Aufenthaltsgenehmigung-Vorgang
Verfasst: Di Apr 17, 2012 6:19 pm
Liebe Leserinnen- und Leser,
mein Verlobter und ich haben geheiratet. Er ist Finne, ich Deutsche. Geheiratet haben wir in Finnland und planen, dort auch bis auf Weiteres zusammen zu leben.
Kurz nach unserer Hochzeit haben wir einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fuer mich bei der örtlichen Polizeistelle gestellt.
Wir mussten Formulare ausfuellen, in denen wir zum Beispiel angeben mussten, wann wir uns kennengelernt haben, wie wir miteinander kommunizieren, wer um welche Hand angehalten hat, ob wir zusammen leben...
Nach Bezahlen der Bearbeitungsgebuehr sagte uns der dortige Mitarbeiter, dass wir nun warten muessten,bis man uns zu einem Gespräch (in dem wir beide bezueglich unserer Ehe... befragt werden) eingeladen werden. Jedoch konnte er keine Auskunft darueber geben, wie lange wir warten muessen.
Diesbezueglich habe ich nun 2 Fragen:
- Wie lange ist in etwa die Bearbeitungszeit des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis in Finnland?
- Das letzte Mal kam ich am 5.3.2012 nach Finnland, wo ich auch immer noch bin. Als EU-Buerger habe ich das Recht in einem anderen EU-Land fuer 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis mich aufzuhalten. Was passiert nun, falls die Bearbeitung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis in Finnland länger als 3 Monate dauert?-Muss ich dann jetzt nach 3 Monaten wieder zurueck nach Deutschand oder darf ich mich weiterhin in Finnland aufhalten, da ja ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vorliegt?
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand Auskunft darueber geben könnte!
Danke im Voraus!
mein Verlobter und ich haben geheiratet. Er ist Finne, ich Deutsche. Geheiratet haben wir in Finnland und planen, dort auch bis auf Weiteres zusammen zu leben.
Kurz nach unserer Hochzeit haben wir einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fuer mich bei der örtlichen Polizeistelle gestellt.
Wir mussten Formulare ausfuellen, in denen wir zum Beispiel angeben mussten, wann wir uns kennengelernt haben, wie wir miteinander kommunizieren, wer um welche Hand angehalten hat, ob wir zusammen leben...
Nach Bezahlen der Bearbeitungsgebuehr sagte uns der dortige Mitarbeiter, dass wir nun warten muessten,bis man uns zu einem Gespräch (in dem wir beide bezueglich unserer Ehe... befragt werden) eingeladen werden. Jedoch konnte er keine Auskunft darueber geben, wie lange wir warten muessen.
Diesbezueglich habe ich nun 2 Fragen:
- Wie lange ist in etwa die Bearbeitungszeit des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis in Finnland?
- Das letzte Mal kam ich am 5.3.2012 nach Finnland, wo ich auch immer noch bin. Als EU-Buerger habe ich das Recht in einem anderen EU-Land fuer 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis mich aufzuhalten. Was passiert nun, falls die Bearbeitung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis in Finnland länger als 3 Monate dauert?-Muss ich dann jetzt nach 3 Monaten wieder zurueck nach Deutschand oder darf ich mich weiterhin in Finnland aufhalten, da ja ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vorliegt?
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand Auskunft darueber geben könnte!
Danke im Voraus!