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Re: Rauchmelderinspektion verpaßt - Ausweichtermin paßt nich

Verfasst: Di Okt 05, 2010 6:48 pm
von Tenhola
Seit wann machen die denn diese Kontrolle? Das ist mir absolut neu.
An Deiner Stelle wuerde ich einfach anrufen/vorbei gehen und versuchen einen Dir genehmen Termin zu bekommen.

Re: Rauchmelderinspektion verpaßt - Ausweichtermin paßt nich

Verfasst: Mo Okt 11, 2010 4:05 pm
von zoolkhan
inspizier sie halt selbst.

bei mir wollte noch nie einer rauchmelder inspizieren , ich hab zwar welche installiert - aber nicht weil mich jemand dazu genötigt hat
sonder weil ich schon genug feuer aus erster hand kennengelernt habe..

gelegentlich kommt der schornsteinfeger, zählt das? :-)

Re: Rauchmelderinspektion verpaßt - Ausweichtermin paßt nich

Verfasst: Mo Okt 11, 2010 10:14 pm
von fax
Ist mir bei Privatwohnungen noch nie untergekommen. Sind die bei euch durch alle Wohnungen? Wie alt ist das Haus eigentlich? Evtl. gibt es eine ähnliche Regelung wie bei Aufzügen, wo das Gesetz aus dem Baujahr des Aufzugs gilt. Oder ist deine Wohnung auch als Geschäftsadresse registriert?

Re: Rauchmelderinspektion verpaßt - Ausweichtermin paßt nich

Verfasst: Mo Okt 11, 2010 11:45 pm
von Georg
Ich kann nicht wirklich Stellung nehmen, da ich überhaupt kein Verwaltungsrechtsexperte bin. Ich kann nur den für die Feuerwehr usw. relevanten Teil der Gesetze und Verordnungen versuchen zu interpretieren, was hier ausnahmsweise recht leicht ist:

Rettungsgesetz (Pelastuslaki), relevant sind die §§34-38 (http://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/2003/20030468):
"Palotarkastuksen saa suorittaa alueen pelastusviranomainen.
Palotarkastuksen suorittaja on päästettävä kaikkiin tarkastettaviin tiloihin. Tarkastettavan kohteen edustajan on lisäksi esitettävä säädöksissä vaaditut suunnitelmat, muut asiakirjat ja järjestelyt." - Die zuständige Behörde vollzieht die Brandverhütungsschau. Ihr ist Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren. Ihr sind alle vom Gesetz und Verordnungen vorgeschriebenen Dokumente vorzuweisen.

Die Verordnung über das Rettungswesen (Valtioneuvoston asetus pelastustoimesta http://www.finlex.fi/fi/laki/alkup/2003/20030787 ) erzählt nichts zu diesem besonderen Thema.

Die Anweisung des Innenministeriums für die Durchführung der Brandverhütungsschau (Sisäasiainministeriön pelastusosaston palotarkastusohje http://www.finlex.fi/data/normit/24739-palotark.pdf) erzählt hier gar nichts relevantes für diese spezielle Frage.

Mein Fazit: die Leute vom VB haben die juristische Grundlage, mit oder ohne Abwesenheit des Wohnungshalters die Brandverhütungsschau durchzuführen. Das mit den extra Zahlungen für besondere Termine wird auf einer anderen Verwaltungsvorschrift basieren.