Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Fragen zum Familienleben: Partnerschaft sowie Kinder im deutsch-finnischen Umfeld.
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Pikkupossu
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Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Pikkupossu »

Irgendwie krieg ich hier gerade eine Krise...

Mein Verlobter (Finne) und ich (Deutsche, in Finnland lebend) haben vor kurzem ein gemeinsames Kind bekommen. Und nun gehen die Formalitäten los - Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Namen usw usf. Wir haben soweit alle Formulare ausgefüllt und abgegeben, allerdings fehlt noch etwas: eine Ledigkeitsbescheinigung, um zu bestätigen, dass ich in Deutschland noch nicht verheiratet bin, da sonst der Ehemann als Vater gelten würde.
Soweit, so gut.

Aber eben an genau dieser Ledigkeitsbescheinigung hapert es nun. Ich habe mir in Deutschland beim Einwohnermeldeamt einen Auszug aus dem Melderegister geben lassen, auf dem steht, dass ich ledig bin - mit Stempel und Unterschrift des Einwohnermeldeamtes meines letzten Wohnortes. Da ich vom Maistraatti einen Brief bekommen hatte, in dem stand, dass das Dokument entweder eine Apostille haben muss oder von der Botschaft ausgestellt bzw beglaubigt worden sein muss, habe ich mich extra nochmal an die Botschaft gewendet, ob diese Meldbescheinigung denn so reichen würde - mit der Antwort: ja, bestimmt, das müsste ausreichend sein. Die Botschaft selbst könne nämlich keine solchen Dokumente ausstellen, da sie keinen Zugriff auf das betreffende Register haben, also bliebe ohnehin nur der andere Weg.
Nun gut - da die Botschaft meinte, das müsste reichen (und ich dachte, die müssten es ja wissen), bin ich damit zum Maistraatti - und wurde direkt wieder heimgeschickt. Nicht offiziell genug, eine Apostille muss es sein - oder zumindest ein Stempel von der Botschaft muss drauf sein.

Also habe ich mich erneut an die Botschaft gewendet, ob es möglich sei, dass sie das Dokument beglaubigen. Schliesslich brauchen sie ja keinen Zugriff auf das Einwohnermelderegister um zu bestätigen, dass die Sachbearbeiterin, die das Dokument ausgestellt hat, tatsächlich exisitiert und auch die Befugnis dazu hat. Die Antwort der Botschaft jedoch war mehr als ernüchternd.
1. Die finnischen Behörden haben grundsätzlich das Recht, eine Apostille
auf ausländischen Dokumenten zu verlangen. Nur durch die Apostille
(ausgestellt von der Landesbehörde in dessen Bundesland die Behörde
liegt, um deren Urkunde es geht) kann bestätigen, dass das Dokument von
der richtigen Person der richtigen deutschen Behörde ausgestellt wurde.

2. Eine "Ledigkeitsbescheinigung" gibt es in Deutschland nicht.
Hilfsweise wird gelegentlich eine Meldebescheinigung akzeptiert, auf der
der Familienstand genannt wird. Dies ist aber nicht selbstverständlich.
Das einzige offizielle Dokument, dass bestätigt, dass eine Person ledig
ist, ist das "Ehefähigkeitszeugnis".
Ein Antragsformular hierfür habe ich Ihnen beigefügt. Wie die
Kontakperson im Magistrat in Lahti mitteilte, ist dies auch das
Dokument, was Sie bitte vorlegen müssten, und zwar mit Apostille.

Man hat uns zumindest zugesichert, dass die Daten dann dort entsprechend
gespeichert werden, so daß Sie z.Bsp. bei einer späteren Eheschließung
den Nachweis nicht nochmals erbringen müssten.

Zum Vorgehen:
Füllen Sie bitte das anliegende Formular aus (in diesem Fall nur Angaben
für Sie
, den Teil für den "Verlobten" lassen Sie einfach offen). Ihre
Unterschrift müssen Sie hier bei der Botschaft in Helsinki leisten, wir
beglaubigen sie dann.

