Krankenversicherung - eine Variante
Krankenversicherung - eine Variante
Hallo, wer weiß weiter?
Meine Lebensgefährtin ist Deutsche und hier in Finnland "Permanent Resident". So hat sie auch eine KELA-Karte. Aber die deutsche Krankenversicherun (TK) will ihre Kündigung nicht annehmen. So ist sie quasi doppeltversichert. Und zahlt somit immer noch die überflüssigen Beiträge zur deutschen Krankenversicherung.
(Bei mir war das anders: ich lebe schon wesentlich länger hier in Fionnland. Damals konnte ich mich von der TK abmelden. Und das war's)
Wir haben schon oft mit der TK telefoniert, Briefe ausgetauscht, sogar in Brüssel nachgefragt. Aber ich glaube, niemand weiß so richtig Bescheid.
Wir sind ganz schön gefrustet --
und freuen uns auf jede Hilfe!
holger
Meine Lebensgefährtin ist Deutsche und hier in Finnland "Permanent Resident". So hat sie auch eine KELA-Karte. Aber die deutsche Krankenversicherun (TK) will ihre Kündigung nicht annehmen. So ist sie quasi doppeltversichert. Und zahlt somit immer noch die überflüssigen Beiträge zur deutschen Krankenversicherung.
(Bei mir war das anders: ich lebe schon wesentlich länger hier in Fionnland. Damals konnte ich mich von der TK abmelden. Und das war's)
Wir haben schon oft mit der TK telefoniert, Briefe ausgetauscht, sogar in Brüssel nachgefragt. Aber ich glaube, niemand weiß so richtig Bescheid.
Wir sind ganz schön gefrustet --
und freuen uns auf jede Hilfe!
holger
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Mit welcher Begründung verweigert die Versicherung denn die Kündigung? Ich musste bei meiner deutschen Versicherung damals einen Nachweis von Kela vorlegen, dass ich in Finnland versichert bin, damit die Versicherung gekündigt wurde, das hat ohne Probleme geklappt. Habt ihr das schon versucht? Vielleicht weiss auch die dt. Botschaft in Helsinki Genaueres?
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Ich denke auch, dass eine Bescheinigung der Kela reichen müsste. Bei mir reichte damals sogar eine schriftliche Erklärung, dass ich anderswo versichert bin.
Wenn das Kelapapier nicht hilft, würde ich mich an die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde wenden.
Wenn das Kelapapier nicht hilft, würde ich mich an die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde wenden.
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Zunächst herzlichen dank für die prompten Hilfen.
Was ich nicht erwähnte: Meine Partnerin ist Rentnerin. (Deswegen wird der deutsche Krankenkassenbeitrag ja auch sogleich von der Rente abgezogen). Gilt da das gleiche?
Was ich nicht erwähnte: Meine Partnerin ist Rentnerin. (Deswegen wird der deutsche Krankenkassenbeitrag ja auch sogleich von der Rente abgezogen). Gilt da das gleiche?
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Renternin oder Frührenterin?
Ich denke eine Versicherung muss irgendwie ausreichen. Da stimmt was nicht wirklich. Evtl. gestattet die eine oder andere Versicherung eine Ausgleichszahlung ... Nur so ein Gedanke.
Ich habe meine Versicherung einfach gekündigt nachdem ich in Finnland bei der Kela eine Versicherungsnummer hatte. Einfach nur so, das war einfach und unkompliziert. Ich dachte immer, man ist in D freiwillig in der gesetzlichchen Krankenversicherung.
Ich denke eine Versicherung muss irgendwie ausreichen. Da stimmt was nicht wirklich. Evtl. gestattet die eine oder andere Versicherung eine Ausgleichszahlung ... Nur so ein Gedanke.
Ich habe meine Versicherung einfach gekündigt nachdem ich in Finnland bei der Kela eine Versicherungsnummer hatte. Einfach nur so, das war einfach und unkompliziert. Ich dachte immer, man ist in D freiwillig in der gesetzlichchen Krankenversicherung.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Das ist ein leidiges Thema. Das ganze ist auf dem Mist der EU gewachsen. Wenn Deine Lebensgefährtin Rente aus DE bezieht, muss sie als Rentnerin dort eine KV haben.
Zuletzt geändert von Tenhola am Do Mär 26, 2009 1:29 am, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Also wenn ich das Zitat in Tenhola`s Beitrag richtig interpretiere würde doch die Versicherung allein in Deutschland genügen, da von dort die Rente gezahlt wird. Dann hätte sie theoretisch nur die deutsche Version der euopäischen KV-Karte und keine KELA-Karte. Das müsste doch ausreichen. Was sagt denn KELA dazu (wobei, da erzählt einem auch jeder Sachbearbeiter was anderes )?
