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Autoimport
Verfasst: Do Jan 04, 2007 4:54 pm
von Varis
Hallo,
wir ziehen ja im kommenden Frühjahr nach Finnland und hätte eine Frage bezüglich meines Autos. Ich habe ein abgemeldetes deutsches Auto in Hamburg stehen und fahre hier in Holland einen erst kürzlich gekauften holländischen Wagen mit holländischen Kennzeichen.
Das deutsche Auto war fünf Jahre lang auf mich angemeldet bis Oktober 06 und seitdem habe ich das holländische Auto. Mein Führerschein ist nur deutsch.
Ich würde nun gern beim Holland-Finnland-Umzug das holländische Auto behalten. Wie lange darf ich es noch mit holländischen Kennzeichen fahren und was muss ich danach tun? Hat jemand dazu einen Link (wenn's geht englisch, holländisch oder deutsch, mein finnisch ist dafür echt noch zu schlecht...).
Liebe Grüße von Varis
Re: Autoimport
Verfasst: Do Jan 04, 2007 8:17 pm
von fax
Varis hat geschrieben:
Ich würde nun gern beim Holland-Finnland-Umzug das holländische Auto behalten. Wie lange darf ich es noch mit holländischen Kennzeichen fahren und was muss ich danach tun? Hat jemand dazu einen Link (wenn's geht englisch, holländisch oder deutsch, mein finnisch ist dafür echt noch zu schlecht...).
Hier ist der Link:
http://www.tulli.fi/en/02_Publications/ ... /index.jsp
Falls das Auto auf dich bis zum Umzug 6 Monate angemeldet war und du ein paar Jahre nicht in Finnland gewohnt hast, dann ist dieses Document relevant:
[Importation of Personal and Household Effects and Private Motor Vehicles as Removal Goods into Finland]
Ansonsten gilt:
[Importation of Used Motor Vehicles into Finland]
Im ersten Fall musst du keine Steuern beim Import zahlen. Im zweiten Fall wirst du bei einem relativ neuen Auto einen fünfstelligen Betrag blechen dürfen.
Generell solltest du das Auto in Holland abmelden, bevor du wegziehst. Aus dem Ausland tut man sich sonst schwer damit. Bei der Abmeldung lässt du dir ein Exportkennzeichen ausstellen und brauchst noch eine KFZ Versicherung für den Export (in Deutschland kann man die für 1, 2, oder 4 Wochen kaufen, je länger, je teurer).
In den Dokumenten stehen sicher auch die Fristen drin. Soweit ich mich erinnern kann, hat man nur ein paar Tage, in denen man den Import beim Zoll melden muss. Man bekommt dann ein vorläufiges KFZ Zeichen, d.h. das Exportkennzeichen brauchst du nur, bis du den Import in Finnland gemeldet hast.
Ich bilde mir ein, das vorläufige Kennzeichen gilt 3 Monate, steht aber sicher auch irgendwo in den Dokumenten oben. In der Zeit muss man zur "autokatsastus" (entspricht TÜV), um die Tauglichkeit für den finnischen Verkehr feststellen zu lassen. Das ist mit neueren Autos, die alle eine EU-Bescheinigung haben, kein größeres Problem. Früher musste man noch Papiere vom Hersteller beschaffen. Bei der Katsastus kann man auch eine Versicherung bei den gängigen Gesellschaften abschließen, d.h. man muss nicht extra noch zur Versicherung latschen. Dann geht es noch mal zum Zoll, um evtl. die Importsteuer feststellen zu lassen, bzw. die Befreiung von selbiger. Zuguterletzt bekommt man dann das endgültige KFZ Zeichen von der Katsastus.
Ich hoffe, ich habe die Reihenfolge nicht durcheinander gebracht. Ich durfte letzten Sommer die Prozedur über mich ergehen lassen.
Verfasst: Do Jan 04, 2007 9:19 pm
von Katja
mmmmh....
Also, ich habe mein Auto 2005 einfach mit hierher genommen. Ohne Ueberfuehrungskennzeichen und -versicherung, weil ich das so unverschämt teuer fand. Weil ich eh noch Deutschland fliegen wollte, hatte ich geplant, Kennzeichen und Papiere dann mitzunehmen und das Auto abzumelden, das wäre deutlich billiger gewesen.
