Auto anmelden
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Hallo!
Gibt es eine Frist in der man sein mitgebrachtes Auto angemeldet haben muss?
Gibt es eine Frist in der man sein mitgebrachtes Auto angemeldet haben muss?
Re: Auto anmelden
Brauchst ne Frist, je früher umso besser?! Ich hab mein Auto ne Woche mit deutschen Nummerschildern durch Finnland bewegt bevor ichs umgemeldet hab. Wenn dein Finnisch beschränkt ist, nimm dir jemanden mit ders kann, dann ist das alles ein Kinderspiel.
Ansonsten hab ich mal was von 2 Monaten gehört, das is aber eher spekulativ und im Grunde genommen auch nicht weiter erwähnenswert.
Ansonsten hab ich mal was von 2 Monaten gehört, das is aber eher spekulativ und im Grunde genommen auch nicht weiter erwähnenswert.
Re: Auto anmelden
Was meinst du genau mit angemeldet? Zuerst musst du dich beim Zoll melden, laut diesem Papier Kapitel 2 unverzüglich bei Einreise:
http://www.tulli.fi/fi/04_Julkaisut/01_ ... 8_2008.pdf
Wenn ich Kapitel 5.1 richtig verstehe, hast du dann wohl 30 Tage Zeit zur Anmeldung beim KFZ Amt (AKE). Hier gab's auch schon mehrfach Diskussionen dazu, aber eine eindeutige Aussage habe ich nicht so schnell gefunden.
http://www.tulli.fi/fi/04_Julkaisut/01_ ... 8_2008.pdf
Wenn ich Kapitel 5.1 richtig verstehe, hast du dann wohl 30 Tage Zeit zur Anmeldung beim KFZ Amt (AKE). Hier gab's auch schon mehrfach Diskussionen dazu, aber eine eindeutige Aussage habe ich nicht so schnell gefunden.
Re: Auto anmelden
Wo steht das denn? Wenn man mit roten Nummernschildern ankommt mag das ja stimmen. Ist das deine eigene Auslegung der Gesetzestexte? Als ich meine Karre hergebracht hab, bin ich mit normalen deutschen Nummernschildern ne Woche nach Einreise zum Zoll gefahren und dann ging alles seinen Weg ohne irgengwelche KomplikationenStefan hat geschrieben:Wenn Du weißt, daß Du hier bleiben willst, mußt Du es sofort bei der Einreise (beim Zoll) anmelden und bekommst sofort rote Schilder.
Re: Auto anmelden
@Ulle, schau mal einen Artikel unter Stefans, da steht der Verweis inkl. Kapitelnummer.
Re: Auto anmelden
Ich wohne seit Juni 2007 in Finnland und fahre jetzt seit Mitte September ein Auto mit dt. Kennzeichen - und das sogar ganz legal (ich habe ein Papier vom tulli das mir bescheinigt das ich das Auto fahren darf) Das hat aber mit meinem Versuch zu tun, das Auto als "Umzugsauto" steuerfrei einzuführen ... ist ein etwas langwieriger Prozess ... aber hoffentlich bald von Erfolg gekrönt
Ansonsten darf man als in Finnland lebender Ausländer höchstens 1 Jahr ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren (ich dürfte also eigentlich gar kein Auto mit dt. Kennzeichen fahren, wusste ich dummerweise nicht, naja, der finnische Zoll ist ja nett zu mir ). Wenn man sein Auto hier als Umzugsauto einführen will kenne ich normalerweise auch diese 4 Wochen- regelung, man muss also innerhalb von 4 Wochen zum Zoll usw.
Ansonsten darf man als in Finnland lebender Ausländer höchstens 1 Jahr ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren (ich dürfte also eigentlich gar kein Auto mit dt. Kennzeichen fahren, wusste ich dummerweise nicht, naja, der finnische Zoll ist ja nett zu mir ). Wenn man sein Auto hier als Umzugsauto einführen will kenne ich normalerweise auch diese 4 Wochen- regelung, man muss also innerhalb von 4 Wochen zum Zoll usw.