Danach schicken Sie den Antrag an das Standesamt an Ihrem letzten
deutschen Wohnort mit der Bitte, auch für die Apostille Sorge zu tragen.
Das fertige Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille wird Ihnen dann per Post
an Ihre finnische Anschrift geschickt, so daß Sie es wiederum beim
Magistrat vorlegen können.
(Markierungen von mir)

Laut der Aussage der Botschaft ist dies also der einzige Weg - eine Menge Papierkrieg, ein Ehefähigkeitszeugnis, und ein Trip nach Helsinki mit winzigem Baby nur wegen einer Unterschrift hang

Dies alleine wäre nur nervig und teuer. Das eigentliche Problem kommt erst noch:
ich hatte mich ja im Vorfeld schonmal etwas informiert und auch da tauchte immer wieder das Ehefähigkeitszeugnis auf. Ich war also beim Standesamt in meiner Heimatstadt in Deutschland und habe danach gefragt... und dort zur Antwort bekommen: es sei UNTER KEINEN UMSTÄNDEN möglich, nur eine Hälfte des Antrages auszufüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis kann NUR ausgestellt werden, wenn tatsächlich geheiratet wird, und dann braucht man wieder die Geburtsurkunde + beglaubigte Übersetzung des zukünftigen Ehegatten sowie sämtliche Daten. Das Ehefähigkeitszeugnis nur zur Bescheinigung der Ledigkeit auszustellen sei definitiv ausgeschlossen und NICHT möglich.

Äh, ja. Und nun? Wie gehts jetzt weiter? Ich brauche also ein Dokument, ohne das hier NICHTS weitergeht. Ein Dokument, von dem die zuständige Sachbearbeiterin sich strikt weigert, es mir auszustellen.
Bleibt unser Kind nun ewig namenlos? hang
Ich mag mir garnicht ausmalen, was erst passieren würde, wenn mir jetzt irgend etwas zustossen würde...

Hach ja, wenn der Amtsschimmel wiehert... Vereintes Europa, ist es nicht toll? Es wäre lachhaft, wenn mir nicht so garnicht nach Lachen wäre, weil ich so vor den Kopf gestossen bin. Ich habe ernsthaft keine Idee, wie es jetzt weitergehen soll.

Ich meine, ich bin ja wohl kaum die einzige Deutsche, die je mit einem Finnen ein Kind bekommen hat? Das Problem dürfte doch bekannt sein, also wieso stehe ich plötzlich vor einer Gleichtung, deren Ergebnis "unlösbar" lautet?
Hat irgendjemand Tips? Oder war in der gleichen Situation und kann mir berichten, welches Dokument genau euch letztendlich aus der Misere gerettet hat?
Danke schonmal!
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Micha
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Micha »

Ist es denn moeglich, die Apostille nachtraeglich zum bereits ausgestellten Auszug aus dem Melderegister zu bekommen?
Durch die gleiche Behoerde meine ich. Die duerften ja nachpruefen koennen, ob das Original rechtens ist.
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vole04
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von vole04 »

So weit ich informiert bin kann man immer einen Auszug aus dem Melderegister bekommen (auch auf ein Datum in der Vergangenheit) und dieses mit Apostille beglaubigen lassen. Ich finde Finnland ist da recht straight forward. Ich hatte hier weniger Probleme als in D, vor allem wenn die Apostille dabei ist.

Aber ich hätte in dem Fall eh gleich das Ehefähigkeitszeugnis genommen. Den Antrag kann man hier in Finnland vom Konsulat oder Honorkonsul ausfüllen lassen (so spart man sich die Uebersetzungen) und schickt alle Dokumente nach Deutschland. Dieses Dokument belegt eindeutig den Zivilstand.
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codiga
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von codiga »

Bitte beim deutschen Einwohnermeldeamt um einen neuen Auszug aus dem Melderegister, der dann direkt mit einer Apostille versehen und dir zugeschickt wird. Weitere Details per PN.
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Pikkupossu
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Pikkupossu »

Ein Konsul haben wir hier nicht. Und ja, ich hätte das Ehefähigkeitszeugnis auch gern genommen - WENN es mir denn ausgestellt worden wäre. Aber wie bereits geschrieben: selbst als ich persönlich dort war wurde mir versichert, dass es NICHT geht, ausser wir würden tatsächlich heiraten.

