Bei aller Liebe, aber es gibt auch etwas zu kritisieren
Doch, wir haben doch gerade gesagt: in Finnland heisst zugeklatsche Türen Gleichberechtigungswahn Es wird doch sogar auf ner Münze gefeiert.
Wenn es um schwere, verantwortungsvolle Jobs mit Überstunden geht und die Bereitschaft der Männer dies zu tun (und das in einem amerikanischen Buch - was für Klischees) dann kann ich sicher mit 400 Überstunden im Horrorjahr 2004 mithalten (2005 waren es dann nur noch so 270 glaube ich). Alles dürfte der Arbeitgeber nicht zulassen, aber von Manager wird es erwartet..
Wenn es um schwere, verantwortungsvolle Jobs mit Überstunden geht und die Bereitschaft der Männer dies zu tun (und das in einem amerikanischen Buch - was für Klischees) dann kann ich sicher mit 400 Überstunden im Horrorjahr 2004 mithalten (2005 waren es dann nur noch so 270 glaube ich). Alles dürfte der Arbeitgeber nicht zulassen, aber von Manager wird es erwartet..
Re: Bei aller Liebe, aber es gibt auch etwas zu kritisieren
Ich habe ein Problem mit dem Wort Gastland. Ich bin hier nicht zu Gast. Ich werde nicht zuvorkommend bedient. Weder werde/wurde ich besonders herzlich willkommen geheissen, noch wird mit das beste, was man hat angeboten. Nein, ich bin hier kein Gast - ich arbeite (bzw. würde, wenn man mich liesse, dafür arbeitet mein Mann umso mehr!!!), bezahle Steuern und gebe Geld in diesem Land aus (und dies nicht zu kanpp!!) wie jeder Finne auch.Also wir sind doch in einem "Gastland" und in meinen Augen muß ich mich anpassen, bzw. mindestens die Gegebenheiten hier akzeptieren
"Gastland" kommt aus den zeiten politischer Unkorrektheit bzw. einer Zeit, in der sich D noch glaubte, Leute ins Land holen zu können, um sie später wieder loszuwerden. Hat nicht ganz geklappt, aber die Idee war ja noch die Gleiche, als es um den "Import" indischer Computerfachleute ging.
Natürlich bin ich in einem anderen Land und akzeptiere bzw. toleriere örtliche Gepflogenheiten. Anpassen werde ich mich jedoch nicht, wenns um Private geht!
Was es zu kritisieren gibt, habe ich anderswo schon geschrieben.
Hauptsächlich sind dies:
Unhöflichkeit,
mangelnder Kundenservice,
Gleichheit auf Kosten der Individualität.
Home is where the heart is.
Re: es gibt auch etwas zu kritisieren
Ich soll es respektieren, wenn man mir die Tür vor der Nase zuknallt? Manchmal kommt es mir vor, als wären die Leute stolz darauf, in dieser Weise "eigen" zu sein. Dies gehört nicht zu den zwischenmenschlichen Verhaltensweisen, die kulturell bestimmt sein sollten - zumindest nicht in Europa.scoop hat geschrieben:Nun ja, alles ein wenig grob gewebt in Finnland. Höflichkeit, Fein- und Taktgefühl, bleiben oft nebulös im Verborgenen. Knigge unter Quarantäne.
Sollte man respektieren und akzeptieren. Andere Länder, andere Sitten.
Aber vielleicht sind es ja nur meine eigenen hohen Erwartungen, die täglich enttäuscht werden und die ich dennoch nicht aufgeben kann. 30 Jahre Sozialisierung in einem anderen Land hinterlassen eben doch ihre Spuren. Mein Mann denkt übrigens, dass die D noch einiges in Punkto Höflichkeit zu lernen haben, denn jeder weiss ja, dass die Briten die Höflichkeit gepachet haben!
Home is where the heart is.
es gibt auch etwas zu kritisieren!
ja, ja Finnland. "Chapeau"
Re: Bei aller Liebe, aber es gibt auch etwas zu kritisieren
Eins find ich interessant. Gerade Deutsche im Ausland predigen von Anpassen und Gegebenheiten im "Gastland" in jeglicher Form zu akzeptieren und sich anpassen. Aber im eigenen Land hat das Meckern nie ein Ende. Alles ist doch so schlecht in Deutschland. Ich finde die Einstellung der Finnen bewundernswert zu ihrem Wohlfahrtsstaat (obwohl auch ein wenig naiv).Also wir sind doch in einem "Gastland" und in meinen Augen muß ich mich anpassen, bzw. mindestens die Gegebenheiten hier akzeptieren
Antje, beide Aussagen unterschreibe ich sofort . Keiner muss oder sogar soll die Manieren nach unten anpassen. Es hat für mich nichts mit Mentalität zu tun, sondern einfach mit Kinderstube und Rücksichtlosigkeit, die leider zu oft an der Tagesordnung stehen. Ich weiss zwar nicht, wo mein Mann die europäische kulturell bestimmte Verhaltensweise her hat, macht aber einen viel besseren Eindruck. Und es geht doch.
