Der Unterschied zwischen Gewerkschaften und reinen Arbeitslosenversicherungsfonds ist einerseits der, dass du bei letzteren (ziemlich viel) weniger zahlst (eben ein paar zig-Euro jährlich bei Arbeitslosenfonds, bei den Gewerkschaften meistens etwa mind. 1% des monatlichen Bruttogehalts und das eben monatlich). Andererseits ist im Gewerkschaftsbeitrag auch viel mehr inbegriffen als im Arbeitslosenfondbeitrag, v.a. rechtliche Unterstützung in Arbeitsdisputen und andererseits gibt's immer wieder (abhängig von der jeweiligen Gewerkschaft) gewisse kleinere Zuckerln (Rabatte beim Tanken, Reiseversicherung, oder zB auch Rabatte bei gewissen Anwälten für Beratung in privaten Angelegenheiten). In der Verhandlung von Kollektivverträgen wird die Gewerkschaft auch eine stärkere Position haben, wenn sie mehr Mitglieder zählt. Natürlich kanns sein dass man zB auf nationaler Ebene mit der Gewerkschaftspolitik nicht übereinstimmt, generell geht es aber beim Gewerkschaftsbeitrag eben nicht nur um die Arbeitslosenversicherung, sondern darum, dass durch betriebliche/nationale Organisation der Arbeitnehmer die Stellung des einzelnen im Arbeitsverhältnis gestärkt wird.
Also sind die zwei Dinge sehr unterschiedlich.
Die Auszahlung im Falle von Arbeitslosigkeit sollte sich (meines Wissens nach) nicht unterscheiden, egal ob Fonds oder Gewerkschaft, der preisliche Unterschied kommt daher, dass die Arbeitslosenversicherung nur einen Teil des gewerkschaftlichen Mitgliedsbeitrag ausmacht.
Was Übertragung nach Deutschland ausgeht, kenn ich mich nicht aus.
Arbeitslosenversicherung
Re: Arbeitslosenversicherung
Das bringt schon mal Licht ins Dunkel! Danke für den schnellen Rat, blaugrau.