Umzug mit Fähre und Mietwagen

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E-Wolle
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Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von E-Wolle »

Hallo an Alle :)

Also, es werden sich sicherlich einige die Hände über die Köpfe schlagen, aber ich habe absolut keine Ahnung wie ein Umzug mit Mietwagen und Fähre abläuft. Da ich nicht "genügend" Möbel zum transportieren habe wurde mir immer und immer wieder gesagt, dass es sich für Transportunternehmen oder Umzugsunternehmen nicht lohnen würde und habe mich deshalb schweren Herzens dafür entschieden, einen Transporter zu mieten um meine ganzen Kisten endlich mal rüber zu holen. Wie läuft das mit dem Nachweis des privaten Umzugsgut ab und wie steht es mit Kontrollen? Mein Kater soll auch mit rüber kommen, aber da hab ich gleich ohne Probleme alle Infos bekommen und kann alles regeln :)

Bin für jeden Erfahrungsbericht sehr dankbar pray

Vielen Dank

E-Wolle
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schneemaennchen
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von schneemaennchen »

Wir haben damals unsere Sachen in einen Ford Transit und meinen Peugeot 206 geladen, sind in Rostock auf die Fähre drauf - keiner wollte was von uns - in Hanko (damals noch) mit vollem Transporter und 206, randvoll mit PC und Fernseher und Bettzeug und Katze an den Zollbeamten vorbei gefahren, die da rumstanden und die Autos anschauten und das eine oder andere zur Kontrolle rauszogen. Wir sind nicht angehalten worden obwohl deutlich zu sehen war, daß unsere Autos mit Hausrat beladen waren.
Allerdings haben wir unsere Sachen nicht "nachgeholt", sondern sind gleich mit Sack und Pack umgezogen.
Wie das funktioniert, wenn man später noch was mitbringen will, kann ich auch nicht sagen.
Den Transporter haben wir übrigens gebraucht gekauft und dann in Finnland wieder verkauft. Weil der als LKW galt, fiel da auch keine Importsteuer an und wir haben dadurch die Fährkosten wieder reingeholt.
Der 206 lief als Umzugsgut und war alt genug, daß er keine Einfuhrsteuer gekostet hat.
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donald
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von donald »

Den Mietwagen rechtzeitig buchen und der Mietwagenfirma mitteilen, dass man damit ins Ausland will. Die besorgen dann die dafür nötigen Papiere (für den Wagen, nicht dein Umzugsgut... ;) )

Wann würdest du denn Umziehen wollen? Bald wird es schon wieder kälter und die finnischen Autovermieter montieren die Spikesreifen. Damit kannst du in Deutschland nix rumfahren. Kalkulier das mit ein.
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E-Wolle
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von E-Wolle »

Also den Umzug an sich wollte ich gerne im Oktober erledigen. Problem war gewesen, dass wir hier nur eine Einraum-Wohnung hatten, wo mein Kram echt nicht rein gepasst hätte und es absolut keine Unterstell-Möglichkeit gegeben hätte. Das Auto wird in DE gemietet, da ich mir die kosten dadurch mit jemanden teilen kann, der mit dem Wagen auch wieder zurück fahren will :)

Gegen was können die denn meckern, wenn ich da wirklich nur Umzugsgut drin haben und mein Katerchen ganz brav alle Impfungen und EU-Pass, Chip usw. hat? Ich dachte immer, dass es an sich keine Probleme gibt, wenn man "nur Kisten" und wenig möbel mit rüber nimmt, was ich ja an sich auch mit nem Privat Auto Stück für Stück machen könnte und es dann nicht als Umzugsgut angeben kann. Keiner den ich gefragt habe konnte mir so wirklich auskunft geben. Der Zoll sagt nur, dass alles was zum "leben notwendig" ist kein Problem ist....

