. alle 5 Jahre für Küchenrenovierung geltend zu machen.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Und es dient sicher auch als Anreiz die Dienste von Firmen in Anspruch zu nehmen.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Mal eine Frage in dem Änderungsformular zur Steuererklärung habe ich unter Matkakuluja/Reisekosten meine Kilometer eingetragen. Was mich etwas stutzig macht ist die dazugehörige Frage:Micha hat geschrieben:Siehe Meldung: es gab schon die eine und andere Diskussion zur Besteuerung aber ich dachte, man kann hier pauschal einen Steuerhilfe-Thread aufmachen.
EIgentlich ist die finnische Steuererklärung recht einfach, denn das wesetnliche hat der Fiskus bereits eingetragen.
Dennoch können wichtige Angaben fehlen bzw. sollten eingetragen werden:
- Fahrtkosten zur Arbeit: v.a. bei längeren Fahrten, z.B. seutulippu in Hauptstadtregion o.ä.
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Perustele oman auton käyttö:
http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=3723;682771 (seite 7 unten)
Zur Erstellung der Steuererklärung ist die Frage m.E. irrelevant. Es müsste doch am Ende meine Entscheidung sein ob ich mit dem Auto fahre oder nicht.
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
fax hat geschrieben:Das Ziel dieser Steuererleichterung ist nicht, dir alle fünf Jahre eine neue Küche zu finanzieren, sondern den Anreiz für Schwarzarbeit zu reduzieren. Das Material musst du ja sowieso zahlen und die Kosten für die Handwerker, Putzfrau, Au Pair, etc. kannst du von der Steuer absetzen, also lohnt es sich nicht mehr, kleinere Arbeiten an der Steuer vorbeizuschmuggeln.roelli hat geschrieben:So in der Form, weil es letzten Endes die einizige Form wäre bei der ich mir vorstellen könnte das Kotitalousvähennys zu nutzen. Angesichts der vielseitigen Werbung für diese Sache in der Zeitung erscheint es mir wie Hohn und eher „... eine Sowjetunion für Reiche“ Ich glaube nicht das der Normalfinne davon Gebrauch machen kann, wobei ich mir andere Nutzer durchaus vorstellen könnte.Micha hat geschrieben:@roelli: in Deiner eigenen Steuererklärung? Wohl kaum.
Zumindest könnte ich mir z.B. vorstellen das Material z. b. alle 5 Jahre für Küchenrenovierung geltend zu machen.
Das Beispiel aus Opas ist ja herrlich , wobwei es sicher aus dem realen Leben ist!
Siivousyritykselle maksettu vuodessa yhteensä 5 200 euroa.
Jetzt die Quizfrage: Wer lässt bei sich zu Hause für 5200 € im Jahr putzen?
Nächstes Jahr kann frau dann noch das angeben! Kotitalousvähennys escort-palveluun
Re: Hilfe bei der Steuererklärung!
Es geht eher darum, ob es für Deinen Arbeitsweg einen zumutbaren ÖPNV gibt, denn dann werden die Kosten für das Monatsticket als Fahrtkosten herangezogen. Also als perustelu einfach eintragen: kein ÖPNV vorhanden o.ä.roelli hat geschrieben: Perustele oman auton käyttö:
http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=3723;682771 (seite 7 unten)
Zur Erstellung der Steuererklärung ist die Frage m.E. irrelevant. Es müsste doch am Ende meine Entscheidung sein ob ich mit dem Auto fahre oder nicht.
Was allerdings zumutbar ist und was nicht, ist natürlich Ermessenssache des Finanzamts...
WEITERSAGEN!
- jetzt auch auf Twitter: @saksalaiset
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