INFO: Neues Passgesetz
Habe meinen neuen Pass im September bei der Botschaft vor ort beantragt. Das Foto hab ich bei uns im Ort im Fotoladen machen lassen. Bezahlen soll man bei der Botschaft gleich in bar - da ich aber nicht so viel hatte gab mir die Sachbearbeiterin die Daten für die Überweisung. Jetzt heisst`s warten. Der neue Pass ist übrigens nur noch 5 Jahre gültig
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Viel:
Damit wäre dann auch klar, warum unser ehemalige Innenminister jetzt Aufsichtsratsmitglied bei einer Firma ist, die Reisepässe ausstattet. Wer's wusste hat sich 2005 noch einen 10-jährigen Reisepass ohne den Zwang zur kompletten Selbstentblößung besorgt.Kosten für einen Europapass ab 01.11.2005:
* Personen unter 26 Jahre, die sich in Deutschland abgemeldet haben: 50,50 €
* bei örtlicher Unzuständigkeit, Personen unter 26 Jahren: 88 €
* Personen über 26 Jahre, die sich in Deutschland abgemeldet haben: 72 €
* bei örtlicher Unzuständigkeit, Personen über 26 Jahren: 131 €
Zuletzt geändert von fax am Do Okt 04, 2007 5:40 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Für Unter-26-jährige ja, sonst 10 Jahre:harald hat geschrieben:Der neue Pass ist übrigens nur noch 5 Jahre gültig
Ab 01. November 2005 stellt die Bundesdruckerei Berlin nur noch Reisepässe mit biometrischen Daten aus. Daraus ergeben sich folgende Änderungen: Erfordernis eines biometrietauglichen Paßbildes (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei).
Erhöhung der Paßgebühren auf 72 €für Personen über 26 Jahren (10 Jahre Gültigkeit) und 50,50 €für Personen unter 26 Jahren ( 5 Jahre Gültigkeit).
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Re: INFO: Neues Passgesetz
vor 3 Jahren habe ich mich in HH schriftlich abgemeldet. Ich habe aber niemals eine Abmeldebestätigung bekommen. Was mache ich jetzt, wo ich bis Ende 2009 einen neuen Pass brauche? Und ist die Anmeldung in Finnland (vor 3 Jahren) noch gültig, oder wollen sie eine Aktuellere sehen? Kann ich evtl. in HH einen neuen Pass beantragen, wenn ich dort im April zu Gast bin?
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Re: INFO: Neues Passgesetz
Moin Hans !Hans hat geschrieben:vor 3 Jahren habe ich mich in HH schriftlich abgemeldet. Ich habe aber niemals eine Abmeldebestätigung bekommen. Was mache ich jetzt, wo ich bis Ende 2009 einen neuen Pass brauche? Und ist die Anmeldung in Finnland (vor 3 Jahren) noch gültig, oder wollen sie eine Aktuellere sehen? Kann ich evtl. in HH einen neuen Pass beantragen, wenn ich dort im April zu Gast bin?
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Aus dem Bauch heraus:
ruf das Einwohnermeldeamt in HH an, schildere denen deine Situation, drück etwas auf die Tränendrüse...
Ich gehe davon aus, das sie Dir ausnahmsweise die Abmeldebescheinigung per Fax zum nächsten Honorarkonsulat oder Botschaft senden werden, denn nur dort darf diese beglaubigt werden. Hat bei mir in Kiel auch so funktioniert. Alle anderen Unterlagen musst du so weit ich weiss erneut ausstellen lassen - das lässt sich icht verhindern. Habe ich Ende 2008 auch machen müssen und ich hatte innerhalb von einer Woche einen nagelneuen biometrischen Pass.
Viel Glück !
Carsten
Re: INFO: Neues Passgesetz
Und ruf zuerst mal beim deutschen Konsulat an, die können dir eine verbindliche Auskunft erteilen:
http://www.helsinki.diplo.de/Vertretung ... eiten.html
http://www.helsinki.diplo.de/Vertretung ... eiten.html
Re: INFO: Neues Passgesetz
vielen Dank für die Infos. Ich werde, wenn es soweit ist, die Deutsche Botschaft anrufen und fragen was mir noch unklar ist. Gute Idee.
Re: INFO: Neues Passgesetz
Nach meinem Anruf bin ich schlauer.
Für einen neuen Reisepass benötigt die Botschaft folgende Unterlagen:
Geburtsurkunde
Bild
Abmeldung aus D
Anmeldung in FI, nicht älter als 3 Monate!
alter Pass
geöffnet ist Mo-Fr. v. 9-12Uhr, es können aber Termine am Nachmittag telefonisch vereinbart werden (Tel.nr.:09/458580)
Wenn man eine Abmeldebescheinigung aus D benötigt, kann man das entsprechende Einwohnermeldeamt in D bitten unter der Fax.nr.: 003589/45858258 (so ist die Nr. von Deutschland aus) eine entsprechende Bescheinigung direkt an die Deutsche Botschaft zu schicken. (das erspart eine Beglaubigung).
Die deutschen Meldeämter sind heute alle über das Internet zu erreichen, wie man mir mitteilte.
Für einen neuen Reisepass benötigt die Botschaft folgende Unterlagen:
Geburtsurkunde
Bild
Abmeldung aus D
Anmeldung in FI, nicht älter als 3 Monate!
alter Pass
geöffnet ist Mo-Fr. v. 9-12Uhr, es können aber Termine am Nachmittag telefonisch vereinbart werden (Tel.nr.:09/458580)
Wenn man eine Abmeldebescheinigung aus D benötigt, kann man das entsprechende Einwohnermeldeamt in D bitten unter der Fax.nr.: 003589/45858258 (so ist die Nr. von Deutschland aus) eine entsprechende Bescheinigung direkt an die Deutsche Botschaft zu schicken. (das erspart eine Beglaubigung).
Die deutschen Meldeämter sind heute alle über das Internet zu erreichen, wie man mir mitteilte.
Re: INFO: Neues Passgesetz
Ein Lob an die deutsche Behörde. Nicht nur, dass dort immer ein äusserst freundliches Klima herrschte, hat das Einwohnermeldeamt innerhalb von 24 Std mein E-Mail bearbeitet und meine Abmeldebestätigung abgeschickt.
Re: INFO: Neues Passgesetz
Kurze Frage noch:
wenn ich mir bald einen neuen Reisepass hole, benötige ich ja eine höchstens 3 Monate alte Anmeldebestätigung. Bekomme ich diese bei der örtlichen Polizei, in meinem Fall in Kouvola, oder wo muss ich hin?
wenn ich mir bald einen neuen Reisepass hole, benötige ich ja eine höchstens 3 Monate alte Anmeldebestätigung. Bekomme ich diese bei der örtlichen Polizei, in meinem Fall in Kouvola, oder wo muss ich hin?
Re: INFO: Neues Passgesetz
Ich tippe auf Maistraatti.Hans hat geschrieben:... benötige ich ja eine höchstens 3 Monate alte Anmeldebestätigung. Bekomme ich diese bei der örtlichen Polizei, in meinem Fall in Kouvola, oder wo muss ich hin?
Die geben zumindest in Helsinki Dokumente auch auf Deutsch aus.
WEITERSAGEN!
- jetzt auch auf Twitter: @saksalaiset
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Re: INFO: Neues Passgesetz
Beim Maistraatti so um die 3€.