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Staatsangehörigkeits-Anmeldung:

Verfasst: Do Sep 06, 2007 11:25 am
von Friedward
Neu bei der Staatsangehörigkeits-Anmeldung: Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich

http://www.finnland.de/de/

Verfasst: Do Sep 06, 2007 11:37 am
von Micha
Gute Nachricht!
Und dann wird's vielleicht doch noch was mit dem portugiesischen Paß für derdingens! :shock:

Verfasst: Do Sep 06, 2007 11:45 am
von Georg
Hier ist auch noch der Link auf die entsprechende Seite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes:
http://www.bva.bund.de/cln_050/nn_38393 ... rung2.html

Verfasst: Do Sep 06, 2007 12:40 pm
von derdingens
Jau, so ein Nationalitätswechsel macht sich immer gut im Lebenslauf! 8)

Gruss, el-dingens

Verfasst: Do Sep 06, 2007 9:07 pm
von jordekorre
Oh cool! Das heisst, man kann als Deutscher in Finnland in Zukunft beide Staatsbürgerschaften gleichzeitig und dauerhaft haben? Das wäre mir fast eine Überlegung wert.

Gibt's hier Leute, die damit Erfahrung haben? Wie sieht's da aus in Bezug auf staatsbürgerschaftliche Pflichten, insbesondere Wehr-/Zivildienst? Nicht dass mir dann irgendwann die finnische Armee anklopft und mich auch nochmal haben will...

Verfasst: Do Sep 06, 2007 10:17 pm
von Niko145
Also ich kann da nur aus meiner Position sprechen:

Ich bin in Deutschland geboren, meine Mutter kommt aus Finnland und ich hatte von Geburt an zwei Staatsangehörigkeiten. Bis vor einigen Jahren hieß es noch, ich müsste mich mit 18 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, das hat sich glücklicherweise geändert, und nach Vollendung des 18. Lebensjahres war lediglich ein Schreiben an das für mich zuständige Magistrat notwendig, in dem ich erklärt habe, auch die finnische Staatsbürgerschaft behalten zu wollen. Wie es momentan aussieht, habe ich bis an mein Lebensende zwei Pässe, und das gefällt mir ^^
Dazu kann man auch mal einen Blick auf die Seite der Botschaft werfen: http://www.finnland.de/doc/de/dienstl/staatsang.html

Zur Wehrpflicht: Ich habe eine Einberufung erhalten ^^ Dass du noch eingezogen wirst, glaube ich aber schon aufgrund deines Alters nicht, auch wenn ich die finnische Gesetzgebung nicht kenne. Solltest du aber bereits in Deutschland einen Wehr- bzw. Zivildienst geleistet haben, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht stellen. Siehe: http://www.mil.fi/perustietoa/julkaisut ... isuus.html oder auch auf der Seite der Botschaft, die ich oben schon genannt habe. Dann gibt es noch einen zweiten Weg, den ich eingeschlagen habe da ich zum Zeitpunkt der finnischen Einberufung noch keinen Dienst angetreten hatte. Man kann auch befreit werden, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt, wie z.B. in keinem Skandinavischem Land zu leben, nie länger als ein Jahr in Finnland gelebt zu haben, nicht in Finnland geboren zu sein etc. Glücklicherweise habe ich das alles erfüllt, so dass ich komplett vom Finnischem Wehrdienst befreit wurde ^^ Aber das stellt für dich ja wohl keine Option da, wenn du in Finnland ansässig bist...

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 12:14 am
von jordekorre
Ich habe bereits Zivildienst in Deutschland geleistet. Insofern kann mich dann scheinbar in Finnland vor bösen Überraschungen sicher fühlen. Danke!

