Roggenbrot hat geschrieben:Wer weiss Bescheid beim Antrag auf opintotuki. Mir geht es nicht um das Ausfüllen der Formblätter, sondern um einen vergleichbaren "Fall." Mein Sohn kam heute unverrichteter Dinge von KELA zurück. Die ganze Geschichte ist schwammig.
Folgende Fakten. Mein Sohn, 20, ist 2011 nach Deutschland gegangen, um ein Studium zu absolvieren. Er ist Finne und Deutscher, hat in Finnland sein Abi gemacht und hatte bisher seiner festen 1. Wohnsitz bei uns hier. Wir als Eltern ebenfalls. Da das Studium bestimmt über 3 Jahre dauert, hat er sich vor Studienbeginn ordnungsgemäss beim Magistrat und KELA abgemeldet. Sein 1. Wohnsitz ist jetzt an seinem Studienort. Sein finnischer Militärdienst ist verschoben. Er ist in Deutschland Mitglied einer Krankenkasse. Ohne diese gäbe es keinen Studienplatz. Nach 2 Semestern Bafög möchte er opintotuki beantragen und Bafög beenden. Das würde sich unter dem Strich rechnen.
Der KELA Sachbearneiter teilte ihm heute mit, dass er kein Anrecht auf opintotuki hat, weil er nicht Mitglied bei KELA ist. Ausserdem wisse man nicht, ob er nach Finnland zurückkehre.
Nun ja, verstehen kann ich es schon, wenn die zuständige finnische Behörde einen Antrag auf opintotuki ablehnt, wenn der Antragsteller in Deutschland studiert und er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und sich zudem in Finnland abgemeldet hat. Somit besteht ganz klar ein Bafög-Anspruch in Deutschland (als 20- jähriger Elterneinkommensabhängig). Warum sollte da in Finnland eine vergleichbare Leistung gewährt werden?
Stefan hat geschrieben:
Wegen KELA...
Soll Dein Sohn sich halt einfach wieder in FIN anmelden. Wenn er nicht länger als 2 oder 3 Jahre weg war, sollte das kein Problem sein.
Dann stellt er den Antrag auf opintotuki und meldet sich beim Maistraatti zum AUSLANDSSTUDIUM ab. Die Finnen studieren doch viel im Ausland. Allerdings beantragen die dann opintotuki BEVOR sie sich abmelden und melden sich dann halt zum Auslandsstudium ab.
Das ist alles nicht ganz einfach. Wenn sich besagter Student nach Finnland abmeldet erlischt der Bafög-Anspruch. Und noch wichtig unabhängig vom Bafög: Als in Deutschland Studierender muss ich in Deutschland gemeldet sein. Bei der Immatrikulation ist eine deutsche Meldeadresse anzugeben. Die meisten Universitäten überprüfen dies (sind mit den Meldeämtern vernetzt). Doch dann wird es wiederum schwierig mit opintotuki (weil nicht in Finnland gemeldet).
Am einfachsten ist es doch, wenn der Sohn von Roggenbrot während der Zeit seines Studiums in Deutschland gemeldet bleibt.