Bauen in Finnland
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Bauen in Finnland
Meine finnische Frau und ich wollen in ein paar Jahren nach Lappland ziehen. Wir wollen dort bauen. Hat jemand Erfahrung zu Baugenehmigungsverfahren und Bauvorschriften?
Freies Lappland!
Sirpa & Uli
Sirpa & Uli
Re: Bauen in Finnland
Hier gab's schon mal ein bißchen was zu dem Thema:
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=6&t=2737
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=6&t=3480
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=6&t=3448
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=6&t=2737
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Re: Bauen in Finnland
Danke, das kenne ich schon. Ich wollte auch nicht unbedingt eine Sammlung von Problemen sondern eine Sammlung von ToDo's mit den Behörden....und welche sind das?
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Re: Bauen in Finnland
Ja, die von fax zitierten threads sind alle von mir, und Probleme wird es ohnehin genug geben.
Was Du zum Bauen benötigst:
- Grundstück mit Baurecht von xx Quadratmetern (dann geht es am einfachsten, denn dort darfst Du ja bauen !)
- bevor Du den Bauantrag stellen kannst, musst Du eingetragener Eigentümer sein (nach Bezahlung der Grunderwerbssteuer ca. 6 Wochen)
- Bauantrag stellen (da gibt es ein Formular von der Gemeinde)
- Bauinspektor(in) notwendig, der dann den Bau begeleitet und dann auch gegenüber den Behörden unterschreibt und haftet
- Bauabnahme der Gemeindeverwaltung spätestens 5 Jahre nach Baubeginn
So, das waere es eigentlich. Vielleicht fällt jemandem anderen noch etwas ein ?!
Was Du zum Bauen benötigst:
- Grundstück mit Baurecht von xx Quadratmetern (dann geht es am einfachsten, denn dort darfst Du ja bauen !)
- bevor Du den Bauantrag stellen kannst, musst Du eingetragener Eigentümer sein (nach Bezahlung der Grunderwerbssteuer ca. 6 Wochen)
- Bauantrag stellen (da gibt es ein Formular von der Gemeinde)
- Bauinspektor(in) notwendig, der dann den Bau begeleitet und dann auch gegenüber den Behörden unterschreibt und haftet
- Bauabnahme der Gemeindeverwaltung spätestens 5 Jahre nach Baubeginn
So, das waere es eigentlich. Vielleicht fällt jemandem anderen noch etwas ein ?!
Re: Bauen in Finnland
Wenn dem Grundstück noch kein Baurecht zugewiesen ist, macht es wenig Sinn diesen zu kaufen. Was machst dann, wenn keine Genehmigung erteilt wird?
Wenn man einen passenden Grundstück gefunden hat und mit dem Eigentümer über den Verkauf einig geworden ist, macht man am besten einen Vorvertrag (Esisopimus). Darin werden die Kaufbedingungen festgelegt und der Grundstückskauf vereinbart, unter der Voraussetzung dass der Verkäufer dafür zuerst eine Baugenehmigung beantragt und auch bekommt. Eigentlicher Kaufvertrag wird erst dann gemacht, nachdem die Baugenehmigung vorliegt.
Gibt es für das Grundstück kein Bebauungsplan, muss zuerst eine allgemeine Ausnahmegenehmigung (Poikkeuslupa) beantragt werden, in dem einfach der Bau eines Einfamilienhauses oder Ferienhauses beantragt wird. Achtung: hier gibt es einen erheblichen Unterschied, was die Bauvorschriften betrifft. Für Poikkeuslupa braucht man noch keinen Bauplan. Es reicht wenn man angibt "Einfamilienhaus und Garage mit X qm". Der eigentlicher Bauantrag muss dann binnen eines Jahres eingereicht werden, samt Bauplan. Danach hat man 5 Jahre Zeit, mit dem Bau zu beginnen. Hält man an diese Fristen nicht, verfällt die Baugenehmigung und sie muss neu beantragt werden. Die Umweltauflagen werden ständig verschärft. Es ist also keineswegs klar, dass man noch in zwei Jahren die Genehmigung erneut bekommt. Es kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass man eine Baugenehmigung bekommt, nur weil Nachbargrundstück auch bebaut ist.
Wenn man sich mit den Vorschriften nicht auskennt, kauft man am besten ein Grundstück, das über einen LKV-Immobilienmakler verkauft wird. Dieser ist verpflichtet, dich unaufgefordert umfassend über die Eingrenzungen zur Grundstücksnutzung zu informieren.
Wenn man einen passenden Grundstück gefunden hat und mit dem Eigentümer über den Verkauf einig geworden ist, macht man am besten einen Vorvertrag (Esisopimus). Darin werden die Kaufbedingungen festgelegt und der Grundstückskauf vereinbart, unter der Voraussetzung dass der Verkäufer dafür zuerst eine Baugenehmigung beantragt und auch bekommt. Eigentlicher Kaufvertrag wird erst dann gemacht, nachdem die Baugenehmigung vorliegt.
Gibt es für das Grundstück kein Bebauungsplan, muss zuerst eine allgemeine Ausnahmegenehmigung (Poikkeuslupa) beantragt werden, in dem einfach der Bau eines Einfamilienhauses oder Ferienhauses beantragt wird. Achtung: hier gibt es einen erheblichen Unterschied, was die Bauvorschriften betrifft. Für Poikkeuslupa braucht man noch keinen Bauplan. Es reicht wenn man angibt "Einfamilienhaus und Garage mit X qm". Der eigentlicher Bauantrag muss dann binnen eines Jahres eingereicht werden, samt Bauplan. Danach hat man 5 Jahre Zeit, mit dem Bau zu beginnen. Hält man an diese Fristen nicht, verfällt die Baugenehmigung und sie muss neu beantragt werden. Die Umweltauflagen werden ständig verschärft. Es ist also keineswegs klar, dass man noch in zwei Jahren die Genehmigung erneut bekommt. Es kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass man eine Baugenehmigung bekommt, nur weil Nachbargrundstück auch bebaut ist.
Wenn man sich mit den Vorschriften nicht auskennt, kauft man am besten ein Grundstück, das über einen LKV-Immobilienmakler verkauft wird. Dieser ist verpflichtet, dich unaufgefordert umfassend über die Eingrenzungen zur Grundstücksnutzung zu informieren.