Der Wagen (Gebrauchter) war 6 Monate in meinem Besitz (man ist ja vorbereitet!) und beim Zoll gab es deswegen keine Probleme.
Uns wurde gesagt, zur Anmeldung bräuchten wir eine EU-Bescheinigung (ueber technische Ausstattung des Wagens entsprechend des EU-Rechts) vom deutschen TUeV, die hier dann allerding keiner sehen wollte (haben also fuer nix bezahlt
).
Wir wissen aber nicht, ob die Herrschaften von der Behörde nur keine Lust drauf hatten, liegt durchaus im Bereich des Möglichen...
Ich glaube, man muss den Wagen hier innerhalb von drei Monaten ummelden und (bei Nicht-Neuwagen) zum Katsastus(? entspricht TUeV), wobei die Anmeldung dort auch passiert. Hierzu braucht man die Papiere vom Zoll (siehe oben, fax), das ist immer der erste Weg, egal wie lange man sein Auto hat.
Es gibt jetzt wohl eine Vereinbarung (in der EU?), wonach mein Wagen automatisch in Deutschland abgemeldet wurde, ich habe mich da also garnicht drum kuemmern brauchen. Hat bei mir prima geklappt, mein Freund hatte allerdings trotzdem Probleme, die wir jedoch telefonisch/schriftlich beseitigen konnten. Die Leute beim katsastus sollen scheinbar das deutsche Kennzeichen einziehen und die gleichzeitig deutschen Behörden benachrichtigen (eigentlich!)
Ich wuerde an Eurer Stelle auch ruhig mehrmals Informationen einholen, am besten von genau der Behörde, die fuer Euch in Finnland zuständig sein wird, es scheint nämlich, dass die Regelungen hier durch unterschiedliche Interpretationen sehr stark variieren können
Vielleicht gibt's auf der Homepage von AKE (KFZ-Amt)
http://www.ake.fi verbindliche Info, ich habe das damals zugegebenerweise zum Grossteil auf meinen Freund abgewälzt
Gruss, Katja
Verfasst: Fr Jan 05, 2007 8:45 am
von harald
Mein Sohn steckt gerade mitten im Verfahren drin. Er hat seinen Zivi in D gemacht und sich dort ein Auto gekauft das er als Umzugsgut steuerfrei mitgebracht hat. Wir kamen am 20.12 in Turku an, sind dort gleich zum Zoll und haben das Fahrzeug dort "angemeldet". (Ein Formular, in dem bestätigt wird wann das Auto nach Fi eingeführt wurde). Das Auto ist noch in D zugelassen und mein Sohn darf damit 30Tage in Fi fahren. Beim Zoll in Helsinki hat er dann den Antrag auf Steuerbefreiung gestellt (3 Formulare) und unter Vorlage von KFZ-Brief, Kaufvertrag, Versicherungsschein, Bestätigung dass er in D gearbeitet hat, und Fährenticket (die wollen wissen auf welchem Weg das KFZ nach Fi kam) hat er die Anerkennung als Umzugsgut erhalten. Wie `s nun mit Zulassung, Katsastus und Abmeldung in D weiter geht folgt im nächsten Heft
Verfasst: Fr Jan 05, 2007 9:11 am
von Neumi
Bin auch von Holland mit Auto umgezogen. Ist aber schon ein paar Jahre her. Bezüglich Import hast du ja schon viele Tips bekommen.
Abmelden :
Gehe kurz vor der Abreise zum Strassenverkehrsamt deiner Provinz. Demontiere die Nummernschilder nimm alle Fahrzeugpapiere mit und melde das Auto ab. Dann bekommst du ein provisorisches Kennzeichen (meine waren aus Plastik mit einem Kleber drauf wo eine Nummer drauf stand). Meistens kriegst du auch noch Geld zurück, da die Strassensteuer im voraus bezahlt wurde. Ich empfehle jedoch, dich trotzdem beim Strassenverkehrsamt zu informieren.
Damit kannst du dann bis zur Fähre fahren. Kläre mit deiner Versicherung ab, dass diese bis ca. 1 Monat nach deiner Abreise noch gültig ist.
Im Finnischen Hafen kriegst du beim Zoll neue provisorische Kennzeichen. Dann etwas Papierkrieg und dann ab zum Finnischen TÜV.
