Einkommenssteuer bei Arbeiten im nicht-EU-Ausland

Ideenaustausch zum Thema Leben in Finnland.
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roelli
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Re: Einkommenssteuer bei Arbeiten im nicht-EU-Ausland

Beitrag von roelli »

Muß man dann sein Einkommen in FIN (nochmal) versteuern?
Soweit ich das verstanden habe muss man nur in Anlage 16 erklären, das Einkommen die darauf schon bezahlten Steuern, aus welcher Quelle die Einkommen stammen. Damit kann man dann eine Doppelbesteuerung ausschliessen.

Vaatimus kaksinkertaisen verotuksen poistamisesta
Kaksinkertaisen verotuksen poistamista vaaditaan verovuodelta annettavalla veroilmoituksella. Tulonsaajan
on ilmoitettava ulkomainen tulo, ulkomainen vero, tulon luonne ( palkka, osinko tms.) sekä valtio josta tulo on saatu. Yksityishenkilöt antavat ulkomaanpalkasta lisäksi liitelomakkeen 16.

http://www.vero.fi/nc/doc/download.asp?id=7545;41611

http://www.vero.fi/?path=5,40&article=8 ... FIN&index=#

Da nicht unterschieden wird zwischen EU, Norwegen und Russland, geh ich mal davon aus es gilt für alle.
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teddykarhu
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Re: Einkommenssteuer bei Arbeiten im nicht-EU-Ausland

Beitrag von teddykarhu »

ich kann mich an einen bericht auf yle erinnern (wird so 4 jahre her sein) in dem es um finnische lkw-fahrer ging,die dauerhaft in einer basis bei rostock oder travemuende leben und nur trailer zwischen schiff und bestimmungsort fahren. sie waren bei finnischen firman angestellt.
soweit ich das verstand waren sie ueber kela krankenversichert, zahlten aber weder in finnland noch in deutschland steuern. das geld wurde auf konten in finnland ueberwiessen.
das ist zwar nicht eu-ausland, aber vieleicht hilft dir diese erinnerung von mir ja weiter.
gruss georg
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fax
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Re: Einkommenssteuer bei Arbeiten im nicht-EU-Ausland

Beitrag von fax »

Normalerweise muss man das Einkommen aus dem Ausland hier deklarieren und zahlt hier dann die Differenz zwischen im Ausland gezahlter Steuer und finnischer Steuer (falls die finnische Steuer höher ist). Falls es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten gibt, zahlst du hier nochmal die volle Steuer und nicht nur die Differenz.
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fax
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Re: Einkommenssteuer bei Arbeiten im nicht-EU-Ausland

Beitrag von fax »

Ich musste nichts versteuern, als ich am 1.7. hierher gezogen bin.
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fax
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Re: Einkommenssteuer bei Arbeiten im nicht-EU-Ausland

Beitrag von fax »

Stefan hat geschrieben:Grundsätzlich ist das Einkommen zu versteuern, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht
Das ist es auch mit Doppelbesteuerungsabkommen, nur zahlst du dann die Differenz und nicht zweimal die volle Steuer. Oder habe ich das falsch verstanden?
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