Multinationalität - ein Gedankenspiel

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Antje
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Multinationalität - ein Gedankenspiel

Beitrag von Antje »

Wenn nun meine Tochter (dt./engl) mit ihrer Kindergartenliebe (finn/russ) zusammenbleibt und Kinder hat, welche Nationalitäten haben diese dann? Sind sie dt., engl., finn, und russ? Haben 4 Pässe?

Oder wird so was wie eine Hauptnationalität festegelegt? Wenn ja, wie wird das entschieden? Leitet sich Nationalität über die väterliche oder mütterliche Linie ab? Ist meine Tochter mehr Deutsche oder mehr Britin, ihr Freund mehr Russe oder mehr Finne?

Also wirklich, das würde ja in Uferlose führen!

Ich tröste mich mit dem Fakt, dass beide erst 4 sind, und ich mir für die nächsten 20 Jahre darüber weiter keine Gedanken machen brauche.

Trotzdem würde es mich mal interessieren, was die internationale Rechsprechung / Passbehörden dazu anzubieten haben... :wink:
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Kristina
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Beitrag von Kristina »

Ich meine das deren Kinder theoretisch 4 Pässe haben könnten, da Kinder ja eigentlich die Nationalitäten der Eltern bekommen.
Theoretisch weil ich nicht weiß ob es Beschränkungen gibt, wie viele Pässe man haben kann. Wobei ich mich zu erinnern meinte das ich mal jemanden kannte der 4 Pässe hatte (Eben Eltern mit jeweils 2 verschiedenen Nationalitäten). Was man aber auch beachten muss ist, dass es in einigen Ländern Beschränkungen gibt was Doppel- oder Multistaatsbürgerschaften angeht. Ich meine nämlich das z.B. Russland keine Doppelstaatsbürgerschaft anerkennt. Also entweder Russisch oder wenn man eine andere will muss man die Russische aufgeben! Die sind da meine ich sehr streng!
Sid
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Beitrag von Sid »

Genau, das Thema Doppelnationalität der einzelnen Länder spielt sicher eine Rolle.
tina
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Beitrag von tina »

ich habe grade entfernt dazu was gelesen... also, ich bin deutsche, mein kind wird in finnland geboren, ist durch mich auch deutsch.. so weit, so klar :)
sollte unser kind nun sein leben in finnland verbringen und hier einen partner finden, der auch in finnland geboren, deutsch ist und nie für einen längeren zeitpunkt in deutschland lebte (also gleiche situation), dann wird deren kind nicht mehr deutsch - AUSSER (deutsche rechtsprechung *seufz*) das kind von den zweien würde dann staatenlos werden, dann würde es doch wieder deutsch werden...

ergibt das irgendeinen sinn? versteht mich einer *hülfe*
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Antje
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Beitrag von Antje »

Kristina hat geschrieben:in einigen Ländern Beschränkungen gibt was Doppel- oder Multistaatsbürgerschaften angeht. Ich meine nämlich das z.B. Russland keine Doppelstaatsbürgerschaft anerkennt. Also entweder Russisch oder wenn man eine andere will muss man die Russische aufgeben! Die sind da meine ich sehr streng!
Ja, richtig, das hätte ich ganz vergessen. Vorausgesetzt mein Schwiegersohn in spe gibt eine russ. Nationalität zu Gunsten Finnlands auf, denn hätten meine Enkelkinder nur noch 3 Nationalitäten - na dann wirds ja schon überschaubarer... :wink:
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Antje
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Beitrag von Antje »

tina hat geschrieben:das kind von den zweien würde dann staatenlos werden,
Ja, 'staatenlos', 'Auslandsdeutsche' - damit habe ich mich auch noch gar nicht befasst - werd mal genauer nachforschen...
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Georg

Beitrag von Georg »

