Dopplete Staatsbürgerschaft für Erwachsene

Fragen zum Familienleben: Partnerschaft sowie Kinder im deutsch-finnischen Umfeld.
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Norbert
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Dopplete Staatsbürgerschaft für Erwachsene

Beitrag von Norbert »

Hallo,

wer hat denn von Euch "Nicht-mehr-Kinder" die doppelte Staatsbürgerschaft -
und hat die doppelte den irgendwelche Vorteile ??
(Naja wählen gehen und sowas wie Beamter werden wäre mir von D bekannt).
Aber zum Wählen hier in FI fehlt mir noch der tiefere Sinn (obwohl ich den letzten Präsidentenwahlkampf recht interessiert verfolgt habe) und Beamter
schaff ich eh nicht.

Norbert
Georg

Beitrag von Georg »

Damit habe ich mich schon befasst, und hätte eigentlich auch gerne die finnische Staatsbürgerschaft. Es ist nur so sch...ade teuer. Die Finnen, die die wirkliche Arbeit haben, kassieren gute 200 Euro. Die Deutschen wollen für Beibehaltungsurkunde knappe 300 Euro, also dafür, das sie einem bescheinigen, das man das Recht wahrnimmt, dass man hat.
Sid
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Beitrag von Sid »

Dazu kommen noch die Sprachtestkosten... Also nö. Ich seh da keine greifbaren Vorteile. Ich hab zwar eine doppelte Staatsbürgerschaft, d.h. Deutsche und Polnische und hab mich damit befasst, wie ich die Polnische loswerden könnte, aber DAS kostet auch gut 700 Euro (um sie loszuwerden). Eigentlich stört das nicht, aber noch mehr Pässe?
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Ich habe die finnische und die deutsche Staatsbürgerschaft. Allerdings aufgrund meiner finnischen Mutter und meines deutschen Vaters. Für mich ist es eine Identitätsfrage..konkrete große Vorteile im sachlichen Sinn gibt es für mich nicht. (Allerdings eben schon von den Gefühlen her ;) )
audi
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Re: Dopplete Staatsbürgerschaft für Erwachsene

Beitrag von audi »

Norbert hat geschrieben:Hallo,

wer hat denn von Euch "Nicht-mehr-Kinder" die doppelte Staatsbürgerschaft -
und hat die doppelte den irgendwelche Vorteile ??
(Naja wählen gehen und sowas wie Beamter werden wäre mir von D bekannt).
Aber zum Wählen hier in FI fehlt mir noch der tiefere Sinn (obwohl ich den letzten Präsidentenwahlkampf recht interessiert verfolgt habe) und Beamter
schaff ich eh nicht.

Norbert
Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und für eine nichtfinnische Firma arbeitest, zahlst du in Finnland keine Steuern!!!
Sid
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Beitrag von Sid »

Wie soll das gehen? :shock: Ich hab die deutsche Staatsbürgerschaft, arbeite für eine britische Firma und der finnische Staat nimmt dankend Steuern. :?
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Versteh ich jetzt auch nicht... :shock:
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Micha
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Beitrag von Micha »

Ich denke, der Wohnsitz ist generell entscheidend für die Personenbesteuerung.
Es gibt dann für Umzugsjahre eine gesonderte Regel, abhängig von der Aufenthaltsdauer in Finnland.
WEITERSAGEN!
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Anita
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Beitrag von Anita »

Ob jemand in Finnland steuerpflichtig ist oder nicht hängt nicht von der jeweiligen Staatsangehörigkeit ab sondern hängt mit dem Wohnsitz zusammen. Wenn ich meinen ständigen Wohnsitz in Finnland habe und auch dort arbeite bin ich in Finnland uneingeschränkt steuerpflichtig. Ob die Firma nun einen finnischen oder ausländischen Eigentuemer hat spielt keine Rolle. Hauptsache sie ist in Finnland angemeldet. Soweit mein Informationsstand!
Nordlicht

Re: Dopplete Staatsbürgerschaft für Erwachsene

Beitrag von Nordlicht »

Norbert[/quote] Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und für eine nichtfinnische Firma arbeitest, zahlst du in Finnland keine Steuern!!![/quote]

Der Klarheit halber ein Griff in die Paragrafenkiste:

TVL (Tuloverolaki/Einkommenssteuergesetz), Steuerpflicht, § 9 und § 11 ff.:
Velvollinen suorittamaan veroa tulon perusteella on 1) verovuonna Suomessa asunut henkilö.
Suomessa asuminen. Henkilön katsotaan asuvan Suomessa, jos hänellä on täällä varsinainen asunto ja koti tai jos hän jatkuvasti oleskelee täällä yli kuuden kuukauden ajan.

