Mein Verlobter (Finne) und ich (Deutsche, in Finnland lebend) haben vor kurzem ein gemeinsames Kind bekommen. Und nun gehen die Formalitäten los - Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Namen usw usf. Wir haben soweit alle Formulare ausgefüllt und abgegeben, allerdings fehlt noch etwas: eine Ledigkeitsbescheinigung, um zu bestätigen, dass ich in Deutschland noch nicht verheiratet bin, da sonst der Ehemann als Vater gelten würde.
Soweit, so gut.
Aber eben an genau dieser Ledigkeitsbescheinigung hapert es nun. Ich habe mir in Deutschland beim Einwohnermeldeamt einen Auszug aus dem Melderegister geben lassen, auf dem steht, dass ich ledig bin - mit Stempel und Unterschrift des Einwohnermeldeamtes meines letzten Wohnortes. Da ich vom Maistraatti einen Brief bekommen hatte, in dem stand, dass das Dokument entweder eine Apostille haben muss oder von der Botschaft ausgestellt bzw beglaubigt worden sein muss, habe ich mich extra nochmal an die Botschaft gewendet, ob diese Meldbescheinigung denn so reichen würde - mit der Antwort: ja, bestimmt, das müsste ausreichend sein. Die Botschaft selbst könne nämlich keine solchen Dokumente ausstellen, da sie keinen Zugriff auf das betreffende Register haben, also bliebe ohnehin nur der andere Weg.
Nun gut - da die Botschaft meinte, das müsste reichen (und ich dachte, die müssten es ja wissen), bin ich damit zum Maistraatti - und wurde direkt wieder heimgeschickt. Nicht offiziell genug, eine Apostille muss es sein - oder zumindest ein Stempel von der Botschaft muss drauf sein.
Also habe ich mich erneut an die Botschaft gewendet, ob es möglich sei, dass sie das Dokument beglaubigen. Schliesslich brauchen sie ja keinen Zugriff auf das Einwohnermelderegister um zu bestätigen, dass die Sachbearbeiterin, die das Dokument ausgestellt hat, tatsächlich exisitiert und auch die Befugnis dazu hat. Die Antwort der Botschaft jedoch war mehr als ernüchternd.
(Markierungen von mir)1. Die finnischen Behörden haben grundsätzlich das Recht, eine Apostille
auf ausländischen Dokumenten zu verlangen. Nur durch die Apostille
(ausgestellt von der Landesbehörde in dessen Bundesland die Behörde
liegt, um deren Urkunde es geht) kann bestätigen, dass das Dokument von
der richtigen Person der richtigen deutschen Behörde ausgestellt wurde.
2. Eine "Ledigkeitsbescheinigung" gibt es in Deutschland nicht.
Hilfsweise wird gelegentlich eine Meldebescheinigung akzeptiert, auf der
der Familienstand genannt wird. Dies ist aber nicht selbstverständlich.
Das einzige offizielle Dokument, dass bestätigt, dass eine Person ledig
ist, ist das "Ehefähigkeitszeugnis".
Ein Antragsformular hierfür habe ich Ihnen beigefügt. Wie die
Kontakperson im Magistrat in Lahti mitteilte, ist dies auch das
Dokument, was Sie bitte vorlegen müssten, und zwar mit Apostille.
Man hat uns zumindest zugesichert, dass die Daten dann dort entsprechend
gespeichert werden, so daß Sie z.Bsp. bei einer späteren Eheschließung
den Nachweis nicht nochmals erbringen müssten.
Zum Vorgehen:
Füllen Sie bitte das anliegende Formular aus (in diesem Fall nur Angaben
für Sie, den Teil für den "Verlobten" lassen Sie einfach offen). Ihre
Unterschrift müssen Sie hier bei der Botschaft in Helsinki leisten, wir
beglaubigen sie dann.
Danach schicken Sie den Antrag an das Standesamt an Ihrem letzten
deutschen Wohnort mit der Bitte, auch für die Apostille Sorge zu tragen.
Das fertige Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille wird Ihnen dann per Post
an Ihre finnische Anschrift geschickt, so daß Sie es wiederum beim
Magistrat vorlegen können.
Laut der Aussage der Botschaft ist dies also der einzige Weg - eine Menge Papierkrieg, ein Ehefähigkeitszeugnis, und ein Trip nach Helsinki mit winzigem Baby nur wegen einer Unterschrift
Dies alleine wäre nur nervig und teuer. Das eigentliche Problem kommt erst noch:
ich hatte mich ja im Vorfeld schonmal etwas informiert und auch da tauchte immer wieder das Ehefähigkeitszeugnis auf. Ich war also beim Standesamt in meiner Heimatstadt in Deutschland und habe danach gefragt... und dort zur Antwort bekommen: es sei UNTER KEINEN UMSTÄNDEN möglich, nur eine Hälfte des Antrages auszufüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis kann NUR ausgestellt werden, wenn tatsächlich geheiratet wird, und dann braucht man wieder die Geburtsurkunde + beglaubigte Übersetzung des zukünftigen Ehegatten sowie sämtliche Daten. Das Ehefähigkeitszeugnis nur zur Bescheinigung der Ledigkeit auszustellen sei definitiv ausgeschlossen und NICHT möglich.
Äh, ja. Und nun? Wie gehts jetzt weiter? Ich brauche also ein Dokument, ohne das hier NICHTS weitergeht. Ein Dokument, von dem die zuständige Sachbearbeiterin sich strikt weigert, es mir auszustellen.
Bleibt unser Kind nun ewig namenlos?
Ich mag mir garnicht ausmalen, was erst passieren würde, wenn mir jetzt irgend etwas zustossen würde...
Hach ja, wenn der Amtsschimmel wiehert... Vereintes Europa, ist es nicht toll? Es wäre lachhaft, wenn mir nicht so garnicht nach Lachen wäre, weil ich so vor den Kopf gestossen bin. Ich habe ernsthaft keine Idee, wie es jetzt weitergehen soll.
Ich meine, ich bin ja wohl kaum die einzige Deutsche, die je mit einem Finnen ein Kind bekommen hat? Das Problem dürfte doch bekannt sein, also wieso stehe ich plötzlich vor einer Gleichtung, deren Ergebnis "unlösbar" lautet?
Hat irgendjemand Tips? Oder war in der gleichen Situation und kann mir berichten, welches Dokument genau euch letztendlich aus der Misere gerettet hat?
Danke schonmal!