Mit geliehenem Auto dauerhaft in Finnland fahren?

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beaver
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Mit geliehenem Auto dauerhaft in Finnland fahren?

Beitrag von beaver »

Hatte gerade wieder mal mit einigen meiner deutschen Arbeitskollegen das leidige Thema "Autosteuer in Finnland". Dabei kamen wir auch auf folgendes Argument: kann der Zoll einem eigentlich verbieten, ein Auto in Finnland zu fahren, welches einem in Deutschland lebenden Verwandten gehört - also ein Auto mit deutschem Kennzeichen, das man sich von seinem Bruder, Schwester, Vater, etc. geliehen hat und welches auch auf den Verwandten zugelassen ist?

Kann Finnland einem wirklich verbieten, ein geliehenes Auto in Finnland dauerhaft zu nutzen? Und wenn ja: welches Gesetz kann einem vorschreiben, wir lange man sich ein Auto leihen darf???
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fax
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Re: Mit geliehenem Auto dauerhaft in Finnland fahren?

Beitrag von fax »

Wenn du ständig in Finnland wohnst, sieht's schlecht aus. Sonst kann man sich noch als Tourist evtl. darum drücken. Der genaue Gesetzestext ist nicht angegeben, aber das hier hat der Zoll zu dem Thema zu sagen: http://www.tulli.fi/fi/04_Julkaisut/01_ ... 5_2008.pdf
Letztlich darfst du so ein Auto also gar nicht hier fahren, es sei denn du hast eine Ausnahmegenehmigung vom Zoll. Es gibt noch ein paar Spezialfälle, falls du geschäftlich für eine ausländische Firma arbeitest oder so. Über die genauen Kriterien für die Ausnahmegenehmigung habe ich nichts gefunden, aber das wird sicher ziemlich restriktiv gehandhabt.
timmy

Re: Mit geliehenem Auto dauerhaft in Finnland fahren?

Beitrag von timmy »

Also, ich hatte ja auch das Problem, habe aber dein mein Auto hier ganz normal angemeldet, und es hat auch gut geklappt. Das Problem ist wohl auch die Versicherung, wenn du hier einen Unfall hast oder so, ist die Frage, ob deine deutsche Versicherung das bezahlt.
Man kann innerhalb eines halben Jahres nach Einfuhr das Auto zum Zoll bringen und vor Ablauf dieses Zeitraums nochmal ein halbes Jahr verlängern als Tourist. Aber dann muß man es offiziell anmelden.
Ich weiß jetzt nicht, wie es nach Ablauf der ersten 6 Monate ist, ob man dann mehr oder überhaupt Einfuhrsteuer bezahlen muß. Ich mußte nichts bezahlen, da mein Auto 8 Jahre alt war. Auch war es länger als ein halbes Jahr in meinem Besitz (das ist wichtig).

Ansonsten kann ich nur sagen, ist die Autoversicherung hier etwas billiger als in Deutschland und die Steuer fast gleich. Also, eigentlich ist es ja egal, wo man das bezahlt.

ich weiß von Kollegen, die das Problem hatten, daß sich das Auto nicht so lange in ihrem Besitz befand, daß sie Einfuhrsteuer bezahlen mußten, kommt aber immer auch auf das Alter des Autos an. Es ist bestimmt gut, wenn man nicht gut Finnisch kann, mit einem Finnen zum Zoll zu gehen.

Soviel zu meiner Erfahrung, es war nicht so schlimm, wie es mir von anderen gesagt worden war.
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donald
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Re: Mit geliehenem Auto dauerhaft in Finnland fahren?

Beitrag von donald »

Also das Alter des Autos spielt keine Rolle. (Man bedennke auch, dass ein acht Jahre altes Auto in Finnland nicht als alt angesehen wird). Du kannst dein eigenes Auto als Umzugsgut mitbringen und es ohne Zulassungssteuer (Einfuhrsteuer) einführen, wenn du unmittelbar vorher mindestens 12 Monate ausserhalb Finnlands gewohnt hast und das Auto mindestens 6 Monate besessen und gebraucht hast. Aber in Finnland registrieren musst du es trotzdem und das ist dann auch mit einigen Auflagen verbunden, wenn du die Zulassungssteuer nicht bezahlen willst. ZB darfst dann während einer bestimmten Zeit (zwei Jahre glaubich) nur du oder deine im selben Haushalt wohnhaften Familienmitglieder damit fahren und du darfst es während dieser Zeit auch nicht verkaufen, ohne die Zulassungssteuer nachzahlen zu müssen.

Eine in Finnland wohnhafte Person kein im Ausland registriertes Fahrzeug führen. Ausnahmen gibt es für geschäftliche Zwecke, aber diese Ausnahmen sind immer zeitlich begrenzt und setzen einen Entscheid des Tulli voraus.

Für Touristen mit Wohnsitz ausserhalb Finnlands sieht es dann anders aus.
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lijoma
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Re: Mit geliehenem Auto dauerhaft in Finnland fahren?

Beitrag von lijoma »

moin

Habe mir im Juli in Deutschland ein Fahrzeug gekauft.Das Fahrzeug habe ich auf meine Mutter in Deutschland zugelassen und bin dann langsam (3Wochen)über Dänemark,Schweden nach Finnland gefahren.Bin dann nach Helsinki zum Zoll gefahren und habe die Einfuhr des Fahrzeuges angezeigt.Ich brauchte keine roten Nummernschilder konnte mit den Deutschen Schildern so lange in Finnland fahren bis der Bescheid über die Fahrzeugsteuer gekommen ist.War zwischendurch mit den deutschen Nummernschilden auch beim finnischen Tüv(Hatte mir einen Wagen ohne Tüv gekauft).Nachdem ich die Autosteuer bezahlt hatte fuhr ich zum Tüv und bekamm meine finnischen Schilder.Habe die deutschen Schilder zu meine Mutter geschickt die das Fahrzeug dann in Deutschland abgemeldet hat.

Gruß Bernd
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