Frei übersetzt (bei der DFHK gibt es hierzu wohl einen offiziellen deutschen Wortlaut):
Einkommenssteuerpflichtig ist 1) eine Person mit ständigem Wohnsitz in Finnland. Ständiger Wohnsitz in Finnland. Eine Person hat ständigen Wohnsitz in Finnland, wenn sie tatsächlich hier wohnt oder wenn sie sich in Finnland ständig länger als sechs Monate aufhält.

Im weiteren wird festgehalten, wie diese Sechsmonatefrist unterbrochen werden darf. Hiernach ist man steuerpflichtig, und zwar ungeachtet davon, wer die zahlende Seite ist und wo sich diese befindet. Man kann natürlich in die Steuererklärung (die man garantiert zugestellt bekommt) eine runde Null eintragen. Dann darf man jedoch gewiss sein, eine Kontaktnahme des Finanzamtes zu erhalten mit Fragen, wie der Lebensunterhalt in Finnland bestritten wird.

Es empfiehlt sich im Zweifelsfall immer, mit dem finnischen Finanzamt die persönliche Situation abzuklären. Das finnische Finanzamt hat einen sehr freundlichen Kundendiest (hat sogar eine internationale Auszeichnung erhalten). Am besten ist, man wendet sich an den jeweiligen Hauptsitz (in der Hauptstadtregion Pääkaupunkiseudun verotoimisto in Myyrmäki) und nicht an eine Außenstelle, denn dort weiß man meistens nicht mehr als der große hölzerne Briefkasten "Verohallintoon menevä posti”. Bei der Abteilung für internationale Steuerangelegenheiten wird man auch auf Englisch beraten.

Das Finanzamt Finnlands hält alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) an einer kurzen Leine. Früher oder später holen sie jede/n ein. Aus meiner beruflichen Tätigkeit (nicht als Rechtssachebeteiligter) weiß ich, dass es sehr teuer werden kann wenn jemand meint, er könne sich dem Verottaja (umgangssprachlich für "Steuerverfüger") entziehen.

Es ist diese Sechsmonatefrist, welche immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Nehmen wir an, jemand ist auf Entsendung in Finnland. Das Projekt sollte vor Ablauf von sechs Monaten abgeschlossen sein, womit keine Steuerpflicht in Finnland eintritt. Nun verzögert sich das Projekt über diese Frist hinaus. Alle Aufmerksamkeit gilt alsdann der Fertigstellung, wobei die entsendete Person sich darauf verlässt, dass dem Arbeitgeber die Bestimmungen zur Gehaltsfortzahlung bekannt sind. Ist sich dieser über die Sechsmonatefrist nicht im Klaren, kommt es zum Problem.

Das finnische Finanzamt hat viele Mittel um die Einkünfte natürlicher Personen in Erfahrung zu bringen, in Finnland selbst bis zur Einsicht in die Lohnbuchhaltung. Bei der Erfassung gezahlter Gehälter, Mehrwertsteuer, Verkaufsgewinne usw. holt sich das Finanzamt die Angaben stets von beiden Seiten, der zahlenden und der empfangenden. Gibt es Differenzen, die nicht korrigiert werden können, kommt es zum Knautsch. Im finnischen Parlament wird in diesen Tagen über eine Gesetzesvorlage beschlossen, wonach sich im Ausland befindliche Firmen für die Ausmietung von Temporärangestellten künftig im finnischen Ennakonperintärekisteri (Vorsteuerregister) eintragen müssen, um auch diese Art von Gehaltszahlung erfassen zu können (der Vorlage nach soll eine nach Finnland ausgemietete Person im Temporärangestelltenverhältnis selbst vorsteuerpflichtig werden wenn die Ausmietungsfirma nicht im finnischen Vorsteuerregister erfasst ist!).