[quote="tina"]
sollte unser kind nun sein leben in finnland verbringen und hier einen partner finden, der auch in finnland geboren, deutsch ist und nie für einen längeren zeitpunkt in deutschland lebte (also gleiche situation), dann wird deren kind nicht mehr deutsch - AUSSER (deutsche rechtsprechung *seufz*) das kind von den zweien würde dann staatenlos werden, dann würde es doch wieder deutsch werden...
[/quote]

Dein künftiges Enkelkind wäre unter allen Umständen deutscher Staatsbürger, da durch Geburt erworben. Das ist nicht an einen Aufenthalt in Deutschland geknüpft. Siehe: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... gkeit.html

@Antje: sorry, schon wieder sachlich...
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Unsere Kinder hätten (wenn es dann mal soweit ist :D ) drei Nationalitäten. Mein Freund ist Finn-Schweizer, ich Deutsch-Finnin.. und alle drei Länder erkennen Mehrstaatigkeit an.

Auf jeden Fall wird es "halbfinnisch" in zweiter Generation werden :lol:
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Antje
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Beitrag von Antje »

@Antje: sorry, schon wieder sachlich..
deshalb mag ich Deine Postings ja so :wink: :D

Ist schon eine seltsame Sache: als Deutscher geboren zu sein, aber nie in D gelebt zu haben. Wie definiert man sich da als deutsch?
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Schwer zu sagen...es kommt auch darauf an, wieviel die Eltern von der deutschen Kultur mitgeben und auch wie oft man Kurzzeitaufenthalte in Deutschland hatte (z.B. Urlaub, Austauschstudium) und auch die Sprache spricht.. Vor allem aber ersteres hat wohl viel damit zu tun. Aber dann kommt es auch sehr auf den Mensch an sich an..voraussagen ist schwierig.

Meine beste Schulfreundin war halb Finnin und halb Luxemburgerin. Aber eben wuchs sie in Deutschland auf. Ihre Mutter ist leider früh gestorben und deswegen hat sie von der finnischen Kultur und Sprache nicht viel mitbekommen. Ihr Vater lebte damals schon sehr lange in Deutschland und deswegen wuchs sie eher deutsch auf. Troztdem fühlte sie sich weder als Finnisch noch als Luxemburgisch noch als Deutsch. Schon mit 20 ging sie nach Frankreich und lebt noch heute dort...sie hat sich noch nie so sehr zu Hause gefühlt.
Sid
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Beitrag von Sid »

Antje hat geschrieben:
Ist schon eine seltsame Sache: als Deutscher geboren zu sein, aber nie in D gelebt zu haben. Wie definiert man sich da als deutsch?
@Antje, so wie ich. Art. 16 Absatz 1 des Grundgesetzes
Artikel 16 [Staatsangehörigkeit]
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Wider Willen wurde meinen Eltern und Vorfahren das Recht entzogen Deutsch zu sein, Deutsch als Sprache zu benutzen. Ich bin dann in Polen geboren und wenn meine Grosseltern und Eltern mir das nicht beigebracht hätten, hätte der polnische Staat Erfolg auf der ganzen Linie, einem das Polnischsein aufzuschwätzen. Bei Aufnahme in Deutschland (als Polen endlich die Ausreise erlaubt hat :roll: ) muss man dann für das Bundesverwaltungsamt etwa 72 Seitige Anträge ausfüllen, bis in die dritte Generation zurück und auf die Aufnahme mehr als 2 Jahre warten. Ich hör schon - Bürokratie :roll: . Irgendwie hab ich Verständnis dafür denn es wurden genügend krumme Dinge damit gedreht, sich als Deutscher auszugeben rein aus wirtschaftlichen Bewegungsgründen und sich die Staatsangehörigkeit zu erhaschen. Eine der Fragen ist der Bezug zu der deutschen Kultur, die Sprachkenntnisse. Schüleraustausch, Auslandsbesuche - wie schön und nobel das alles klingt! Ich hab noch Zeiten mitgekriegt, wo man einfach wegen des eisernen Vorhangs nicht reisen durfte. Bei all dem werden die Wurzeln sehr bewusst und man hält sich beim bad-mouthing über das eigene Land ein bisschen zurück. :roll:
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