Re: Auto anmelden
@akira Dein Fall ist sehr interessant. Solltest Du das Auto nach über einem Jahr noch als Umzugsauto einführen können, möchte ich behaupten, es gibt in Finnland diesbezüglich keine klaren Gesetze. Es würde mich auch interessieren woher Du die Angabe hast, dass man als Ausländer ein Fahrzeug 1 Jahr mit ausländischer Nummer fahren darf.
Was ich aber sicher weiss ist, es darf keine Person ausserhalb Deiner Familie mit dem Auto fahren, sonst werden die Steuern fällig.
Was ich aber sicher weiss ist, es darf keine Person ausserhalb Deiner Familie mit dem Auto fahren, sonst werden die Steuern fällig.
Re: Auto anmelden
Vielleicht hilft es dem einen oder der anderen...
Anmeldung Umzugsauto
Im Rahmen meines Umzugs bin ich in Helsinki an einem Sonnabend angekommen und habe im Hafen beim Zoll die Einfuhr des noch in Deutschland zugelassenen Autos angemeldet. Dort habe ich ein Formular namens "Ilmoitus ajoneuvon käyttöönotosta" (Erlaubnis zur Fahrzeugnutzung) abgestempelt bekommen, aus dem hervorgeht, dass ich das Auto drei Monate lang noch mit der deutschen Zulassung fahren darf.
Am darauffolgenden Montag bin ich dann in das Zollbüro in Helsinki-Sörnäinen und habe den eigentlichen Antrag auf Steuererlass als Umzugsauto gestellt. Der Beamte hat eine ganze Reihe meiner Dokumente (Fahrzeugpapiere, Versicherung, etc.) kopiert, aus denen hervorging, dass ich das Auto vor dem Umzugstermin bereits sechs Monate besessen und benutzt habe. Die Erlaubnis zur Fahrzeugnutzung wurde dort nochmals abgestempelt, war damit dann gültig und sollte beim Fahren mitgeführt werden. Eine Entscheidung bezüglich des steuerfreien Imports war laut Aussage des Beamten in zwei bis drei Monaten zu erwarten.
Nach fast genau drei Monaten (fünf Tage vor Ablauf der Nutzungserlaubnis) kam dann der Steuerbescheid, dass ich das Auto steuerfrei einführen dürfe. Daraufhin habe ich bei einer entsprechenden Autoinspektion (Katsastus) einen Termin vereinbart und das Auto wurde für 187 Euro auf finnische Tauglichkeit überprüft. Der deutsche Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurde dort eingezogen und mir wurden Kopien davon sowie die vorläufigen finnischen Papiere ausgehändigt.
Um alles in einem Rutsch über die Bühne zu bringen, hätte ich eine Autoversicherung auch gleich dort abschließen können und das Auto komplett anmelden. Allerdings waren die Konditionen dort natürlich schlechter als bei Abschluss im Internet. So bin ich dann eine Woche später dort in die Autoinspektion mit meinen Versicherungsschein zurück und habe das Auto angemeldet, was nochmal mit 27 Euro zu Buche schlug. Dann war endlich der Zeitpunkt gekommen, dass ich die finnischen Kennzeichen anschrauben konnte.
Nach ein paar Tagen lagen dann die Rechnungen für Autoversicherung und Kfz-Steuer im Briefkasten. Die Anmeldung in Finnland wird automatisch auf elektronischem Wege nach Deutschland übermittelt, so dass man dann später die Gutschriften für die deutsche Autoversicherung und Kfz-Steuer erhält, wenn diese rückwirkend verarbeitet wurden.
Anmeldung Umzugsauto
Im Rahmen meines Umzugs bin ich in Helsinki an einem Sonnabend angekommen und habe im Hafen beim Zoll die Einfuhr des noch in Deutschland zugelassenen Autos angemeldet. Dort habe ich ein Formular namens "Ilmoitus ajoneuvon käyttöönotosta" (Erlaubnis zur Fahrzeugnutzung) abgestempelt bekommen, aus dem hervorgeht, dass ich das Auto drei Monate lang noch mit der deutschen Zulassung fahren darf.