Ich bekomm es echt langsam mit der Angst zu tun. Eine Freundin von mir ist nach Norwegen auch Stück für Stück umgezogen und hatte nie Probleme... Da es ein Transporter von VW sein wird, weiss ich nicht ob die wissen wollen was wir drinne haben. Muss ich da extra eine Liste anfertigen und vorlegen oder wie? Ich fühl mich so stehen gelassen damit :?
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donald
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von donald »

Ich frage mich, ob es theoretisch überhaupt ein Problem geben könnte - du ziehst ja innerhalb der EU um. Ich bin ja mal sogar von ausserhalb der EU und dem EWR nach Finnland gezogen und habe meinen Umzugskram mitgeschleppt, ohne Probleme. Und wenn die euch am Grenzübergang anhlaten, was soll daraus schon werden? So lange ihr nichts illegales mitschleppt sollte doch alles OK sein und keine Zollgebühren oder so was fällig werden...?
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fax
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von fax »

E-Wolle hat geschrieben:Gegen was können die denn meckern, wenn ich da wirklich nur Umzugsgut drin haben und mein Katerchen ganz brav alle Impfungen und EU-Pass, Chip usw. hat? Ich dachte immer, dass es an sich keine Probleme gibt, wenn man "nur Kisten" und wenig möbel mit rüber nimmt, was ich ja an sich auch mit nem Privat Auto Stück für Stück machen könnte und es dann nicht als Umzugsgut angeben kann. Keiner den ich gefragt habe konnte mir so wirklich auskunft geben. Der Zoll sagt nur, dass alles was zum "leben notwendig" ist kein Problem ist....

Ich bekomm es echt langsam mit der Angst zu tun. Eine Freundin von mir ist nach Norwegen auch Stück für Stück umgezogen und hatte nie Probleme... Da es ein Transporter von VW sein wird, weiss ich nicht ob die wissen wollen was wir drinne haben. Muss ich da extra eine Liste anfertigen und vorlegen oder wie? Ich fühl mich so stehen gelassen damit :?
Wie gesagt, du ziehst innerhalb der EU um, da will dir keiner was. Du kannst dein Auto sogar bis ans Dach mit Alkohol vollstopfen, wenn du magst. Nur verkaufen darfst du den hier natürlich nicht. 8)
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vole04
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von vole04 »

Freier Güterverkehr in Europa vor allem bei privatem Umzugsgut sollten keine Schwierigkeiten bei derlei Aktion bereiten.
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Kullanmuru
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von Kullanmuru »

ok, mein Umzug ist etwas länger her (2007), aber obwohl wir mit 2 Transportern und einem bis unters Dach mit Brocken vollgestopftem Kombi hier eingetrudelt sind, hat niemand auch nur ein Auge riskiert.

Fakt ist: Umzugsgut ist FREI, auch, wenn es neu ist.

Wenn Du´s hier verkaufen willst, ist das alles zollpflichtig, egal, ob es sich um Deinen alten PKW oder um die Oma handelt ;-). Alkoholika sind ebendso zollfrei, wie schon hier gesagt, nur kannst Du den nicht verzollen, wenn Du ihn doch verkaufen willst. Dazu musst Du über Alko oder eines der Bierrestaurants gehen *lach*

Denk nur bitte dran: wenn Du einen PKW einführst, direkt (= so schnell wie möglich) zum Zoll und taxieren lassen sowie Versicherung abschliessen und anmelden. Auf Dein altes, deutsches Kennzeichen kannst Du hier 3 Monate fahren (offiziell), es geht auch länger (ich bin z Bsp knapp 6 Monate damit herumgegurkt). Bei Importautos auch ein wichtiges Detail: nur Du und direkte Familienangehörige dürfen den Wagen in den ersten 3 Jahren fahren (also bis zu dem Zeitpunkt, wo Du ihn auch ohne Steuernachzahlung verkaufen darfst)!!! Also bitte nicht an den Nachbarn oder Arbeitskollegen verleihen, auch, wenn es Dich in den Fingern juckt, es zu tun ;-)

LG aus dem Saimaa!!!!!!!
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vole04
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von vole04 »

Kullanmuru hat geschrieben:[...] Wenn Du´s hier verkaufen willst, ist das alles zollpflichtig, egal, [...]
Sicher?
Also kann verstehen, wenn es um Neuwahre geht, aber bei gebrauchten eigenen? Rein Steuertechnisch ist es könnte es schon logisch sein.
Ich denke allerdings, dass es eh eine Ausnahme ist. Wer transportiert schon erst teuer die Sachen hier her und verkauft sie dann sofort wieder?
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Tenhola
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von Tenhola »