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 10:11 am
von roelli
jordekorre hat geschrieben: Wie sieht's da aus in Bezug auf staatsbürgerschaftliche Pflichten, insbesondere Wehr-/Zivildienst?
Da fällt mir immer der Witz ein:

"Was hat der Parteisekretär auf dem Schulungsabend gesagt?", fragt der Vater den Sohn.
"Das Übliche: Wir müßten wachsam sein gegen die Kapitalisten, unser Vaterland mit allen Kräften verteidigen und notfalls auch unser Leben dafür hergeben."
"Ja, ja tatsächlich die uralten Phrasen!"
"Wieso?"
"Dasselbe hat er schon 1944 als Bannerführer der Hitlerjugend gequatscht."

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 11:05 am
von Ninni
Die Doppelte Staatsangehörigkeit bei Kindern aus binationalen Verbindungen gibt es seit 1984. Wurde ein Kind vorher geboren, gab es die Möglichkeit die (wenn sie noch in einer bestimmtem Altersgruppe waren) Kinder bis zu einer bestimmten Frist noch anzumelden und somit bekamen auch diese Kinder die finnische Staatsangehörigkeit (wenn sie wohnhaft in D waren).
Es war jedoch nie so, dass man sich mit 18 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden musste. Man hat dies aber oft gehört..auch ich wurde deswegen unsicher und fragte auf den Ämtern und in der Botschaft nach. Lediglich mit 21 musste man die finnische Staatsangehörigkeit nochmal bestätigen. War jedoch reine Formsache.
Beide Staatsangehörigkeiten hat man dann lebenslang.

Ich (29) bin auch halb Finnin und halb Deutsche mit beiden Staatsangehörigkeiten. Bei meinem Bruder (25) war es in Sachen Wehrpflicht damals so, dass er von deutscher Seite befreit wurde wegen schweren Asthmas. Das Schreiben wurde problemlos in Finnland anerkannt und er musste auch dort kein Militär ableisten.
Mein Mann hat ebenfalls zwei Staatsangehörigkeiten (durch schweizer Papa und finnischer Mama).Bei ihm gab es da schon mehr Probleme. Mein Mann hat sein Militär in der Schweiz bereits abgeleistet. Dort war es eine umfangreichere Sache,es anerkennen zu lassen.Vielleicht weil die Schweiz nicht EU ist...oder weil er,als er das Schreiben bekam, in Finnland wohnte. Keine Ahnung..hmm..Letztendlich wurde es aber anerkannt.

Vielleicht noch ganz interessant zum Thema: Finnland erkennt auch mehr als zwei Staatsangehörigkeiten problemlos an. Da wir im Oktober unser erstes Kind erwarten, habe ich mich gerade frisch erkundigt :wink:

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 12:17 pm
von Niko145
Das ist ja was, dreifache Staatsangehörigkeit. Stell dir mal dann deine Enkel vor, die dann fünf oder sechs pässe haben könnten :lol:

Irgendwie bisschen verrückt ^^

Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: Mi Sep 12, 2007 7:14 pm
von finntiger
Hallo,
ich kann Ninnis Beitrag nur bestätigen. Auch ich habe beide Nationalitäten und die Finnische damals per nachträglicher Anmeldung erhalten. Das hatte später den Deutschen aufgestossen und sie haben geprüft, ob ich die Deutsche Staatsbürgerschaft hätte verlieren müssen. Das ist aber nicht der Fall gewesen. Allerdings habe ich meinen Wehrdienst in Finnland geleistet. Von der Bundeswehr kam auch Post, aber das habe ich aussitzen können mit entsprechenden Anträgen auf Befreiung und Auslandsaufenthalten...
Wie sich das seit einigen Jahren erneuerte Staatsbürgerschaftsrecht in D (wo in 2. oder 3. Generation in D lebende und geborene Ausländerkinder die deutsche Staatsbürgerschaft bis 18 erhalten und sich dann entscheiden müssen) auf Kinder aus Gemischtehen auswirkt weiss ich aber nicht. Die Finnen hatten nie ein Problem mit der Doppelstaatlichkeit.