Finnland hat hohe Sozialkosten. In der Rubrik Brutto-/Nettolohn habe ich diese aufgezählt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen leisten ca. 40 % Gehaltsnebenkosten. Selbst wenn die Feriengehaltsreserve einmal gebildet ist, rechnet eine finnische Personalleiterin oder ein Gf stets mit dem Faktor 1,5. D.h. wird ein Gehalt von 2000 Euro vereinbart, geht man von einem Betriebsaufwand von 3000 Euro aus zuzüglich Naturallohnleistungen wie Pkw, Wohnung u. drgl. Deshalb ist der Staat akribisch darauf aus, jedermann und jedefrau zu erfassen, welche in Finnland steuerpflichtig ist.
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Impa
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Beitrag von Impa »

So nun hab ich auch noch ne Frage. Hab mich noch nicht richtig mit dem Thema beschäftigt daher wohl eon paar Anfängerfragen.

Ich arbeite beim finnischen Staat (bekomm immer wieder einen 1-Jahres Vertrag). Aus einem der vorigen Posts hab ich herrausgelesen dass nur Finnen beamte erden können. Sprich wie sieht es mit einem unbefristeten Vertrag hier aus? Ist das fuer einen Nicht-Finnen ueberhaupt möglich.

Desweiteren hätte ich auch gerne die doppelte Staatsbuergerschaft was (ausser Heirat) sind denn die genauen Kriterien?

Einer meiner Ueberlegungen ist eben in das finnische Rentensystem zu kommen. Da ich noch sehr jung bin und gerade erst angefangen habe zu arbeiten werd ich (vielleicht) mein ganzes Arbeitsleben hier in die finnischen Kassen einzahlen, daher (und weil das deutsche System bis ich in Rente bin nicht mehr existiert :roll: ) wuerde ich meine Rente (so in 40 Jahren :lol: ) gerne aus Finnland beziehen.
Wie läuft das denn ueberhaupt genau ab? Falls ich (nur) Deutscher bleib, mein ganzes Leben hier bin und hier Steuern zahl, bekomm ich dann später Rente aus D???

Alles sehr kompliziert find ich...
"Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
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Micha
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Beitrag von Micha »

@ Impa: Dein hiesiger Rentenanspruch ist begründet durch Deine Einzahlungen in die hiesige Rentenkasse, hat also mit der Staatsangehörigkeit nix zu tun.

Zum Finne werden an sich weiss ich nix.
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Neumi
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Beitrag von Neumi »

http://www.uvi.fi/kansalaiseksi/eng/en-intro.html

Hier kann man einen internet test machen, um zu prüfen ob man alle Kriterien für die Finnische Staatsbürgerschaft erfüllt. Ist auf Finnisch, Schwedisch und Englisch. Leider funzt es momentan nicht.



Gruss
Neumi
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Impa
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Beitrag von Impa »

Micha hat geschrieben:@ Impa: Dein hiesiger Rentenanspruch ist begründet durch Deine Einzahlungen in die hiesige Rentenkasse, hat also mit der Staatsangehörigkeit nix zu tun.

Zum Finne werden an sich weiss ich nix.
Ok danke schonmal was passiert aber wenn ich in 20 Jahren wieder nach D will und dann quasi dain halbes Arbeitsleben hier und dort verbracht hab?
Teilen sich Fi und D dann meine Rente???
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Georg

Beitrag von Georg »

Impa hat geschrieben: Teilen sich Fi und D dann meine Rente???
Exakt. Beide Länder zahlen entsprechend der Jahre aus, die du im entsprechenden Land gearbeitet hast. So zahlte Deutschland z.B. noch in den achtziger Jahren Rente an die ehemaligen Askari in Tansania, die dort im ersten Weltkrieg 4 Jahre für Deutschland gekämpft hatten. Die hatten in ihrem Leben keinen Fuss auf deutschen Boden gesetzt.

P.S. Ich bin über die Problematik der dt. Kolonialgeschichte im Klarenbewusst. Das war nur ein sehr plastisches Beispiel, das mir gerade einfiel.
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