Gruss
Neumi
Verfasst: Sa Jan 06, 2007 9:03 pm
von Varis
Hallo,
danke für den Link und die vielen Tipps!
Ich habe mein Auto hier in Holland im Oktober gekauft, mal sehen ob wir es so hingebogen kriegen, dass wir das Auto erst im Mai mit rüber nehmen, denn den horrenden Einfuhrzoll möchte ich nicht unbedingt zahlen müssen.
Wie wäre es denn, wenn ich das Auto noch zwei, drei Monate in Finnland fahre, um die 6 Monate rumzukriegen? "Gilt" das dann oder darf ich das nicht? Ich komm mir grad ziemlich begriffstutzig vor, tschuldigung.
Liebe Grüße von Varis
Verfasst: So Jan 07, 2007 11:37 am
von Ninni
Ich habe mein Auto damals mit deutschen Nummernschildern rübergefahren und dann nach einigen Wochen erst umgemeldet. Nach der Ummeldung schickte ich Nummernschilder und Fahrzeugpapiere usw zu Bekannten nach D und sie erledigten dann die Abmeldung. Fahrzeugbrief und entwertete Nummerschilder bekam ich wieder zurück.
@Varis: Wenn Ihr nach Finnnland zieht, dann bist du sicher auch hier gemeldet. Und eben in Holland abgemeldet...somit würde "Schummeln" nicht gehen.
Verfasst: So Jan 07, 2007 11:49 am
von Antje
Varis hat geschrieben:
Wie wäre es denn, wenn ich das Auto noch zwei, drei Monate in Finnland fahre, um die 6 Monate rumzukriegen? "Gilt" das dann oder darf ich das nicht? Ich komm mir grad ziemlich begriffstutzig vor, tschuldigung.
Wir haben unsere Autos erst nach einem Jahr umgemeldet. Unsere "Ausrede": wir wussten nicht, ob wir tatsächlich beiben wollen... Wir sind beide keine Finnen, da hat man uns das wohl geglaubt, oder sich einfach nicht drum geschert, weil beide Autos auch schon älter waren.
Ich dachte, es war generell so, dass man innerhalb von 12 Monaten das Auto anmelden muss?
Gerade gestern haben wir mit Freunden das Thema gehabt: Man darf als in Finnland gemeldeter Mensch kein anderswo registriertes Auto fahren, weil das als Steuerhinterziehung gilt. Ala: ich zahle in X die billigeren Steuern und fahre dann steuerlos in Finnland. Man kann also zur Kasse gebeten werden! ABER bei Umzug etc, gibt es vielleicht eine Sonderregelung? Ich weiss leider nichts genaues, nur eben aus eigener Erfahrung, dass vor 3 Jahren niemand mit der Wimper zuckte, als wir unser Auto erst nach 1 Jahr ummeldeten.
Vielleicht ist es ja machbar, dass der, dem das Auto gehört, sich erst später in FIN anmeldet, aber dann geht kann derjenige sich nicht in FIN krankenversichern (Kela).
Verfasst: So Jan 07, 2007 12:11 pm
von Ninni
Ja, die Info habe ich auch. Laut Zoll hättte ich ein Jahr Zeit gehabt das Auto umzumelden (gilt übrigens für alle.. für Ausländer und Finnen) Allerdings gilt letztendlich das Umzugsdatum. Mindestens 6 Monate muss man den Wagen vor dem Umzug (=Abmeldung Heimatland/Anmeldung Finnland) gehabt haben.
Umzug ist schon etwas anderes..das gilt als Ausnahme und man darf ein im Ausland registriertes Auto fahren.
Verfasst: So Jan 07, 2007 12:39 pm
von Katja
Also, ich habe es so gemacht, dass ich drei Monate unangemeldet als Tourist hier war (mit Auto). Dann bin ich nach Deutschland zurueckgefahren, weil ich meinem Ex-Chef eh Urlaubsvertretung versprochen hatte, bin dann nach drei Wochen zurueck nach Finnland und habe dann mich und mein Auto angemeldet.
Ich dachte, es wäre gut, ein Fährticket vorweisen zu können, es hat aber mal wieder keiner gefragt.
