Hei,
ich habe seit Anfang des Monats eine Wohnung in Tampere gemietet. Bin ich jetzt damit verpflichtet mich in FIN zu melden?
Wenn ich irgendwo ein Mökki zum Urlaub machen miete, muss ich mich wohl nicht melden. - Weiss jemand wo genau die Grenzen sind?
In der deutschen Botschaft in Helsinki hatte man mir gesagt, ich müsste - in meinem Fall als freiberuflicher Grafiker - nur eine Wohnung und ein gewisses finanzielles Polster nachweisen, um mich anmelden zu können.
Ich frage mich gerade, ob ich mich jetzt überhaupt schon anmelden MUSS. Kann ich nicht weiterhin meinen ersten Wohnsitz in Deutschland haben und meine Wohnung in Tampere als "Mökki" laufen lassen?
Ich bin noch relativ viel in Deutschland zwecks Kundenkontakte und Aufträgen, da ich bislang noch keine finnischen Kunden habe.
Wer kann mir verlässliche Antworten/ Informationen geben?
Viele Grüsse
Chris
Wohnung
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Wohnung
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Re: Wohnung
Quelle: http://www.vaestorekisterikeskus.fi/vrk ... sf/en/movepopulation Register Center hat geschrieben: According to Finnish legislation, you must always submit a notification of move if you move permanently into a new home or if your temporary stay at another address is longer than three months. The notification can be made at the earliest one month in advance. However you must take care of that the notification has been received by the local register office within a month of your move at the latest.
Zusätzlich ist natürlich zu beachten, dass wenn Du eines Tages vor hast, ganz hier zu wohnen und Du deswegen ins Sozialsystem kommen willst, ist es sinnvoll, sich möglichst schnell hier anzumelden, damit die Wartezeit anfängt zu laufen.
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Re: Wohnung
Hei,
danke für die schnelle Antwort!
Mein Mietvertrag ist zunächst auf 5 Monate befristet. Für die Zeit danach haben mir meine Vermieter die Möglichkeit eingeräumt, den Mietvertrag unbefristet zu verlängern.
Da ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit bisher in FIN kaum Fuss gefasst habe, bin ich ca. alle 1-2 Monate in Deutschland, vor allem, um Kunden zu treffen.
Weiss jemand wie in dem Fall die oben zitierte Dreimonatsregel greift?!
Ich habe schon seit langem vor, mir in Finnland eine Existenz aufzubauen und hier mein Leben zu verbringen. Allerdings bin ich gerade sehr mit dem Aufbau meines Geschäftes beschäftigt, dass ich lästige behördliche Aktivitäten momentan gerne auf das nötigste beschränke.
VG
Chris
danke für die schnelle Antwort!
Mein Mietvertrag ist zunächst auf 5 Monate befristet. Für die Zeit danach haben mir meine Vermieter die Möglichkeit eingeräumt, den Mietvertrag unbefristet zu verlängern.
Da ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit bisher in FIN kaum Fuss gefasst habe, bin ich ca. alle 1-2 Monate in Deutschland, vor allem, um Kunden zu treffen.
Weiss jemand wie in dem Fall die oben zitierte Dreimonatsregel greift?!
Ich habe schon seit langem vor, mir in Finnland eine Existenz aufzubauen und hier mein Leben zu verbringen. Allerdings bin ich gerade sehr mit dem Aufbau meines Geschäftes beschäftigt, dass ich lästige behördliche Aktivitäten momentan gerne auf das nötigste beschränke.
VG
Chris
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Re: Wohnung
Hallo Stefan,
danke für die Info!
Viele Grüsse, Chris
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Viele Grüsse, Chris
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Re: Wohnung
Man kann sich aber auch in beiden Ländern mit Hauptwohnsitz anmelden. Das ist kein Problem.
Re: Wohnung
Und wo zahlst Du die Steuern etc.?pw77 hat geschrieben:Man kann sich aber auch in beiden Ländern mit Hauptwohnsitz anmelden.