Ich hab mich mit dem Thema eingehend befasst. Integration heisst nicht sich selbst aufgeben. Sondern flexibel miteinander umgehen und voneinander lernen (vorzugsweise die positiven Eigenschaften).
Zu den Manieren der Mehrzahl unserer "Gastgeber" habe ich mir auch schon des öfteren Gedanken gemacht. Ich verstehe einerseits, dass ein recht eigenwilliger Volksstamm, der bis vor hundert Jahren grösstenteils in Hütten ohne Schornstein und hunderte Kilometer voneinander entfernt gelebt hat, seine Zeit braucht, aus seinen Löchern hervorzukriechen. Andererseits leuchet mir aber wenig ein, mit welcher Konsequenz die einfachsten "Spielregeln" im sozialen Zusammenleben nicht beachtet werden und wie weltoffen man sich dennoch sieht
Case: Küchenrenovation
@Sid: Keine eindeutige Rechtsprechung
@Engelbert: Gibt es Rechtsschutzversicherungen
Dass man je nachdem an welchen Schalter man gelangt eine jeweils andere Antwort erhält ist ein altes Übel in diesem Land. Spannender wird es wenn du das Recht auf deiner Seite hast, dieses aber nicht durchsetzen kannst. Ein Tatsachenbericht (zur Vermeidung ähnlicher Fälle):
Familie X entschloss sich vor ein paar Jahren, die Küche renovieren zu lassen. Kostenpunkt ca. 8000 Euro. Auf der Suche nach einem guten Handwerker verließ sie sich auf die Empfehlung eines Nachbarn nachdem sie dessen renoviertes Badezimmer gesehen hatte. Vor Abschluss des Werkvertrages betonte Familie X dem Alleininhaber der Firma Y gegenüber, dass sie an Qualitätsarbeit interessiert sei und bei der Steuer den Abzug für Arbeitsleistungen in Wohnhaushalten (kotitalousvähennys) geltend machen würde. Der Werkvertrag wurde gemacht und die Arbeiten aufgenommen.
Im Zuge der Ausführung musste Fam. X wiederholt auf mangelhafte Arbeit aufmerksam machen. Nach Fertigstellung überreichte sie Y eine Mängelrüge mit der Bitte um Behebung verschiedener Mängel (Elektrik, Sachbeschädigungen, Nichteinhalten behördlicher Vorschriften usw.). Die Mängelrüge wurde von Y ignoriert. Frau X entschloss sich zu einer Beschwerde beim Verbraucherschutz (Kuluttajavalituslautakunta). Herr X meinte dies sei wohl nutzlos, da er mit der finnischen Rechtsprechung selbst negative Erfahrungen gemacht hatte. Nach einer Bearbeitungszeit von fast zwei Jahren erhielt Fam. X den Bescheid des Verbraucherschutzes: die Beschwerde wurde gutgeheißen und Y aufgefordert die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben oder an Fam. X Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro zu zahlen. Y ignorierte auch den Beschluss des Verbraucherschutzes.
Ein Beschluss des Verbraucherschutzes ist nicht rechtskräftig. Hierfür muss man beim zuständigen Amtsgericht (Käräjäoikeus) Klage einreichen. Für das Urteil des Amtsgerichts ist ein Beschluss des Verbraucherschutzes hingegen wegweisend. Die Aussichten von Fam. X standen also gut und sie vergewisserte sich bei ihrer Rechtsschutzversicherung, dass diese die Kosten der Rechtssache übernehmen würde. Fam. X nahm sich eine Rechtsanwältin zur Vorbereitung der Klage. Die Rechtsanwältin forderte den säumigen Y letztmals auf, die vom Verbraucherschutz festgesetzte Summe von 2000 Euro an Fam. X zu bezahlen. Nun trat ein Rechtsanwalt von Y in Aktion. Dieser teilte mit, dass Y (in gutbürgerlichen Verhältnissen lebend) mittellos sei und überstellte eine Liste mit Schulden von Y in Millionenhöhe. Gleichzeitig forderte der Rechtsanwalt von Y Fam. X auf, auf eine Klage zu verzichten und sich als Gegenleistung mit 300 Euro zu begnügen. Andernfalls könne Fam. X damit rechnen, dass die Forderung von 2000 Euro auf die erwähnte Schuldentilgungsliste gesetzt würde mit einer monatlichen Abstotterungsrate von z.B. 1,50 Euro bis zum St. Nimmerleinstag.