Verfasst: Mi Sep 12, 2007 9:52 pm
von Tenhola
@Ninni
Ich weiss ja nicht wann Du geheiratet hast aber wäre das so irgendwann, vor 1990 gewesen,
wärst Du jetzt auch noch Schweizerin. Bild

Persönlich wird nach meiner Meinung zuviel aufhebens gemacht mit der Staatsbuergerschaft. Im Grunde genommen bleibt man wenn man ehrlich ist das was man ist.
Bei Doppelbuergerschaft durch Geburt mag das etwas anders sein, aber ich meine wenn eine solche Person 20 oder mehr Jahre in einem Land gelebt hat ist sie mit diesem meistens mehr verbunden als mit dem anderen. Ein anderer Fall ist es bei Fluechtlingen welche natuerlich noch so gerne die Buergerschaft des Aufnahmelandes annehmen wuerden.

Gerade in der Schweiz kann man gut beobachten, dass selbst die so genannten Secondos ihre Buergerschaft nicht wechseln wollen. Fuer was eigentlich? Nur damit man abstimmen kann? Dies ist nämlich der einzige Pluspunkt.

Verfasst: Do Sep 13, 2007 11:32 am
von Ninni
Vor 1990? Da war ich noch Grundschülerin :lol: Aber Schwiegermama (Finnin) bekam damals so auch die schweizer Staatsbürgerschaft. Die finnische durfte sie behalten.

Ob man nun eine Staatsbürgerschaft beantragen möchte oder nicht, das ist eine ganz individuelle Entscheidung. Manche fühlen sich im neuen Land mehr zu Hause als im Ursprungsland und wollen so einfach ihre Zugehörigkeit signalisieren sowie auch Mitspracherecht haben bei Wahlen usw. Dann kann es sein, dass man mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit weniger Hürden bei Ämtern, Gesetzeslagen usw hat. Kommt natürlich ganz auf das Land an.
Letztendlich ist es eine persönliche Entscheidung, wie auch bei der Mehrstaatigkeit durch Geburt. Es gibt Mehrstaatler, die fühlen sich nur einem Land verbunden und es gibt welche, die fühlen sich nicht nur einem verbunden. Das kommt auch darauf an, wie einem die Kultur, die Sprache usw des anderen Landes als Kind nahegebracht worden sind, ob man längere Aufenthalte (Ferien, Umzug/Wohnen) im anderen Heimatland hatte usw. Pauschal kann man das kaum sagen. Wir werden unserem Sohn von jeder Kultur und Sprache etwas mitgeben. Ganz genau so, wie mein Mann und ich damals aufgewachsen sind.

Ich persönlich werde die schweizer Staatsbürgerschaft wohl nicht beantragen, allerdings weiß man nie, wie man sich letztendlich später entscheiden würde. Ich bin ja erst seit einem halben Jahr hier und die Einbürgerung wäre nach 5 Jahren Aufenthalt möglich. Momentan bin ich mit meinem B-Ausweis (und dem Vermerk "Verbleib beim Ehemann" :lol: ) und später mit dem C-Ausweis ganz zufrieden.

Verfasst: Do Sep 13, 2007 12:27 pm
von Tenhola
Damals war es ja so geregelt, dass Finninen bei Annahme einer anderen Staatsbuergerschaft ihre fin. Buergerschaft verloren.
Nicht natuerlich jene, welche durch Heirat die Staatsbuergerschaft des Ehegatten autom. erhielten. Fuer diese wäre die Aberkennung ja einer Bestrafung gleich gekommen.

Verfasst: Do Sep 13, 2007 10:56 pm
von Bender
Endlich mal vernünftige News in dieser Sache!

Ich wollte eigentlich noch die Beibehaltungserklärung vor meinem Urlaub Ende August abschicken, ausgedruckt und ausgefüllt war sie schon. Zum Glück hab ich's dann doch verpennt, 255€ gespart :thum

Jetzt muss ich nur noch dran denken, meinen deutschen Pass rechtzeitig verlängern zu lassen wg. dem Fingerabdruckzeugs :roll:

Danke für den Hinweis!