Am darauffolgenden Montag bin ich dann in das Zollbüro in Helsinki-Sörnäinen und habe den eigentlichen Antrag auf Steuererlass als Umzugsauto gestellt. Der Beamte hat eine ganze Reihe meiner Dokumente (Fahrzeugpapiere, Versicherung, etc.) kopiert, aus denen hervorging, dass ich das Auto vor dem Umzugstermin bereits sechs Monate besessen und benutzt habe. Die Erlaubnis zur Fahrzeugnutzung wurde dort nochmals abgestempelt, war damit dann gültig und sollte beim Fahren mitgeführt werden. Eine Entscheidung bezüglich des steuerfreien Imports war laut Aussage des Beamten in zwei bis drei Monaten zu erwarten.
Nach fast genau drei Monaten (fünf Tage vor Ablauf der Nutzungserlaubnis) kam dann der Steuerbescheid, dass ich das Auto steuerfrei einführen dürfe. Daraufhin habe ich bei einer entsprechenden Autoinspektion (Katsastus) einen Termin vereinbart und das Auto wurde für 187 Euro auf finnische Tauglichkeit überprüft. Der deutsche Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurde dort eingezogen und mir wurden Kopien davon sowie die vorläufigen finnischen Papiere ausgehändigt.
Um alles in einem Rutsch über die Bühne zu bringen, hätte ich eine Autoversicherung auch gleich dort abschließen können und das Auto komplett anmelden. Allerdings waren die Konditionen dort natürlich schlechter als bei Abschluss im Internet. So bin ich dann eine Woche später dort in die Autoinspektion mit meinen Versicherungsschein zurück und habe das Auto angemeldet, was nochmal mit 27 Euro zu Buche schlug. Dann war endlich der Zeitpunkt gekommen, dass ich die finnischen Kennzeichen anschrauben konnte.
Nach ein paar Tagen lagen dann die Rechnungen für Autoversicherung und Kfz-Steuer im Briefkasten. Die Anmeldung in Finnland wird automatisch auf elektronischem Wege nach Deutschland übermittelt, so dass man dann später die Gutschriften für die deutsche Autoversicherung und Kfz-Steuer erhält, wenn diese rückwirkend verarbeitet wurden.
Re: Auto anmelden
@tenhola Die Info bzgl. "1 Jahr mit ausländischem Kennzeichen fahren" habe ich von dem Zollbeamten, bei dem ich vorstellig wurde. Er hat mir gesagt dass ich das Auto ja jetzt in Finnland nicht fahren darf, da ich bereits länger als 1 Jahr in Finnland gemeldet bin. Ich habe dann doch freundlicherweise eine vorläufige Erlaubnis fuer 3 Monate bekommen, bis uber meinen Antrag auf steuerfreien Import des Autos entschieden wird.
Tja, gibt es klare Gesetze? Wie schon öfters im Forum erwähnt, hängt alles teilweise doch sehr von dem Zollmitarbeiter ab, an den man gerät Vielleicht hätte ein anderer Mitarbeiter mich direkt wieder weggeschickt, wer weiss. Mein Fall ist noch etwas komplizierter, da das Auto auf meinen Vater angemeldet war in Dtld. Ich habe mich also mit der nationalen Zollbehörde in Verbindung gesetzt und den Fall erklärt. Man war dort sehr nett und hat mir erklärt, wie ich das Auto evtl. doch als Umzugsauto steuerfrei einfuehren kann. Man schien mir ohne Probleme zu glauben, dass ich in den letzten Jahren Hauptnutzer des Autos war. Das ich schon ueber 1 Jahr in Finnland lebe war auch kein Grund fuer die Zollmitarbeiter, mir zu raten, es nicht mit einem Antrag auf Steuerbefreiung zu versuchen (auch wenn ich den armen älteren Zollbeamten beim Zoll Turku ziemlich ins Schwitzen gebracht hab mit meinem komplizierten Fall ) Laut des Zollmitarbeiters in Turku stehen meine Chancen ziemlich gut, dass mein Antrag genehmigt wird, da es sich um ein relativ altes Auto handelt (9 Jahre). Zu zahlende Steuern wären in dem Fall knapp 1000 Euro. Aber nun ja, ich warte jetzt ab, bis ich den bescheid von der nationalen Zollbehörde in Helsinki bekomme.