Eine Freundin von mir war vor 2 Jahren in der gleichen Situation. Ich hab sie gestern nochmal gefragt, wie das genau lief. Sie haben damals von der Botschaft ebenfalls den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis bekommen, im Konsulat ausgefüllt (sie haben dort eins) und nach Deutschland geschickt. Die haben dort jedoch das gleiche gesagt - dass das Ehefähigkeitszeugnis NICHT ausgestellt werden kann, ausser es wird tatsächlich geheiratet - und es an das Landeseinwohnermeldeamt weitergeleitet, welche dann eine Meldebescheinigung an meine Freundin geschickt haben. Ohne Apostille (zumindest laut meiner Freundin, denn sie hatte davon noch nie gehört und wusste nichtmal, was das sein soll). Damit sind sie dann zu ihrem zuständigen Maistraatti und es wurde akzeptiert.

Nunja - soweit bin ich im Prinzip auch, nur ohne den Umweg über das Konsulat. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nicht ausgestellt werden, also hab ich eine Meldebescheinigung und bin damit zum Maistraatti. Nur sind die bei uns leider sehr bürokratisch und haben das nicht akzeptiert, weil keine Apostille dabei war... und nach dem Telefonat mit der Botschaft sind sie wohl nun erst recht der Meinung, dass die Meldebescheinigung selbst mit Apostille nicht recht ist und es ein Ehefähigkeitszeugnis sein muss. Was ich aber nicht bekommen kann!

Ich habe nun erstmal der Botschaft zurückgemailt und die Situation geschildert - mal sehen was da noch kommt. Ansonsten muss ich wohl einfach den Schriftwechsel mit beifügen, wenn ich den Antrag nach Deutschland schicke, und die Autoritäten bitten, das doch bitte untereinander zu klären. Es wäre mir nur lieb, wenn ich mir den ganzen Stress mit der beglaubigten Unterschrift sparen könnte, wenn es ohnehin umsonst ist und ich am Ende doch nur das gleiche Dokument in der Hand habe wie jetzt schon und dafür eine Menge Zeit und Geld verschwendet hätte.

Seufz!
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vole04
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von vole04 »

Lahti ist wohl zu nah an Helsinki, daher gibt es dort keinen eigenen Honorkonsul.
Auch wenn mir Deine Lage durchaus klar ist, so gibt es zwei Fakten, die ich anders kenne und anders verstehe.
1. Wie schon von anderen beschrieben sollte ein Auszug aus dem Melderegister mit angeforderter Apostille möglich sein. Auch nach Jahren noch. Gibt doch viele, die jung wegziehen und später einen Nachweis brauchen. Den gibt es immer von der lezten Behörde wo man registriert war.
2. Ich habe das Ehefähigkeitszeugnis einfach angefragt. Da hat mich keiner nach irgend einem Nachweis gefragt, ob ich denn wirklich heirate. Das ich es dann getan habe ist eine andere Sache. Man muss einfach nur alle Dokumente ordnungsgemäss nach DE schicken und bekommt dann ein zeitlich begrenzt gültiges Dokument zurück. Ob es allerdings dann gültig ist den erforderlichen Nachweis zu erbringen (es ist ja für einen anderen Zweck) ist eine andere Frage.

