kelakarte usw.
kelakarte usw.
Wir haben wieder mal einige fragen an Euch
Es geht um unsere tochter. Sie ist vor 3.monaten nach Finnland gekommen.Sie wollte nicht mehr allein in Deutschland wohnen. Wir Ihre Eltern und Ihr Bruder sind vor einem Jahr nach Finnland ausgewandert. Sie hat in Deutschland niemand mehr. Zur zeit besucht Sie in Tampere einen Finnischkurs. Leider hat Sie in Deutschland ,ihre lehre abgebrochen. (Als wir davon erfahren haben war es schon zu spät) Sie ist 20.Jahre alt.
Sie muss also erst die Sprache lernen,bevor Sie mit einer lehre in Finnland beginnen kann.
Sie hat ein Dauerhaftes Wohnrecht erhalten. (Familie)
Jetzt hat die kela ,eine kelakarte usw. abgelehnt.Das heist Sie bekommt auch keine Unterstützung. Der Grund dafür ist angeblich das alter,und das mann Ihr nicht glaubt ,das Sie hier in Finnland bleiben wird.
Bei unseren Sohn 16.jahre war dies alles kein problem. Er wird ab Sommer 2009 mit der lehre anfangen.
Ist es möglich das Sie hier in Finnland eine Ausbildung macht,auch wenn Sie bei der Kela nicht Versichert usw. ist.
Hat einer Dazu einen Rat.....
Es geht um unsere tochter. Sie ist vor 3.monaten nach Finnland gekommen.Sie wollte nicht mehr allein in Deutschland wohnen. Wir Ihre Eltern und Ihr Bruder sind vor einem Jahr nach Finnland ausgewandert. Sie hat in Deutschland niemand mehr. Zur zeit besucht Sie in Tampere einen Finnischkurs. Leider hat Sie in Deutschland ,ihre lehre abgebrochen. (Als wir davon erfahren haben war es schon zu spät) Sie ist 20.Jahre alt.
Sie muss also erst die Sprache lernen,bevor Sie mit einer lehre in Finnland beginnen kann.
Sie hat ein Dauerhaftes Wohnrecht erhalten. (Familie)
Jetzt hat die kela ,eine kelakarte usw. abgelehnt.Das heist Sie bekommt auch keine Unterstützung. Der Grund dafür ist angeblich das alter,und das mann Ihr nicht glaubt ,das Sie hier in Finnland bleiben wird.
Bei unseren Sohn 16.jahre war dies alles kein problem. Er wird ab Sommer 2009 mit der lehre anfangen.
Ist es möglich das Sie hier in Finnland eine Ausbildung macht,auch wenn Sie bei der Kela nicht Versichert usw. ist.
Hat einer Dazu einen Rat.....
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- Registriert: Mo Feb 12, 2007 6:45 pm
Re: kelakarte usw.
als ich damals nach finnland gekommen bin war es so das ich in helsinki auf eine high school gegangen bin und ich auch ein paar mal die kela karte beantragt habe aber auch dauernd abgelehnt wurde.. das gleiche ist meinen klassenkameraden passiert, ich kann mich an keinen erinnern der damals eine kela karte hatte..
dieses jahr bin ich dann nach rovaniemi gezogen (ich war 2 jahre lang hier nicht versichert!) und habe dann hier einen finnisch kurs angefangen (bin auch beim arbeitsamt dann gemeldet gewesen usw.) und seitdem habe ich endlich eine kela karte..
was für einen finnisch kurs besucht denn deine tochter? denn bei mir war es wie gesagt so das der kurs vom arbeistamt gefördert wurde und ich dadurch die kela karte bekommen habe..
es macht ja auch keinen sinn wenn sie jetzt hier in finnland unversichert wäre.. ich kannte das 2 jahre lang und das ist wirklich kein schönes gefühl..
ps: ich glaube nicht das es am alter liegt, da ich mitte 20 bin und das auch nie der grund war warum damals bei mir die kela karte abgelehnt wurde..
dieses jahr bin ich dann nach rovaniemi gezogen (ich war 2 jahre lang hier nicht versichert!) und habe dann hier einen finnisch kurs angefangen (bin auch beim arbeitsamt dann gemeldet gewesen usw.) und seitdem habe ich endlich eine kela karte..
was für einen finnisch kurs besucht denn deine tochter? denn bei mir war es wie gesagt so das der kurs vom arbeistamt gefördert wurde und ich dadurch die kela karte bekommen habe..
es macht ja auch keinen sinn wenn sie jetzt hier in finnland unversichert wäre.. ich kannte das 2 jahre lang und das ist wirklich kein schönes gefühl..
ps: ich glaube nicht das es am alter liegt, da ich mitte 20 bin und das auch nie der grund war warum damals bei mir die kela karte abgelehnt wurde..