Du hast uebrings recht, das Auto darf nur von Leuten gefahren werden, die im selben Haushalt leben wie ich, also nur mein Freund und ich duerfen das Auto fahren.
Ach ja, eine Sache ist noch zu beachten: Man darf EIGENTLICH 1 Jahr vor der Einreise nach Finnland kein Student gewesen sein, wenn man ein Auto als Umzugsauto einfuehren will. Ich war natuerlich Student in Dtld, bevor ich nach Finnland gekommen bin (nein, mein FAll war noch nicht kompliziert genug! ) Aber die Regelung wird wohl bei Ausländern nicht so streng gesehen, da das Gesetz vor allem fuer finnische Studenten, die vielleicht ein Auslandsjahr gemacht haben, gemacht worden ist, damit diese nicht ein Auto im Ausland kaufen und dann steuerfrei nach Finnland importieren können.
Tja, gibt es klare Gesetze? Wie schon öfters im Forum erwähnt, hängt alles teilweise doch sehr von dem Zollmitarbeiter ab, an den man gerät Vielleicht hätte ein anderer Mitarbeiter mich direkt wieder weggeschickt, wer weiss. Mein Fall ist noch etwas komplizierter, da das Auto auf meinen Vater angemeldet war in Dtld. Ich habe mich also mit der nationalen Zollbehörde in Verbindung gesetzt und den Fall erklärt. Man war dort sehr nett und hat mir erklärt, wie ich das Auto evtl. doch als Umzugsauto steuerfrei einfuehren kann. Man schien mir ohne Probleme zu glauben, dass ich in den letzten Jahren Hauptnutzer des Autos war. Das ich schon ueber 1 Jahr in Finnland lebe war auch kein Grund fuer die Zollmitarbeiter, mir zu raten, es nicht mit einem Antrag auf Steuerbefreiung zu versuchen (auch wenn ich den armen älteren Zollbeamten beim Zoll Turku ziemlich ins Schwitzen gebracht hab mit meinem komplizierten Fall ) Laut des Zollmitarbeiters in Turku stehen meine Chancen ziemlich gut, dass mein Antrag genehmigt wird, da es sich um ein relativ altes Auto handelt (9 Jahre). Zu zahlende Steuern wären in dem Fall knapp 1000 Euro. Aber nun ja, ich warte jetzt ab, bis ich den bescheid von der nationalen Zollbehörde in Helsinki bekomme.
Du hast uebrings recht, das Auto darf nur von Leuten gefahren werden, die im selben Haushalt leben wie ich, also nur mein Freund und ich duerfen das Auto fahren.
Ach ja, eine Sache ist noch zu beachten: Man darf EIGENTLICH 1 Jahr vor der Einreise nach Finnland kein Student gewesen sein, wenn man ein Auto als Umzugsauto einfuehren will. Ich war natuerlich Student in Dtld, bevor ich nach Finnland gekommen bin (nein, mein FAll war noch nicht kompliziert genug! ) Aber die Regelung wird wohl bei Ausländern nicht so streng gesehen, da das Gesetz vor allem fuer finnische Studenten, die vielleicht ein Auslandsjahr gemacht haben, gemacht worden ist, damit diese nicht ein Auto im Ausland kaufen und dann steuerfrei nach Finnland importieren können.
Re: Auto anmelden
@akira scheint ja, dass das alles gut geht.
Ich habe letzte Woche den Eintrag mit der Sperre, dass nur Haushaltsmitglieder das Auto fahren duerfen und auch nicht verkauft werden kann nach 12 Jahren löschen lassen. Leider geschieht dies nach Ablauf der Sperrfrist von 2 Jahren nicht automatisch und man muss dies beim Zoll mittels diversen Formularen bzw. Beilagen beantragen. Wenn man dann vom Zoll die Freigabe bekommen hat, löscht Katsastus den Eintrag gegen Bezahlung von 15 €.