Darüber hinaus lohnt es sich alte Freunde, Verwandte (Eltern) in Deutschland zu bitten mal auf dem Amt persönlich vorbei zu schauen, das holft ungemein.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
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susku
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von susku »

Warum besorgst Du Dir nicht einfach die Apostille? Das war bei uns ganz einfach, ich musste nur in der Hauptstadt unseres Bundeslandes anrufen, die wussten sofort Bescheid, dann habe ich denen die Meldebestätigung meiner Heimatstadt geschickt (die ich gerade bekommen hatte) und in einer Woche hatte ich Dokument + Apostille, war kein Problem. Gut, das ganze musste dann noch von einem offiziellen Übersetzer übersetzt werden, der zur der Zeit gerade auf dem Mökki war... und die Taufe sollte eine Woche später sein, aber dann war alles überstanden und in Butter. Von einem Ehefähigkeitszeugnis war nie die Rede. Die Kleine wurde übrigens erst auf meinen Nachnamen getauft, den Zettel zur Namensänderung hatten wir da aber schon abgegeben,w ar alles okay.
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Pikkupossu
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Pikkupossu »

vole04 hat geschrieben:Lahti ist wohl zu nah an Helsinki, daher gibt es dort keinen eigenen Honorkonsul.
Auch wenn mir Deine Lage durchaus klar ist, so gibt es zwei Fakten, die ich anders kenne und anders verstehe.
1. Wie schon von anderen beschrieben sollte ein Auszug aus dem Melderegister mit angeforderter Apostille möglich sein. Auch nach Jahren noch. Gibt doch viele, die jung wegziehen und später einen Nachweis brauchen. Den gibt es immer von der lezten Behörde wo man registriert war.
Klar ist es möglich, mir das Dokument samt Apostille zu besorgen. Das ist ja nicht das Problem - sondern der Knackpunkt liegt darin, ob das Magistrat das Dokument auch akzeptiert. Laut Botschaft ist das längst nicht selbstverständlich. Und nachdem sie ja persönlich mit der Botschaft telefoniert haben, und die Botschaft ihnen nun den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass es das Ehefähigkeitszeugnis sein muss, ist die Meldebescheinigung selbst mit Apostille wohl nicht mehr gut genug :roll:
Aber vermutlich wird es letztendlich ohnehin darauf hinauslaufen, dass ich dieses Dokument (also die Meldebescheinigung) nochmal beantragen muss, diesmal eben gleich mit Apostille. Das Problem wird darin liegen, dem Magistrat zu verklickern, dass ich nur dieses Dokument liefern kann und das andere nicht. Die waren schon letztes Mal so unfreundlich - und wem glauben sie wohl eher, der hochoffiziellen Botschaftstante oder mir?
2. Ich habe das Ehefähigkeitszeugnis einfach angefragt. Da hat mich keiner nach irgend einem Nachweis gefragt, ob ich denn wirklich heirate. Das ich es dann getan habe ist eine andere Sache. Man muss einfach nur alle Dokumente ordnungsgemäss nach DE schicken und bekommt dann ein zeitlich begrenzt gültiges Dokument zurück. Ob es allerdings dann gültig ist den erforderlichen Nachweis zu erbringen (es ist ja für einen anderen Zweck) ist eine andere Frage.
Das Dokument wird aber eben nur dann ausgestellt, wenn alle Angaben und Dokumente vollständig sind - und das bedeutet laut der Standesbeamtin, dass man auch eine beglaubigte Kopie und Übersetzung der Geburtsurkunde des Zukünftigen beilegen muss. Und den Aufwand + die damit verbundenen Kosten sind einfach nur lächerlich, da er ja mit dieser Sache nichts zu tun hat - sondern ich doch einfach nur einen Nachweis brauche, dass ich noch nicht verheiratet bin!
Darüber hinaus lohnt es sich alte Freunde, Verwandte (Eltern) in Deutschland zu bitten mal auf dem Amt persönlich vorbei zu schauen, das holft ungemein.
Ich war ja selbst persönlich da und sie erinnern sich sicherlich noch an mich (ist ne kleine Stadt ;) ). Und vor einer Woche etwa war auch mein Vater wegen dieser Sache nochmal dort. Das ändert aber nichts daran, dass die sich halt auch an ihre Vorgaben und Vorschriften halten müssen...