Angesichts dieser Situation akzeptierte Fam. X den Vergleich. Die 300 Euro deckten gerade einmal die Kosten der Beschwerdeführung. Fam. X hatte vom Verbraucherschutz Recht zugesprochen bekommen, dessen Durchsetzung erwies sich hingegen in diesem Rechtsstaat als unmöglich. Auf die Frage von Fam. X, weshalb Y angesichts des hohen Schuldenbergs nicht mit einem Berufsverbot belegt wurde, konnten die Rechtsgelehrten keine Auskunft geben.
Zur Erklärung: Firma Y ist eine Kommanditgesellschaft (Ky). Eine Ky ist kein Steuersubjekt, der Besteuerung des Gewinnanteils einer Ky unterliegen ihre Teilhaber. Dasselbe gilt für die Haftung bei Fehlverhalten der Firma (persönliche Haftung der Kommanditäre). Vermeiden hätte Fam. X den ihr zugefügten Schaden, indem sie von Y vor Vertragsabschluss den (persönlichen!) Steuerbescheid eingefordert sowie den Nachweis verlangt hätte, dass weder für die Firma noch für Y selbst eine Schuldensanierung läuft. Herr X hatte Recht behalten: die Beschwerde beim Verbraucherschutz war nutzlos. Die Rechtsanwältin von Fam. X stellte der Rechtsschutzversicherung 3000 Euro in Rechnung. Familie X verlor daraufhin den Bonus für Nichtinanspruchnahme der Versicherung im Zeitraum von fünf Jahren.
@Engelbert: Gibt es Rechtsschutzversicherungen
Dass man je nachdem an welchen Schalter man gelangt eine jeweils andere Antwort erhält ist ein altes Übel in diesem Land. Spannender wird es wenn du das Recht auf deiner Seite hast, dieses aber nicht durchsetzen kannst. Ein Tatsachenbericht (zur Vermeidung ähnlicher Fälle):
Familie X entschloss sich vor ein paar Jahren, die Küche renovieren zu lassen. Kostenpunkt ca. 8000 Euro. Auf der Suche nach einem guten Handwerker verließ sie sich auf die Empfehlung eines Nachbarn nachdem sie dessen renoviertes Badezimmer gesehen hatte. Vor Abschluss des Werkvertrages betonte Familie X dem Alleininhaber der Firma Y gegenüber, dass sie an Qualitätsarbeit interessiert sei und bei der Steuer den Abzug für Arbeitsleistungen in Wohnhaushalten (kotitalousvähennys) geltend machen würde. Der Werkvertrag wurde gemacht und die Arbeiten aufgenommen.
Im Zuge der Ausführung musste Fam. X wiederholt auf mangelhafte Arbeit aufmerksam machen. Nach Fertigstellung überreichte sie Y eine Mängelrüge mit der Bitte um Behebung verschiedener Mängel (Elektrik, Sachbeschädigungen, Nichteinhalten behördlicher Vorschriften usw.). Die Mängelrüge wurde von Y ignoriert. Frau X entschloss sich zu einer Beschwerde beim Verbraucherschutz (Kuluttajavalituslautakunta). Herr X meinte dies sei wohl nutzlos, da er mit der finnischen Rechtsprechung selbst negative Erfahrungen gemacht hatte. Nach einer Bearbeitungszeit von fast zwei Jahren erhielt Fam. X den Bescheid des Verbraucherschutzes: die Beschwerde wurde gutgeheißen und Y aufgefordert die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben oder an Fam. X Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro zu zahlen. Y ignorierte auch den Beschluss des Verbraucherschutzes.