Ich habe letzte Woche den Eintrag mit der Sperre, dass nur Haushaltsmitglieder das Auto fahren duerfen und auch nicht verkauft werden kann nach 12 Jahren löschen lassen. Leider geschieht dies nach Ablauf der Sperrfrist von 2 Jahren nicht automatisch und man muss dies beim Zoll mittels diversen Formularen bzw. Beilagen beantragen. Wenn man dann vom Zoll die Freigabe bekommen hat, löscht Katsastus den Eintrag gegen Bezahlung von 15 €.
Re: Auto anmelden
Die Regelung lautet inzwischen, dass man das Auto drei Jahre benutzt haben muss, davon 1 Jahr in Finnland. Das heißt im günstigsten Fall ist die Sperrfrist 1 Jahr, im schlechtesten 2 1/2 Jahre (da man das Fahrzeug ja mindestens ein halbes Jahr im Ausland schon genutzt haben muss).Tenhola hat geschrieben:Sperrfrist von 2 Jahren
Das ist seit neuestem nicht mehr notwendig, wenn man eine EU Konformitätsbescheinigung hat. Das ist ein gelber Zettel, den man heutzutage mit allen neueren Autos bekommt.codiga hat geschrieben:Daraufhin habe ich bei einer entsprechenden Autoinspektion (Katsastus) einen Termin vereinbart und das Auto wurde für 187 Euro auf finnische Tauglichkeit überprüft.
Re: Auto anmelden
@fax die Dauer der Sperrfrist war eigentlich nicht mein Anliegen, sondern der Aufwand welchen man betreiben muss um die Sperre aus den Papieren zu bekommen. Die Behörden sind recht misstrauisch. Man braucht einen Nachweis von der Versicherung, dass das Auto lueckenlos versichert war. Im weiteren muss vom Maistraatti eine Bestätigung vorgelegt werden, dass man ohne Unterbruch in Finnland gewohnt hat.fax hat geschrieben:Die Regelung lautet inzwischen, dass man das Auto drei Jahre benutzt haben muss, davon 1 Jahr in Finnland. Das heißt im günstigsten Fall ist die Sperrfrist 1 Jahr, im schlechtesten 2 1/2 Jahre (da man das Fahrzeug ja mindestens ein halbes Jahr im Ausland schon genutzt haben muss).
Re: Auto anmelden
so, ich malwieder. Bei den ganzen verschiedenen Texten werde ich noch ganz verrückt. Ich brauche also malwieder einen direkten Rat bzw eine Auskunft/Hilfe von euch.
Zum 01.04.09 beginnt mein Arbeitsverhältnis in Finnland. Also in ca. 4 Monaten.
Zu all der Planerei und dem Umzugsstress ist jetzt mein Auto auch noch so am A..., dass es sich an für sich nicht lohnt zu reparieren. Nun les ich aber ständig von dieser 6 Monatsfrist wo du das Auto haben musst um es zollfrei einzuführen. Das würde dann ja auf mich nicht zutreffen.
Den Link von FAX kann ich leider nicht lesen (noch kann ich kein finnisch). Auf der Homepage von AKE.fi komm ich aber auch nicht wirklich weiter.
Zudem wird in eurer Diskussion erwähnt, dass man es als Umzugsgut einführen kann. Gelten da andere Bestimmungen? Sprich, ist es da egal wie lange ich es habe?
Und weiß jemand zufällig, was es kosten würde, wenn ich Zoll zahlen muss?
Ich weiß gerade echt nicht weiter. Soll ich dochnoch Geld in meins stecken, brauch dann aber eh bald ein neues und in Finnland sind Neuwägen ja sehr teuer, oder soll ich einfach eins kaufen und Zoll zahlen?
Was meint ihr dazu?
HELP!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Danke schon mal vorab....