Edit: Susku, welche Behörde war denn das eigentlich, die diese Apostille ausgestellt hat?
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Micha
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Micha »

Zu der von Dir angeführten Akzeptanz des Dokuments mit Apostille beim maaistraatti:
wenn Du sagst, ein Ehefähigkeitszeugnis gibt's nur für's Heiraten an sich, die andere Meldung ohne weiteres, dann muss das ja durchgehen. Es steht ja immerhin drauf, dass Du ledig bist und die Apostille ist auch dran. Ich kenne die Leute in Lahti nicht, aber kann mir nur schwer vorstellen, dass es nicht klappt.

Apostillen wurden auch damals bei mir zentral pro Bundesland ausgestellt, das fand ich 2001 per Telefon schon gut heraus. Vielleicht steht's mittlerweile auch im Netz.

Halte uns auf dem laufenden, denn Du bist sicherlich nicht die einzige.
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Varis
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Varis »

Salz in unsere Wunden, uaaah.

Wir wissen aufgrund diverser auseinandergehender Meinungen der verschiedenen Ämter leider auch nicht wie wir unser Ehefähigkeitszeugnis beschaffen sollen. Beispielsweise muss die Meldebescheiningung aus dem Land vorliegen, in dem wir zuletzt gewohnt haben. Das wäre Holland. Holländische Behörden stellen einem sowas aber nur aus, wenn man in Holland entweder geboren wurde, geheiratet hat oder geschieden wurde (oder gestorben ist :mrgreen: ).

Und dann will man in Deutschland noch, dass mein Finne (der ja eigentlich ebenso Deutscher ist, doppelte Staatsangehörigkeit) einen Nachweis seiner deutschen Staatsangehörigkeit antritt. Ein deutscher Pass sei dafuer kein gueltiger Beweis, den den könne man ja fälschen- *haare rauf*

Frischen Wind in die Sache kommt auch dadurch, dass mein Finne nur sehr schwer an Dokumente bezueglich seiner Eltern kommt, da diese in Finnland geheiratet haben, es gibt also kein Familienbuch.

Also werden wir bei unserem nächsten Versuch einfach sowohl unsere zwei Jahre in Holland als auch seine finnische Staatsangehörigkeit ganz einfach verschweigen (ICH muss meine deutsche Staatsangehörigkeit nämlich z.B. nicht beweisen) und dadurch auf etwas uebersichtlichere Umstände hoffen. :roll:

Ich denke inzwischen ist wieder genug Zeit vergangen, dass man sich an unsere letzte Anfrage (ohne Namensnennung) nicht erinnert. :angel7

Weiss zufällig jemand, wo man dieses Formular herbekommt und welche Dokumente da genau beiliegen muessen? Auf der Seite der Botschaft finde ich nur ein Merkblatt, aber es liegt kein Antragsformular (fuer das Ehefähigkeitszeugnis) bei.

Bis dahin danke ich den Göttern auf Knien, dass unser Kind in Deutschland geboren wurde, obwohl wir schon in Holland wohnten... Viel Glueck an alle anderen Don Quichotes, die gegen die Muehlen ankämpfen muessen.


Liebe Gruesse von Varis
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Pikkupossu »

Hallo Varis,

ich habe den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis von der Botschaft als PDF mitgeschickt bekommen. Wenn du magst, kann ich es dir weiterschicken. Schick mir dazu einfach eine PN mit deiner Emailadresse :)
Es steht auch ein Link dabei, wo es angeblich weitere Informationen gibt - allerdings scheint der gerade nicht zu funktionieren. Mir wurde damals gesagt, dass man wohl die beglaubigte Übersetzung u. Kopie der Geburtsurkunde benötigt (also des ausländischen Partners) sowie halt dessen Daten. Aber vielleicht rufst du dazu einfach mal auf einem Standesamt an oder schickst eine Mail? Muss ja nicht unbedingt deins sein ;)
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fax
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von fax »