Ein Beschluss des Verbraucherschutzes ist nicht rechtskräftig. Hierfür muss man beim zuständigen Amtsgericht (Käräjäoikeus) Klage einreichen. Für das Urteil des Amtsgerichts ist ein Beschluss des Verbraucherschutzes hingegen wegweisend. Die Aussichten von Fam. X standen also gut und sie vergewisserte sich bei ihrer Rechtsschutzversicherung, dass diese die Kosten der Rechtssache übernehmen würde. Fam. X nahm sich eine Rechtsanwältin zur Vorbereitung der Klage. Die Rechtsanwältin forderte den säumigen Y letztmals auf, die vom Verbraucherschutz festgesetzte Summe von 2000 Euro an Fam. X zu bezahlen. Nun trat ein Rechtsanwalt von Y in Aktion. Dieser teilte mit, dass Y (in gutbürgerlichen Verhältnissen lebend) mittellos sei und überstellte eine Liste mit Schulden von Y in Millionenhöhe. Gleichzeitig forderte der Rechtsanwalt von Y Fam. X auf, auf eine Klage zu verzichten und sich als Gegenleistung mit 300 Euro zu begnügen. Andernfalls könne Fam. X damit rechnen, dass die Forderung von 2000 Euro auf die erwähnte Schuldentilgungsliste gesetzt würde mit einer monatlichen Abstotterungsrate von z.B. 1,50 Euro bis zum St. Nimmerleinstag.
Angesichts dieser Situation akzeptierte Fam. X den Vergleich. Die 300 Euro deckten gerade einmal die Kosten der Beschwerdeführung. Fam. X hatte vom Verbraucherschutz Recht zugesprochen bekommen, dessen Durchsetzung erwies sich hingegen in diesem Rechtsstaat als unmöglich. Auf die Frage von Fam. X, weshalb Y angesichts des hohen Schuldenbergs nicht mit einem Berufsverbot belegt wurde, konnten die Rechtsgelehrten keine Auskunft geben.
Zur Erklärung: Firma Y ist eine Kommanditgesellschaft (Ky). Eine Ky ist kein Steuersubjekt, der Besteuerung des Gewinnanteils einer Ky unterliegen ihre Teilhaber. Dasselbe gilt für die Haftung bei Fehlverhalten der Firma (persönliche Haftung der Kommanditäre). Vermeiden hätte Fam. X den ihr zugefügten Schaden, indem sie von Y vor Vertragsabschluss den (persönlichen!) Steuerbescheid eingefordert sowie den Nachweis verlangt hätte, dass weder für die Firma noch für Y selbst eine Schuldensanierung läuft. Herr X hatte Recht behalten: die Beschwerde beim Verbraucherschutz war nutzlos. Die Rechtsanwältin von Fam. X stellte der Rechtsschutzversicherung 3000 Euro in Rechnung. Familie X verlor daraufhin den Bonus für Nichtinanspruchnahme der Versicherung im Zeitraum von fünf Jahren.
Sag ich ja. Ich dachte am Anfang, es ergeht mir so, weil ich die Sprache nicht ganz verstanden haben. Doch nein, so geht es auch den Finnen.
Ehrlich gesagt hab ich viel lieber die pingelige deutsche Art, auch wenn sie zeit- und nervraubend ist, aber dann weiss man wo es langgeht und wie man Dinge durchsetzen kann.
Ehrlich gesagt hab ich viel lieber die pingelige deutsche Art, auch wenn sie zeit- und nervraubend ist, aber dann weiss man wo es langgeht und wie man Dinge durchsetzen kann.
Bin GENAU Deiner Meinung! (aber ich fang jetzt nicht wieder mit der Hausordnung und unseren Nachbarn an... )Sid hat geschrieben:Ehrlich gesagt hab ich viel lieber die pingelige deutsche Art, auch wenn sie zeit- und nervraubend ist, aber dann weiss man wo es langgeht und wie man Dinge durchsetzen kann.
Nein, das wirklich nicht! Whaa... einfach nur furchtbar. Ich hab zwar in Finnland nie zu Miete gewohnt, aber dies scheint viel besser zu funktionieren, obwohl es durchaus vor allem aufm Land neug- und schwierige Menschen geben kann. Aber ansonsten sind auch Formalitäten, Kündigungsfristen viel flexibler.Sanna B. hat geschrieben:Sid hat geschrieben: (aber ich fang jetzt nicht wieder mit der Hausordnung und unseren Nachbarn an... )
Ich meinte lediglich das Recht, das Sinn macht. Denn wenn jede summer trainee Beamtin eine andere Auskunft gibt, wird einem auch nicht wirklich geholfen.