Re: kelakarte usw.
Unsere tochter besucht einen Anfängerkurs in Tampere. (berufsschule )
Als Sie beim Arbeitsamt war,hat mann sogar ein Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen.
Das bedeutet Sie muss zur schule,um Finnisch zu lernen um danach eine lehre beginnen zu können.
Wir wissen jetzt noch nicht mal ob Sie vom Arbeitsamt weiter unterstützt wird,da ja alle leistungen von der Kela abgelehnt wurden.
Es ist auch nicht so einfach einen Job für Sie zu bekommen. ohne Finnisch.
Als Sie beim Arbeitsamt war,hat mann sogar ein Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen.
Das bedeutet Sie muss zur schule,um Finnisch zu lernen um danach eine lehre beginnen zu können.
Wir wissen jetzt noch nicht mal ob Sie vom Arbeitsamt weiter unterstützt wird,da ja alle leistungen von der Kela abgelehnt wurden.
Es ist auch nicht so einfach einen Job für Sie zu bekommen. ohne Finnisch.
kelasystem
Hallo wieder mal.
Unsere Frage betrifft unsere Tochter. Sie ist 20.Jahre alt und lebt ca.9.Monate in finnland. Bei uns.Sie hat ca. 1 jahr in Deutschland alleine gelebt ,bevor sie zu uns gekommen ist. Wir ihre Eltern haben zu Dieser Zeit schon 1.Jahr in Finnland gelebt und gearbeitet. Es geht um Ihre Ausbildung,leider kann Sie diese zur Zeit nicht beginnen da Sie nicht in das Finnische system aufgenommen wurde. So die Information der berufsschule. Sie besucht zur Zeit einen Sprachkurs.
Wir waren vorrige woche bei der Kela,dort hat mann uns gesagt Sie müßte erst mal mindestens 1.Jahr Arbeiten,oder mindestens 2.Jahre sich in Finnland aufhalten bevor Sie in das sozialsystem aufgenommen werden kann. (Ist diese Information richtig,das wenn man sich 2.jahre in Finnland aufhält.Automatisch in das Sozialsystem aufgenommen wird,)???
PS:Sie hat ein permanentes Bleiberecht vom Maistrat bekommen. Und auch diese henkilö nummer. Natürlich wäre es schon eine Arbeit für Sie zu bekommen aber leider haben Wir festgestellt das es nicht so einfach ist ohne die Nötigen finnischkentnisse und ohne eine Ausbildung .
MfG andreas
Unsere Frage betrifft unsere Tochter. Sie ist 20.Jahre alt und lebt ca.9.Monate in finnland. Bei uns.Sie hat ca. 1 jahr in Deutschland alleine gelebt ,bevor sie zu uns gekommen ist. Wir ihre Eltern haben zu Dieser Zeit schon 1.Jahr in Finnland gelebt und gearbeitet. Es geht um Ihre Ausbildung,leider kann Sie diese zur Zeit nicht beginnen da Sie nicht in das Finnische system aufgenommen wurde. So die Information der berufsschule. Sie besucht zur Zeit einen Sprachkurs.
Wir waren vorrige woche bei der Kela,dort hat mann uns gesagt Sie müßte erst mal mindestens 1.Jahr Arbeiten,oder mindestens 2.Jahre sich in Finnland aufhalten bevor Sie in das sozialsystem aufgenommen werden kann. (Ist diese Information richtig,das wenn man sich 2.jahre in Finnland aufhält.Automatisch in das Sozialsystem aufgenommen wird,)???
PS:Sie hat ein permanentes Bleiberecht vom Maistrat bekommen. Und auch diese henkilö nummer. Natürlich wäre es schon eine Arbeit für Sie zu bekommen aber leider haben Wir festgestellt das es nicht so einfach ist ohne die Nötigen finnischkentnisse und ohne eine Ausbildung .
