Seite 1 von 1
Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: So Apr 29, 2012 11:42 pm
von Hans
Ich werde das auf den Namen meiner Frau eingetragene Haus übernehmen. Vor 6 Jahren haben wir es so angemeldet, weil sie noch jung und der Ersterwerb einer Immobilie kostenlos für sie war. Was werde ich jetzt ca. bezahlen müssen an Steuern etc.? Gibt es so etwas wie Grunderwerbsteuer etc. ? Es fliesst kein Geld, ich habe bisher auch die Hälfte der mtl. Hypothek bezahlt und das Darlehen lief von Anfang an auf beider Namen. Das Haus wird nur übertragen.
Zweite Frage: Wie geht das alles. Gehe ich zur Bank und die organisieren das, oder muss ich zum Magistrat, oder?
Ich freue mich auf Eure Hinweise und euren Erfahrungsschatz!
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: Mo Apr 30, 2012 12:38 am
von Tenhola
Du schreibst, dass das Haus auf den Namen deiner Frau eingetragen ist. Dieser Fall fällt aus dem sonst meist üblichen Rahmen von 50% zu 50%.
Ich kann Dir aber nicht sagen, wie das bei einer Scheidung mit Liegenschaften gesetzlich geregelt ist. Normalerweise wird der Zugewinn 50 zu 50 aufgeteilt.
Die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis beträgt bei Häusern 4%. Es stellt sich nun die Frage ob Du das Haus "kaufst" oder ob es steuerrechtlich als Geschenk angesehen wird (fliesst ja kein Geld) und in diesem Fall ist wohl ein anderer Steuersatz fällig.
Ich würde Dir raten, bei Deiner Bank wo Ihr das Darlehen habt einen Termin zu machen.
Bei einem Hauskauf muss bei Vertragsabschluss ein Notar dabeisein und zwar nur um die Identität des Käufers zu überprüfen. Dies ist oft ein Bankangestellter mit notariellem Berufsrecht.
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: Mo Apr 30, 2012 8:47 am
von Micha
Was die Scheidung und damit verbundene Ausgleiche angeht, kann ich nichts sagen, aber würde man diese ausklammern wäre der Übertrag der Haushälfte Deiner Frau auf Dich entweder eine Schenkung (Schenkungssteuer nach käypä-arvo, Achtung: bei späterem Weiterverkauf mit Gewinn ist der (niedrigere) käypä-arvo auch anzusetzender Anschaffungswert für diesen Teil des Hauses) oder eine Kaufhandlung mit marktüblichem Preis (Bezahlung). Sollte als Verkaufspreis bspw. ein symbolischer Wert von 1€ angesetzt werden, wird der Fiskus von einer Schenkung ausgehen, zuminest für die Differenz zum käypä-arvo.
Der käypä-arvo ist der Wert für die Besteuerung.
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: Mo Apr 30, 2012 4:51 pm
von Hans
Danke für eure Antworten...das beste ist wohl dass ich einen Termin mit der Bank vereinbare.
Die Situation ist an sich ganz friedlich und unkompliziert. Das Geld welches in dem Haus steckt gehört mir und sie bekommt als kleine Starthilfe für ein eigenes kleines Haus Euro 10tsd. als Ausgleich für erfolgte Tilgung und Wertsteigerung. Das ist natürlich auch eine Schenkung o.äh..... Im Rahmen der Hausabwicklung fliesst offiziell kein Geld...das schenk ich ihr dann für die neue Einbauküche z.B.
)
Ich werde dann beizeiten berichten was die Bank sagt und was ich nun für die Umschreibung bezahlen muss. Zur Zeit ist es zu 100% auf den Namen meiner Frau, bei gemeinsamer Tilgung....die haben mich damals total mit in die Pflicht genommen
) . Sie scheidet dann aus und ich besitze und zahle zu 100% alleine weiter.
Das zur Hälfte bezahlte Haus ist vor 6 Jahren mit meinem Geld angezahlt worden und das ist vertraglich abgesichert, dass es im Falle einer Trennung auch meines bleibt.
Man lernt ja aus der ersten Scheidung!!!
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: Mo Apr 30, 2012 11:48 pm
von vole04
Die Banken können helfen, aber Vero musst Du auch hin.
Also selbst wenn ihr zusammen abgezahlt habt, wenn das Haus zu 100% auf die Frau eingetragen war, dann sind nun 50% als Schenkung zu betrachten und da kommt das schon ganz schön was zusammen. Allerdings werden die Schulden ja auch gegengerechnet. Ausserdem fallen dann sicherlich, auch bei Uebertragung, so was wie die Grunderwerbssteuer an. Ich denke ihr Fahrt besser wenn sie es Dir verkauft als es Dir überträgt. Da könntet ihr dann sogar evtl. Modalitäten sogar noch irgendwie drin verwurschteln.
Ich bin aber kein Fachmann!
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: Fr Mai 04, 2012 10:15 pm
von kari_CH
Leider nur auf Finnisch, aber offizielle Quelle, Finanzamt:
http://www.vero.fi/fi-FI/Henkiloasiakka ... 2812332%29
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: Di Mai 08, 2012 3:09 pm
von Hans
Danke, aber dafür reichen wohl selbst gute Kenntnisser der finnischen Sprache nicht aus...selbst meine finnische Frau weigert sich solch Behörden-Kauderwelsch zu übersetzen, bzw. ist leicht überfordert. Es ist hier halt genau so wie in D.
Ich gehe zur Bank und frag da nach, wenn die mein Anliegen nicht bedienen können, dann gehe ich zum Finanzamt. Auf Englisch geht das meistens gut mit
gebildeten Finnen. Allerdings haben hier auch viele Menschen Vollzeitbeschäftigung an denen das "ach so tolle" finnische Bildungssystem anscheinend spurlos vorbei gezogen ist.
Fremdsprachenkenntnisse nicht vorhanden, oder Angst sich zu blamieren.
Ich muss sowieso eine Unsensibilität der Finnen feststellen; sie sabbeln drauf los, obwohl sie merken dass man nur Grundkenntnisse der finnischen Sprache besitzt und das ist schon mühsam erlernt (1/2 Vollzeit-Schule). Das ärgert mich schon seit 6 Jahren, daher werden dann die meisten Gespräche auf "fluently english" weiter geführt.
Re: Hauserwerb...welche Gebühren und Kosten fallen an?
Verfasst: So Mai 13, 2012 10:04 am
von kari_CH
Bank und Finanzamt ist ein guter Weg für den Anfang, falls die Antworten nicht befriedigeng sind, dann ein tilitoimisto (=Steuerberater) einschalten.
Es gibt auch deutschsprachige tilitoimisto in Finnland, mit Google "tilitoimisto deutsch".