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Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Fr Okt 26, 2012 6:46 pm
von pilvi
Hei,
Ich bin ziemlich neu in Finland. Ich kann mich hier nicht anmelden,weil ich noch keinen Job habe. Ich bin noch in DE pflichtkrankenversichert, das heisst 150euro monatlich. Und fuer mich ohne job zu viel. Ich denke an eine Reisevericherung,die ist viel billiger. Aber ist sie auch gueltig wenn ich hier arbeite (Zeitungsaustragen, Putzen etc...)? Gilt in Finnland auch Versicherungspflicht wie in DE?
Wie ich verstanden habe, kommt eine Sozialversicherung in Finland ohne polizeiliche Anmeldung fuer mich nicht in Frage.
Bin fuer alle Tipps und infos dankbar! :angel7 Carmen

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Fr Okt 26, 2012 8:13 pm
von Sphinx0000000000
Hallo Carmen,

willkommen im Forum.

Das hier hat Stefan erst kürzlich gepostet. Wie das mit der Auslandsreisekrankenversicherung ist, weiß ich nicht. Ich denke, du müsstest die Arztrechnungen zuerst vorschießen und es dann bei der Versicherung einreichen.

http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=5&t=5210

LG, Silke.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Fr Okt 26, 2012 11:11 pm
von fax
pilvi hat geschrieben:Ich denke an eine Reisevericherung,die ist viel billiger. Aber ist sie auch gueltig wenn ich hier arbeite (Zeitungsaustragen, Putzen etc...)?
Nein, wenn dein Wohnsitz hier ist, zahlt keine Reiseversicherung.

Das mit dem hier arbeiten dürfte übrigens ziemlich schwierig wenn nicht gar unmöglich sein, wenn du hier nicht ordentlich registriert bist.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Sa Okt 27, 2012 4:19 am
von pilvi
Danke silke!

..Mein Wohnsitz ist aber nicht hier. Ich darf mich als EU Buergerin 3 Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung aufhalten. Um mich zu registrieren brauch ich einen job (fuer mindestens 4 Monate)oder eine familiäre Bindung. Und fuereinen Job einen Wohnsitz? ich lebe bei meinem Freund und habe seine Adresse. Es scheint mir ein endloser Kreislauf zu sein. Hatte mir das naiver Weise alles leichter vorgestellt.

Ich weiss dass man die Arztbehandling bei einer Reiseversicherung vorzahlt. Wenn man nicht oft zum Arzt muss ist es dennoch denke ich guenstiger.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Sa Okt 27, 2012 2:58 pm
von fax
pilvi hat geschrieben:Um mich zu registrieren brauch ich einen job (fuer mindestens 4 Monate)oder eine familiäre Bindung.
Letzteres hast du, falls du hier bei deinem finnischen Verlobten wohnst.
pilvi hat geschrieben:Ich weiss dass man die Arztbehandling bei einer Reiseversicherung vorzahlt.
Die Behandlung in den öffentlichen Gesundheitszentren ist kostenlos.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Sa Okt 27, 2012 5:52 pm
von pilvi
"Die Behandlung in den öffentlichen Gesundheitszentren ist kostenlos."
Oh das wusste ich nicht.
Und das gilt sobald ich so eine nummer bei der Polizei habe und beim meldeamt war? gilt das auch fuer '
Notfallbehandlungen im Krankenhaus?

"Letzteres hast du, falls du hier bei deinem finnischen Verlobten wohnst."
Wie waren letzte Woche bei der Polizei, aber es war innen nicht offensichtlich dass wir "verlobt"sind. Wollen sie Ringe sehen? Ich will nichts vortäuschen. Ich will mit ihm zusammen leben und bleiben. Das Verlobt sein, ist aber nicht "offiziel" nicht so klar defeniert. Oder weiss da jemand mehr?
Wenn wie dann ähnliche Rechte haben wie Ehepaare, wäre das "heiraten" nicht so notwenidig (Ich meine wenn man sich nicht ganz sicher damit ist).
Ich hörte nur, dass bei einer Partnerschaft, vorausgesetzt wird dass man 6 Monate zusammen lebt. Und 6 Monate ueberschreiten dann schon wieder die 3 Monate Aufenthaltsdauer. Kann das ueberhaupt nachgeprueft werden?
Die Polizistin riet mir sogar, ich kann doch nach 3 Monaten ausreisen und danach wieder einreisen.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Sa Okt 27, 2012 9:26 pm
von schaki
Als ich vom letzten auf dieses Jahr 8 Monate in Turku war und kein Streß wg. Aufenthaltsgenehmigung wollte, hab ich das auch so gemacht bzgl. Aus- und wieder Einreise. Besonders in Turku ist das ja ziemlich einfach. Einfach auf die Fähre und nach Stockholm. Somit hast ein schönes Wochenende, günstigen Biervorrat und zugleich weitere drei Monate offiziellen Aufenthalt. :)