@Rosi
Das war über meine Union, und zwar die Akava http://www.aek.fi unter dem Titel "Älä pelkää etikettiä - arjen ja työelämän tapatietoudesta käytännönläheisesti". Es wurde sehr viel über die Mentalität, guten Ton, internationalen Vergleich und dann die typischen Sachen wie Kleidung, Begrüssungen, Geschäftsbeziehungen. Der Tutor war genial Das wichtigste - es war nicht für Ausländer bestimmt (also kein Zerreden von Klischees), sondern für Finnen selbst, also quasi wie Spiegel vorhalten.
Ich müsste noch seine E-Mail Adresse haben. Ich kann gerne fragen, was und wo er sonst anbietet. Oft sind allerdings teuere private Consultants eingelanden und die Union organisiert es kostenlos oder gegen 20 Euro Gebühr für die Mitglieder. Es lohnt sich immer wieder. Habe schon an verschiedenen Diskussionen und Tagesschulungen teilgenommen, wie Projektleitung, Team Leader development, Neuro-Linguistic Programming, Urapäivä (Bewerbungstraining), Qualitätssicherung. Leider sind alle Angebote nur in Finnisch zu haben
Das war über meine Union, und zwar die Akava http://www.aek.fi unter dem Titel "Älä pelkää etikettiä - arjen ja työelämän tapatietoudesta käytännönläheisesti". Es wurde sehr viel über die Mentalität, guten Ton, internationalen Vergleich und dann die typischen Sachen wie Kleidung, Begrüssungen, Geschäftsbeziehungen. Der Tutor war genial Das wichtigste - es war nicht für Ausländer bestimmt (also kein Zerreden von Klischees), sondern für Finnen selbst, also quasi wie Spiegel vorhalten.
Ich müsste noch seine E-Mail Adresse haben. Ich kann gerne fragen, was und wo er sonst anbietet. Oft sind allerdings teuere private Consultants eingelanden und die Union organisiert es kostenlos oder gegen 20 Euro Gebühr für die Mitglieder. Es lohnt sich immer wieder. Habe schon an verschiedenen Diskussionen und Tagesschulungen teilgenommen, wie Projektleitung, Team Leader development, Neuro-Linguistic Programming, Urapäivä (Bewerbungstraining), Qualitätssicherung. Leider sind alle Angebote nur in Finnisch zu haben
Polizei
Lustig sind auch meine Erfahrungen mit der Polizei.
- einmal nur 4 m anstatt 5 m vor dem Zebrastreifen geparkt -
Polizei fährt mit Blaulicht hinter mir her und veranstaltet dann
eine Fragestunde wegen des Falschparkens
- ich werde als fahrradfahrer bei grün von einem auto umgefahren,
ich hole polizei, die dann sagten, wenn nicht der krankenwagen benötigt wird, nehmen sie auch nichts auf
und so weiter und so weiter
Da sind die ehem grünen Jungs in D meist besser (in MUC zumindest) ...
Norbert
- einmal nur 4 m anstatt 5 m vor dem Zebrastreifen geparkt -
Polizei fährt mit Blaulicht hinter mir her und veranstaltet dann
eine Fragestunde wegen des Falschparkens
- ich werde als fahrradfahrer bei grün von einem auto umgefahren,
ich hole polizei, die dann sagten, wenn nicht der krankenwagen benötigt wird, nehmen sie auch nichts auf
und so weiter und so weiter
Da sind die ehem grünen Jungs in D meist besser (in MUC zumindest) ...
Norbert
Re: Polizei
Oh ja....Norbert hat geschrieben:Lustig sind auch meine Erfahrungen mit der Polizei.
- einmal nur 4 m anstatt 5 m vor dem Zebrastreifen geparkt -
Polizei fährt mit Blaulicht hinter mir her und veranstaltet dann
eine Fragestunde wegen des Falschparkens
Ich habe in meiner Autofahrer-Laufbahn genau zwei Strafzettel bekommen:
einen auf der Einheimischen-Rallystrecke zw. Starnberg-Tutzing (den Kasten zu spät gesehen...), war so um die 10€ und wo's recht haben, haben's recht, blöd gelaufen.
Den Zweiten hier in Finnland, 40€, für 5 Min zu lange parken (Parking mit Parkscheibe). Sicher hatte ich die Zeit (um diese gewaltige 5 Minuten) überzogen und war soweit in Unrecht, aber 40€ dafür fand ich echt unerhört!! Und zwar angesichts der Verkehrs-Unkultur hier, jeder fahrt über Rot und mit Handy am Ohr und ohne Lichter mit dem Radl und ohne bei Zebrastreifen anzuhalten - und das alles völlig straffrei