Was sieht diese EU-Regelung dann eigentlich bei kürzeren Auslandsaufenthalten vor? Wenn man z.B. 3 Jahre in Finnland gearbeitet hat und danach wieder nach Deutschland geht, bekommt man für die 3 Jahre ja auch Rente aus Finnland gezahlt. Muss man sich für die Zeit dann bei KELA anmelden? Das ist ja mal wieder eine tolle Regelung...
Was sieht diese EU-Regelung dann eigentlich bei kürzeren Auslandsaufenthalten vor? Wenn man z.B. 3 Jahre in Finnland gearbeitet hat und danach wieder nach Deutschland geht, bekommt man für die 3 Jahre ja auch Rente aus Finnland gezahlt. Muss man sich für die Zeit dann bei KELA anmelden? Das ist ja mal wieder eine tolle Regelung...
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Ich bekomme wohl z.B. meine Arbeitszeit in Deutschland in Finnland angerechnet. Zumindest ist es in meinem Fin. Rentenpapier gelistet. Ich habe mal gehört, dass die Rentenkassen die Zahlungen untereinander verschieben (modern). Ich kenne aber auch einen Fall, wo ein paar Euro alle 2 Monate überwiesen werden ...
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Ich habe irgendwann im Mai einen Termin im Krankenhaus von HML. Da werde ich dann sehen, ob sie meinen Versicherungsausweis von der Schweiz verlangen werden und das dann auch der KV in der Schweiz verrechnen oder ob das weiter wie gehabt nur ueber KELA abläuft. Im zweiten Fall, wuerde es mich dann wundern fuer was ich nochmals eine KV in der Schweiz abschliessen muss.
Wenn man hier 3 Jahre arbeitet, bekommt man im Rentenalter fuer diese Zeit einen Rentenanteil aus Finnland. Denn Rest der Rente bekommt man von Deutschland. Sollte man noch in andern Ländern gearbeitet haben, gibt es auch von dort Anteilmässig Rente. Den Rentenantrag muss man in der EU immer in seinem Wohnland stellen. Die regeln das dann mit den andern Ländern. Selber hat man dann mit KELA nur zu tun, wenn die einem Formulare zum Ausfuellen zustellen.
Ich musste meinen Rentenantrag fuer die Schweiz bei KELA auf fin. Formularen einreichen und bekam dann schlussendlich von der Schweiz weitere Formulare zugestellt.
Noch etwas fuer Schweizer hier. Die Rente aus der Schweiz muss weder in Finnland noch in der Schweiz versteuert werden. Die Finnen sagen das ist Angelegenheit der Schweiz und die Schweizer sind grosszuegig und verlangen fuer Renten die in's Ausland ueberwiesen werden keine Steuern.
Wenn man hier 3 Jahre arbeitet, bekommt man im Rentenalter fuer diese Zeit einen Rentenanteil aus Finnland. Denn Rest der Rente bekommt man von Deutschland. Sollte man noch in andern Ländern gearbeitet haben, gibt es auch von dort Anteilmässig Rente. Den Rentenantrag muss man in der EU immer in seinem Wohnland stellen. Die regeln das dann mit den andern Ländern. Selber hat man dann mit KELA nur zu tun, wenn die einem Formulare zum Ausfuellen zustellen.
Ich musste meinen Rentenantrag fuer die Schweiz bei KELA auf fin. Formularen einreichen und bekam dann schlussendlich von der Schweiz weitere Formulare zugestellt.
Noch etwas fuer Schweizer hier. Die Rente aus der Schweiz muss weder in Finnland noch in der Schweiz versteuert werden. Die Finnen sagen das ist Angelegenheit der Schweiz und die Schweizer sind grosszuegig und verlangen fuer Renten die in's Ausland ueberwiesen werden keine Steuern.
Re: Krankenversicherung - eine Variante
Das mit der Rente ist klar, aber nach dem obigen Zitat müsste man sich für die Zeit ja dann in Finnland versichern, oder? Naja, bis ich in Rente gehe gibt es wahrscheinlich schon tausend neue Regeln (oder gar keine Rente mehr).Tenhola hat geschrieben:Wenn man hier 3 Jahre arbeitet, bekommt man im Rentenalter fuer diese Zeit einen Rentenanteil aus Finnland. Denn Rest der Rente bekommt man von Deutschland. Sollte man noch in andern Ländern gearbeitet haben, gibt es auch von dort Anteilmässig Rente. Den Rentenantrag muss man in der EU immer in seinem Wohnland stellen. Die regeln das dann mit den andern Ländern. Selber hat man dann mit KELA nur zu tun, wenn die einem Formulare zum Ausfuellen zustellen.