Zum 01.04.09 beginnt mein Arbeitsverhältnis in Finnland. Also in ca. 4 Monaten.
Zu all der Planerei und dem Umzugsstress ist jetzt mein Auto auch noch so am A..., dass es sich an für sich nicht lohnt zu reparieren. Nun les ich aber ständig von dieser 6 Monatsfrist wo du das Auto haben musst um es zollfrei einzuführen. Das würde dann ja auf mich nicht zutreffen.
Den Link von FAX kann ich leider nicht lesen (noch kann ich kein finnisch). Auf der Homepage von AKE.fi komm ich aber auch nicht wirklich weiter.
Zudem wird in eurer Diskussion erwähnt, dass man es als Umzugsgut einführen kann. Gelten da andere Bestimmungen? Sprich, ist es da egal wie lange ich es habe?
Und weiß jemand zufällig, was es kosten würde, wenn ich Zoll zahlen muss?
Ich weiß gerade echt nicht weiter. Soll ich dochnoch Geld in meins stecken, brauch dann aber eh bald ein neues und in Finnland sind Neuwägen ja sehr teuer, oder soll ich einfach eins kaufen und Zoll zahlen?
Was meint ihr dazu?
HELP!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Danke schon mal vorab....
- derdingens
- Beiträge: 242
- Registriert: Fr Sep 29, 2006 9:27 am
- Wohnort: Sipoo + Hessen
Re: Auto anmelden
Chrissi hat geschrieben:
Ich weiß gerade echt nicht weiter. Soll ich dochnoch Geld in meins stecken, brauch dann aber eh bald ein neues und in Finnland sind Neuwägen ja sehr teuer, oder soll ich einfach eins kaufen und Zoll zahlen?
Hi,
glaub mir, "einfach Zoll zahlen" willst du nicht wirklich. Hier ist der Link vom Zoll (kannst du dir mal Beispiele zusammenbosseln): http://www.tulli.fi/fi/03_Yksityishenki ... /index.jsp
Du zahlst die Autosteuer (so um 20-30% gaaaanz grob), und darauf noch die MWST vom Preis, den ein entsprechender Wagen hier kostet (der natuerlich höher ist als in Deutschland), also nochmal 22% drauf.
Es geht natuerlich noch viel komplizierter mit CO2- Ausstoss basiertem Prozentsatz ab Baujahr 2002, aber es läuft aufs selbe hinaus...
Ausserdem ist es etwas schwierig, ein Importauto in Finnland wieder zu verkaufen, weil das Land gerade relativ ueberschwemmt mit denen ist.
Ich wuerde es so machen: Nimm deine alte Gurke mit, und such dir dann hier in Ruhe einen. Lass den alten dann einfach an der Strasse stehen
Meine Meinung .
Gruss,
dingens
Re: Auto anmelden
Du musst das Auto 6 Monate in Deutschland nachweislich angemeldet haben (zum Beweis brauchst du die Versicherungspapiere aus dem Zeitraum). Ansonsten kannst du das Auto nicht steuerfrei einführen!Chrissi hat geschrieben:Zudem wird in eurer Diskussion erwähnt, dass man es als Umzugsgut einführen kann. Gelten da andere Bestimmungen? Sprich, ist es da egal wie lange ich es habe?
Und weiß jemand zufällig, was es kosten würde, wenn ich Zoll zahlen muss?
Zu den Steuern hat derdingens ja schon etwas geschrieben. Der Zoll ermittelt dir "irgendwie" ( , also nach irgendwelchen Gebrauchtwagenlisten ....)den momentanen Wert des Autos in Finnland und davon musst du dann 2X % Steuern zahlen. Mein Auto ist bespielsweise ein 9 Jahre alter Opel Vectra Diesel ohne schnickschnack, ich muesste ca. 1000 Euro Steuern zahlen, wenn ich für das Auto doch Steuern zahlen muss.
Wenn du nicht gerade in Dtld ein Schnäppchen machen kannst, lohnt es sich wahrscheinlich nicht, in D ein Auto zu kaufen und dann nach Fin zu importieren.