Ich glaube, im allgemeinen sind die Zoll-Leute total umgänglich bei deutschen Staatsbuergern, die nach Finnland ziehen und sehen das ganze als Formalität. Nur bei Finnen, die sich ein Fahrzeug in D kaufen, kommt Neid auf und ihnen wird das Leben schwer gemacht. Eine Freundin von mir hat sich ein altes Motorrad fuer 500(!)€ in Deutschland gekauft. Sie hat drei Jahre in D gelebt, aber auf die Kleinen aufgepasst und sonst nicht gearbeitet und musste dem Zoll beweisen, dass sie wirklich in Deutschland war. Die offizielle behördliche Anmeldung und Mietvertrag wurden nicht akzeptiert und man hat verlangt, dass sie ihre privaten Telefonrechnungen vorlegt. Unglaublich.
Bei mir hat die ganze Zollgeschichte 30 min gedauert, weil ich alle Formulare vorbereitet hatte.
Die drei Monate als Tourist haben mir die Luxussteuer erspart. Hat sich gelohnt.
Man sollte vielleicht ueber eine 'Fahrt' von Deutschland ueber Schweden nachdenken. Einmal Stockholm und zurueck, um ein Ticket in der Hand zu halten (aber beide Fahrten einzeln buchen!), ist deutlicher preiswerter als die finnische Luxussteuer!
Verfasst: Di Jan 09, 2007 1:59 pm
von Sunna
Puh, jetzt bin ich aber einigermaßen ernüchtert
. Ich werde wahrscheinlich Ende dieses Jahres nach Finnland ziehen und dachte eigentlich, dass es zu den einfacheren Dingen des Umzugs gehört, mein Auto mitzunehmen. Aber wenn ich das so lese, wird das wohl doch ein etwas größerer Aufstand...
Kann es sein, dass ich in dem "tulli-link" gelesen habe, dass es eine Ausnahme für Studenten gibt? Wäre evtl. für mich von Interesse, da ich mich zunächst wohl nur für ca. ein Jahr in Finnland niederlassen werde, um diverse finnische Akten für meine Doktorarbeit durchzuarbeiten. Weiß vielleicht jemand von Euch, ob man in diesem Fall ein in Deutschland gemeldetes Auto weiterhin fahren darf? Oder ist eine Ummeldung automatisch Pflicht, wenn man länger als die obligatorischen drei Monate im Land bleibt? Und kriege ich genauere Information zur Ummeldung bei AKE oder an wen muss man sich da wenden?
Okay, ich gebe zu, dass ich aus diesem Link noch nicht wirklich schlau geworden bin, da ich mich noch nicht genug mit der Materie beschäftigt habe. Bitte also, diese evtl. dummen Fragen zu entschuldigen
. Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Verfasst: Di Jan 09, 2007 3:00 pm
von Katja
Hallo Sunna!
Wenn das Auto mehr als 6 Monate auf Dich zugelassen ist, ist es wirklich reine Formalität, besonders, wenn Du lange (immer?) in Deutschland gelebt hast und ein Einkommen hattest . Keine Panik!
Mit etwas Rennerei musst Du allerdings rechnen, bei guter Vorbereitung aber halb so wild.
Verfasst: Di Jan 09, 2007 5:33 pm
von Ninni
Wenn du nur ein Jahr bleibst, würde ich es nicht ummelden. Man darf 1 Jahr mit ausländischen Nummernschildern fahren.
Verfasst: Di Jan 09, 2007 5:51 pm
von Sid
Ich würde zur Sicherheit nachweislich das Auto bei Erstankunft mitbringen, denn falls sich was in Deinen Plänen ändert und Du bist erst gemeldet, dann das Auto, dann können sie durchaus die Steuernachzahlung verlangen _auch wenn Du erklärst, dass Du temporär da bist und das Auto wieder aus dem Land zurücknimmst_. Das war der Fall bei meinem Bruder, 6.000 Euro fällig für einen 12 J. Audi 100 oder Schlüssel deponieren bis zur Ausfuhr. Musste das letzte veranlassen und halbes Jahr lang das Auto am Parkplatz nur angucken
Verfasst: Di Jan 09, 2007 9:00 pm
von fax
Ninni hat geschrieben:Wenn du nur ein Jahr bleibst, würde ich es nicht ummelden. Man darf 1 Jahr mit ausländischen Nummernschildern fahren.
Wo hast du das her? Die Dokumente auf tulli.fi sagen etwas deutlich anderes.