MfG andreas
Re: kelasystem
Die Registrierung bei maistraatti und HeTu haben nichts mit Kela zu tun und sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Ohne Kela muss man sich natürlich selber um eine KV kümmern.dagmar66 hat geschrieben:PS:Sie hat ein permanentes Bleiberecht vom Maistrat bekommen. Und auch diese henkilö nummer.
Re: kelasystem
Tenhola hat geschrieben:Die Registrierung bei maistraatti und HeTu haben nichts mit Kela zu tun und sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Ohne Kela muss man sich natürlich selber um eine KV kümmern.dagmar66 hat geschrieben:PS:Sie hat ein permanentes Bleiberecht vom Maistrat bekommen. Und auch diese henkilö nummer.
Erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Was die KV betrifft ist es kein problem da meine Frau eine Deutsche rente bezieht. Also meine Kinder können über Deutsche KV versichert werden.
Bei ihr geht es darum ,Sie kann erst eine Ausbildung in Finnland beginnen ,wenn Unsere Tochter im Finnischem Sozialsystem auggenommen wurde.
andreas
Re: kelasystem
Ich war in derselben Situation, wie deine Tochter. Allerdings musste ich "nur" 6 Monate warten, danach wurde ich, ohne Murren, von Kela versichert.
Re: kelakarte usw.
Ich habe das neue Thema mit dem praktisch identischen Thema vom letzten Jahr zusammengeführt.
Re: kelakarte usw.
Hier mal ein paar Schnipsel von der Kela Webseite:
Kun muutat Suomeen, sinun tulee muuttaa maahan vakinaisesti, jotta voit saada Kelan etuuksia. Vakinaista asumista osoittavat esimerkiksi vähintään kahden vuoden työskentely, paluumuutto tai perhesyistä johtuva muutto Suomeen.
Wer dauerhaft nach Finnland umzieht, kann Leistungen von Kela erhalten. Ein dauerhafter Aufenthalt kann z.B. durch mind. zweijährige Arbeit, einen Rückumzug oder Umzug wegen familiärer Gründe angezeigt werden.
Perheenjäsenenä Suomessa: Perheenjäseninä pidetään avio- ja avopuolisoa sekä rekisteröidyn parisuhteen osapuolta. Lisäksi perheenjäseninä pidetään alle 18-vuotiaita omia lapsia, ottolapsia ja samassa taloudessa asuvia puolison lapsia.
Als Familienmitglied in Finnland: Als Familienmitglieder gelten Ehepartner und Partner in einer offenen Ehe sowie Partner einer (standesamtlich) registrierten Beziehung. Außerdem gelten als Familienmitglieder unter 18-jährige eigene Kinder, Adoptivkinder und im gleichen Haushalt lebende Kinder des Partners.
Viel fällt mir dazu sonst nicht ein. Ein über zweijähriger Arbeitsvertrag oder sonst ein nachvollziehbarer Nachweis, dass der Aufenthalt über zwei Jahre dauern wird, wäre wohl günstig.
Kun muutat Suomeen, sinun tulee muuttaa maahan vakinaisesti, jotta voit saada Kelan etuuksia. Vakinaista asumista osoittavat esimerkiksi vähintään kahden vuoden työskentely, paluumuutto tai perhesyistä johtuva muutto Suomeen.
Wer dauerhaft nach Finnland umzieht, kann Leistungen von Kela erhalten. Ein dauerhafter Aufenthalt kann z.B. durch mind. zweijährige Arbeit, einen Rückumzug oder Umzug wegen familiärer Gründe angezeigt werden.
Perheenjäsenenä Suomessa: Perheenjäseninä pidetään avio- ja avopuolisoa sekä rekisteröidyn parisuhteen osapuolta. Lisäksi perheenjäseninä pidetään alle 18-vuotiaita omia lapsia, ottolapsia ja samassa taloudessa asuvia puolison lapsia.
Als Familienmitglied in Finnland: Als Familienmitglieder gelten Ehepartner und Partner in einer offenen Ehe sowie Partner einer (standesamtlich) registrierten Beziehung. Außerdem gelten als Familienmitglieder unter 18-jährige eigene Kinder, Adoptivkinder und im gleichen Haushalt lebende Kinder des Partners.
Viel fällt mir dazu sonst nicht ein. Ein über zweijähriger Arbeitsvertrag oder sonst ein nachvollziehbarer Nachweis, dass der Aufenthalt über zwei Jahre dauern wird, wäre wohl günstig.