Kullanmuru hat geschrieben:Bei Importautos auch ein wichtiges Detail: nur Du und direkte Familienangehörige dürfen den Wagen in den ersten 3 Jahren fahren (also bis zu dem Zeitpunkt, wo Du ihn auch ohne Steuernachzahlung verkaufen darfst)!!! Also bitte nicht an den Nachbarn oder Arbeitskollegen verleihen, auch, wenn es Dich in den Fingern juckt, es zu tun ;-)
Importauto ist da vielleicht das falsche Wort, denn es handelt sich ja laut fin. Zollbestimmungen um ein "Umzugsauto" Importierte Autos muessen immer verzollt werden.
Es ist noch anzufügen, dass Umzugsautos nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch freigegeben werden. Das heisst, zB. bei einem eventuellen Verkauf muss der Zoll das Auto zuerst freigeben. Nachzulesen hier
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von Kullanmuru »

*g* ok, ich seh schon, ich muss meinen Zwiebelfisch und den Duden dazu legen, wenn ich was tipper ;-)

Ihr Drei habt natürlich Recht, die Wortwahl war - und ist es immer noch - etwas "verunglückt" (darf ich euch jetzt "die 3 von der Tankstelle" nennen? :angel7)

@vole: Verrückte gibt´s immer, Ehrenwort! :lol:

@Tenhola: stimmt, aber ich ging davon aus, dass besagter Fakt bereits bekannt war.

@Stefan: klar sind Zoll und Steuer zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Fakt bleibt: es gibt ne Rechnung! 2bot Demjenigen, der das bezahlen darf, ist es sehr wahrscheinlich egal, welche der Bezeichnungen gewählt wurde. Wetten? :wink:
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Tenhola
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von Tenhola »

Kullanmuru hat geschrieben:@Tenhola: stimmt, aber ich ging davon aus, dass besagter Fakt bereits bekannt war.
Dem ist eben nicht unbedingt so und vor allem ist es irgendwie unlogisch, dass nach Ablauf der Sperrfrist dies noch speziell beantragt werden muss. In meinem Fall war das immerhin nach 12 Jahren noch nötig. :o
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fax
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von fax »

Kullanmuru hat geschrieben:Bei Importautos auch ein wichtiges Detail: nur Du und direkte Familienangehörige dürfen den Wagen in den ersten 3 Jahren fahren (also bis zu dem Zeitpunkt, wo Du ihn auch ohne Steuernachzahlung verkaufen darfst)!!!
Ach ja, übrigens, das hatten wir irgendwann auch schon mal genauer, wenn ich mich richtig erinnere waren es drei Jahre minus der Zeit, die du das Auto schon besessen hast, mindestens aber ein Jahr.
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vole04
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von vole04 »

Kullanmuru hat geschrieben: @vole: Verrückte gibt´s immer, Ehrenwort! :lol:
Mit Sicherheit ... ich wollte das auch eher für jeden der es mal liest festhalten, dass man sich gut überlegen sollte, ob man immer gleich alles mitnimmt.
fax hat geschrieben:
Kullanmuru hat geschrieben: Bei Importautos auch ein wichtiges Detail: nur Du und direkte Familienangehörige dürfen den Wagen in den ersten 3 Jahren fahren (also bis zu dem Zeitpunkt, wo Du ihn auch ohne Steuernachzahlung verkaufen darfst)!!!
Ach ja, übrigens, das hatten wir irgendwann auch schon mal genauer, wenn ich mich richtig erinnere waren es drei Jahre minus der Zeit, die du das Auto schon besessen hast, mindestens aber ein Jahr.
Das habe ich so auch von Kollegen und Bekannten gehört.
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Re: Umzug mit Fähre und Mietwagen

Beitrag von Kullanmuru »

Tenhola hat geschrieben:
Kullanmuru hat geschrieben:@Tenhola: stimmt, aber ich ging davon aus, dass besagter Fakt bereits bekannt war.
Dem ist eben nicht unbedingt so und vor allem ist es irgendwie unlogisch, dass nach Ablauf der Sperrfrist dies noch speziell beantragt werden muss. In meinem Fall war das immerhin nach 12 Jahren noch nötig. :o

wow, hast Du n Maybach oder so was ähnliches? :D
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