Europawahl und Bundestagswahl
- TimoL
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Europawahl und Bundestagswahl
Hallo ich habe gerade die Helsingin Sanomat gelesen und bin auf folgende Bekanntmachungen gestossen.
Grüsse Timo
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Re: Europawahl und Bundestagswahl
danke für den scan.
was heisst "in das wählerverzeichnis eingetragen"? bin ich da schon drin, wenn ich vorher schon an einer wahl teilgenommen habe?
was heisst "in das wählerverzeichnis eingetragen"? bin ich da schon drin, wenn ich vorher schon an einer wahl teilgenommen habe?
Sag dem Teufel in Dir Guten Tag.
- TimoL
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Re: Europawahl und Bundestagswahl
Hallo,
kann ich dir leider nicht sagen am besten direkt bei der Botschaft fragen.
Grüsse Timo
kann ich dir leider nicht sagen am besten direkt bei der Botschaft fragen.
Grüsse Timo
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Ich vermute, du musst dich schon selbst melden. Die deutschen Behörden kennen ja deine Anschrift nicht.
Re: Europawahl
Für die Europawahl gilt laut http://www.bundeswahlleiter.de/de/europ ... index.html
Weiß jemand, wie das läuft, wenn man an der "finnischen" Europawahl teilnehmen möchte? Reicht da die Anmeldung beim Maistraatti oder ist auch noch ein gesonderter Antrag fällig?Wahlberechtigte mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat können entscheiden, ob sie dort oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen. Allerdings darf jeder von seinem Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als Deutscher im Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will, sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Zur Europawahl bist Du normalerweise automatisch stimmberechtigt, wenn Du 6 Monate (bin nicht ganz sicher) Deinen festen Wohnsitz in Finnland gemeldet hattest. Da bekommst Du auch automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
- jordekorre
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Re: Europawahl und Bundestagswahl
Wie wird denn kontrolliert, dass man nicht in zwei Ländern teilnimmt?
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Das würde mich auch mal interessieren...jordekorre hat geschrieben:Wie wird denn kontrolliert, dass man nicht in zwei Ländern teilnimmt?
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Das "sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden" klingt ein bischen so, dass man der finnischen Behörde gegenüber eine Verzichtserklärung oder so etwas unterschreiben muss und darüber eine Bescheinigung erhält, die man dann den deutschen Behörden vorlegen muss, bevor man ins Wählerverzeichnis aufgenommen wird. Oder so ähnlich.
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Aber was ist, wenn man eh schon oder noch im deutschen Wählerverzeichnis steht, weil man z.B. nur kurzzeitig als Austauschstudent in Finnland ist? Ich könnte mir vorstellen, dass das überhaupt nicht auffällt, da ja eigentlich nur am Wahlort die Personalien aufgenommen werden und dann wohl nur die Wahlergebnisse, nicht aber die Namen der Wähler weitergegeben werden, oder?
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Streng genommen muss man sich ja abmelden in Deutschland, wenn man längere Zeit (über ein halbes Jahr glaube ich) weg ist.
Wenn man sowohl hier als auch dort gemeldet ist, dann dürfte es schwer sein eine Doppelwahl zu unterbinden, so lange die Deutschen und Finnen ihre Register noch nicht abgleichen können.
Wenn man sowohl hier als auch dort gemeldet ist, dann dürfte es schwer sein eine Doppelwahl zu unterbinden, so lange die Deutschen und Finnen ihre Register noch nicht abgleichen können.
Re: Europawahl und Bundestagswahl
da die Wahlbeteiligung eh in beiden Ländern sinkt, schadet es sicher nicht, wenn
man zweimal wählt.
man zweimal wählt.
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Aha, ich habe heute Post vom Magistrat bekommen:
Wenn man bei der letzten Europawahl nicht in Finnland gewählt hat, kann man sich mit dem beigefügten Formular "Anmeldung als Stimmberechtigter" bis zum 19.03.2009 beim Magistrat für die Wahl registrieren. Die gleiche Frist gilt auch für die Deregistrierung, falls man beim letzten Mal in Finnland gewählt hat, aber dieses Mal in Deutschland wählen möchte.
http://www.vaalit.fi/45668.htm
Wenn man bei der letzten Europawahl nicht in Finnland gewählt hat, kann man sich mit dem beigefügten Formular "Anmeldung als Stimmberechtigter" bis zum 19.03.2009 beim Magistrat für die Wahl registrieren. Die gleiche Frist gilt auch für die Deregistrierung, falls man beim letzten Mal in Finnland gewählt hat, aber dieses Mal in Deutschland wählen möchte.
http://www.vaalit.fi/45668.htm
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Heute habe ich eine Benachrichtigung bekommen, dass ich in Finnland schon eingetragen bin. Ich muss wohl irgendwann schon mal hier gewählt haben. Ändert natürlich nichts daran, dass man sich hier wieder abmelden kann. Dabei steht auch, dass an die Behörden des Heimatlandes gemeldet wird, dass man hier ins Wählerregister eingetragen ist. So kann also Deutschland feststellen, ob man doppelt wählt oder nicht. Wenn man sich ins deutsche Wählerregister eintragen lässt, muss man an Eides statt versichern, dass man in keinem anderen Land wählt. Im schlechtesten Fall kommt man also wegen Meineid dran und die Strafen dafür sind ganz schön heftig.
Re: Europawahl und Bundestagswahl
Habe auch eine Benachrichtigung bekommen und sogleich an den Papierkorb weitergereicht!