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: So Okt 28, 2012 12:42 am
von fax
pilvi hat geschrieben:Und das gilt sobald ich so eine nummer bei der Polizei habe und beim meldeamt war?
Sobald du deinen Wohnsitz hier gemeldet hast: http://www.infopankki.fi/en-GB/Health. Medikamente musst du allerdings selbst zahlen und je nach Gemeinde kostet der Besuch eines Gesundheitszentrums eine kleine Gebühr.
pilvi hat geschrieben:gilt das auch fuer Notfallbehandlungen im Krankenhaus?
Ja.
pilvi hat geschrieben:Wie waren letzte Woche bei der Polizei, aber es war innen nicht offensichtlich dass wir "verlobt"sind.
Verlobt interessiert nicht, daher schrieb ich zuerst auch eheähnliche Lebensgemeinschaft (ist mir aber zu lang, das immer zu wiederholen ;) ). Habt ihr davor schon z.B. in Deutschland zusammengelebt? Wenn ja, dann könnt ihr sicher nachweisen, dass ihr unter der gleichen Adresse gemeldet wart.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: So Okt 28, 2012 6:52 pm
von pilvi
vesrtehe das;)
fax hat geschrieben: Habt ihr davor schon z.B. in Deutschland zusammengelebt?
Nein das haben wir nicht. Somit ist auch nichts nachweisbar.
Ich hab zuletzt in Estland allein gelebt und bin als erstwohnsitz in Dtl.gemeldet. Weisst du oder jemand anders wie die "eheähnliche L.gemeinschaft" auf finnisch heisst und wo man sich dafuer anmeldet (Maistraat/Buegeramt) oder gleich bei der polizei? danke;)carmen

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: So Okt 28, 2012 10:52 pm
von fax
pilvi hat geschrieben:Weisst du oder jemand anders wie die "eheähnliche L.gemeinschaft" auf finnisch heisst und wo man sich dafuer anmeldet (Maistraat/Buegeramt) oder gleich bei der polizei?
Das heißt "avoliitto". Anmelden kann man sich nicht dafür, das würde sich sonst Ehe nennen. ;) Letztendlich interessiert die Ausländerpolizei hauptsächlich, ob du deinen Unterhalt bestreiten kannst. In der Regel heißt das entweder regelmäßiges Gehalt bzw. größeres Vermögen oder einen Ehepartner, der per Gesetz unterhaltspflichtig ist. Soweit ich mich erinnern kann, gab es hier Leute, die es auch mit anderen Gründen geschafft haben, sich anzumelden. Vielleicht spuckt die Suchfunktion ja etwas aus.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Mo Okt 29, 2012 11:02 am
von Sphinx0000000000
Hallo Micha,

jetzt mal rein theoretisch:

Eine vorübergehende Meldeanschrift sollte doch möglich sein. Sprich, wir ziehen zusammen und ich melde mich bei der Ausländerpolizei unter dieser Adresse an. Also laut dem Magistrat sollte das möglich sein. Auch, wenn wir nicht verheiratet sind. Unterhalt bekomme ich im Moment für mich und meine Tochter, solange ich nicht neu verheiratet bin, auch in Finnland. Aber ob der Ausländerpolizei das reicht? Alleine würde ich damit nicht über die Runden kommen, mit meinem Partner zusammen hingegen ganz locker ohne Probleme. Selbst ohne meinen nachehelichen Unterhalt bleibt noch Geld übrig. Eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung liegt vor. Und ich habe schon großzügig bei den Ausgaben gerechnet. Lieber etwas zuviel, als zu wenig.

Und rein theoretisch müsste ich doch auch einen Hochzeitstermin machen können, wenn ich eine Aufenthaltsbestätigung mit aktueller Personenstandsanzeige mitbringe. Und da das Bestellen des Aufgebotes eine offizielle Verlobung darstellt, erleichtert das vielleicht auch die Anmeldung. Sprich: In meinem nächsten Finnlandurlaub könnten wir das Aufgebot bestellen und hätten damit auch einen offiziellen Verlobungsnachweis.

Ich habe nun schon oft genug hier gelesen, dass es auch oftmals auf die einzelnen Mitarbeiter im Amt ankommt. Mal sehen, wie das dann in Vantaa ablaufen wird.

Ich berichte auf jeden Fall auch weiterhin, wenn ich etwas Neues in Erfahrung bringe.

Grüße aus dem kalten und leicht verschneiten Schwaben,

Silke.

Re: Gilt Auslandskrankenversichung?

Verfasst: Do Nov 15, 2012 2:42 pm
von pilvi
Liebe Silke,

ich kenne mich leider nicht so gut aus, wie es in deinem Fall ist. Aber nach meiner jetztigen Erfahrung, ist das alles gar nicht so kompliziert. Oder es kommt qirklich auf die Poliei Beamtin an. Was ich jetzt weiss: Verlobung ist nicht offiziel. Aber wenn du nachweisen kannst dass ihr 2 Jahre schon zusammen wohnt und eine eheähnliche lebensgemeinschaft seit, dann kannst du dich so anmelden. ich nehme an, dein Freund ist finnischer Staatsbuerger?
Wir dachten auch daran zu heiraten. Die polizei verlangt jedoch auch bei einer Hochzeit, einen nachweis wie und wo ihr euch kennen gelernt habt. Damit ihr keine Scheinehe eingeht.
Ich bekomme jetzt meine Registrierung nächste Woche. Ich bekam Arbeit als Werbe/zeitungsverteiler. Das ist nicht mein Traumberuf, aber fuer etwas Einkommen und die Anmeldung bei der Polizei lohnt sich das! Und Englisch reicht aus. Der Beamtin war es egal, wie viel Stunden ich arbeite und was ich verdiene. Hauptsache ist ein Arbeitsvertrag und der Wunsch länger als 3 Monate zu bleiben. Aber ich glaube ich hatte mit ihr wirklich Glueck! Ich habe auch den Eindruck dass sie individuell entscheiden können.
Nun ist es egal wann wir heiraten;).