Pikkupossu hat geschrieben:Klar ist es möglich, mir das Dokument samt Apostille zu besorgen. Das ist ja nicht das Problem - sondern der Knackpunkt liegt darin, ob das Magistrat das Dokument auch akzeptiert. Laut Botschaft ist das längst nicht selbstverständlich. Und nachdem sie ja persönlich mit der Botschaft telefoniert haben, und die Botschaft ihnen nun den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass es das Ehefähigkeitszeugnis sein muss, ist die Meldebescheinigung selbst mit Apostille wohl nicht mehr gut genug :roll:
Aber vermutlich wird es letztendlich ohnehin darauf hinauslaufen, dass ich dieses Dokument (also die Meldebescheinigung) nochmal beantragen muss, diesmal eben gleich mit Apostille. Das Problem wird darin liegen, dem Magistrat zu verklickern, dass ich nur dieses Dokument liefern kann und das andere nicht. Die waren schon letztes Mal so unfreundlich - und wem glauben sie wohl eher, der hochoffiziellen Botschaftstante oder mir?
Was hast du jetzt gemacht? In Helsinki hatte ich keine Probleme mit einem Auszug aus dem Melderegister + Apostille. Übersetzen mussten wir auch nichts lassen, aber das hängt sicher von den lokalen Gegebenheiten ab. Von der konsularischen Vertretung würde ich mich nicht schrecken lassen, die kennen sich mit der finnischen Verwaltung auch nicht aus (und offensichtlich nicht mal mit der deutschen, sonst hätten die den Blödsinn mit dem Ehefähigkeitszeugnis nicht vorgeschlagen). Für die Hochzeit brauchten wir hier übrigens beides, Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung. Die Apostille muss halt sein, weil in Deutschland jede Gemeinde den Auszug aus dem Melderegister anders gestaltet. Da möchten die Finnen schon gerne sehen, dass es das Kuhdorf auch wirklich gibt. :-)
Edit: Susku, welche Behörde war denn das eigentlich, die diese Apostille ausgestellt hat?
Das ist in jedem Bundesland anders.
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Sari »

so weit ich weiss stellen die Landesregierungen die Apostille aus. Du musst nur das Dokument hinschicken mit verwendungszweck und dann wird es dir gegen Nachnahme oder so zugeschickt. Dein Magistrat müsste aber wissen wo man die Apostille bekommt.
Es sollte Möglichsein deinen Familienstand in Englisch ausstellen zu lassen , in Finnland müsste das genügen.
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Sandra
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von Sandra »

Ich hab momentan auch das "Problem".
Nach Rücksprache mit dem Bürgeramt Nürtingen bekam ich heute diese Antwort:
vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe soeben mit unserem Standesamt gesprochen
und mich erkundigt, was für Sie besser ist. Unsere
Standesbeamtin hat gesagt, ein Ehefähigkeitszeugnis würde nur in Verbindung
mit einer Eheschließung und dem Namen des künftigen Ehemannes ausgestellt
werden können und dann auch nur zum Zwecke der Eheschließung. Das scheidet
also aus. Wir haben uns für eine internationale Aufenthaltsbescheinigung
entschieden, die Sie von uns bekommen und die, wie bereits tel. besprochen,
4,80 Euro kostet. Bitte bevollmächtigen Sie jemanden zur Abholung dieser
Aufenthaltsbescheinigung oder melden Sie sich bitte kurz, wie wir verfahren
sollen.
Es gibt also noch eine andere Möglichkeit seine "Ledigkeit" zu bestätigen.
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fax
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Re: Ledigkeitsbescheinigung - aaargh

Beitrag von fax »

Hmm, es sind jedenfalls die finnischen Behörden, die das deutsche Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung in Finnland haben möchten, den deutschen wäre das egal. Die deutschen Behörden unterscheiden dann aber natürlich nicht, ob die Ehepartner im Ausland leben oder nicht und fahren das volle Instrumentarium zur Ausstellung des Zeugnisses auf.
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