Hallo zusammen,
bin gerade nach Finnland gezogen. Habe glaube ich alle bürpkratischen Dinge erledigt (Poliisi, Magistrat, Kela, Bank). Eine Sache schwirrt mir aber noch im Kopf rum: Muss ich mich bei der Botschaft ummelden, damit auch in meinem Reisepass mein neuer Aufenthaltsort hinterlegt ist? Denn im Moment habe ich kein Dokument, das mich ausweist in Finnland zu wohnen. Weiter brauche ich für das Magistrat noch eine beglaubigte Bescheinigung, dass ich nicht verheiratet bin. Weiß jemand wo ich diese herbekomme?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Axel
Anmelden Botschaft
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Re: Anmelden Botschaft
Hallo,
ich will Dich ja nicht frustrieren, aber wenn du vom Ehefähigkeitszeugnis sprichst, dann steht Dir der ganze Papierkram erst noch bevor. Das bekommst du - solltest du deinen Familienstand nicht schon in der Meldebestätigung deiner deutschen Heimatgemeinde vermerkt haben - eben genau bei dieser (Standesamt). ABER: Damit die dir das ausstellen, musst du folgendes vorlegen:
Von Dir: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Perso oder Pass, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Von Ihr: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Pass, Geburtsurkunde mit -ganz wichtig- Angabe der Eltern (wenn nicht in Deutschland geboren), Familienstandsbescheinigung der zuständigen inneren Heimatbehörde.
Und wen Du das dann tatsächlich alles hast, musst du innerhalb von vier Monaten heiraten, sonst verliert das Zeugnis seine Gültigkeit.
Generell ist für deinen Familienstand immer das Standesamt Deiner letzten deutschen Heimatgemeinde zuständig.
ich will Dich ja nicht frustrieren, aber wenn du vom Ehefähigkeitszeugnis sprichst, dann steht Dir der ganze Papierkram erst noch bevor. Das bekommst du - solltest du deinen Familienstand nicht schon in der Meldebestätigung deiner deutschen Heimatgemeinde vermerkt haben - eben genau bei dieser (Standesamt). ABER: Damit die dir das ausstellen, musst du folgendes vorlegen:
Von Dir: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Perso oder Pass, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Von Ihr: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Pass, Geburtsurkunde mit -ganz wichtig- Angabe der Eltern (wenn nicht in Deutschland geboren), Familienstandsbescheinigung der zuständigen inneren Heimatbehörde.
Und wen Du das dann tatsächlich alles hast, musst du innerhalb von vier Monaten heiraten, sonst verliert das Zeugnis seine Gültigkeit.
Generell ist für deinen Familienstand immer das Standesamt Deiner letzten deutschen Heimatgemeinde zuständig.
Re: Anmelden Botschaft
Der erste Schritt ist auf jeden Fall, dass du beim Magistrat angemeldet bist (und davon solltest du ja auch eine Anmeldebestätigung erhalten haben). Wenn du auch schon eine Henkilötunnus besitzt, ist es m. E. für den Alltag in Finnland entbehrlich deinen Wohnort im deutschen Reisepass dokumentieren zu können. Alle finnischen Behörden können über deine Henkilötunnus deinen Wohnort abrufen. Weder im finnischen Reisepass noch im finnischen Personalausweis ist der Wohnort hinterlegt.Axel hat geschrieben:Muss ich mich bei der Botschaft ummelden, damit auch in meinem Reisepass mein neuer Aufenthaltsort hinterlegt ist? Denn im Moment habe ich kein Dokument, das mich ausweist in Finnland zu wohnen.
Ich hatte mir damals vor dem Fortzug aus Deutschland extra noch einen Auszug aus dem Personenstandregister von meinem Einwohnermeldeamt/Standesamt mitgeben lassen. Die wurde allerdings hier nicht akzeptiert, weil eine Apostille (= Beglaubigung) fehlte. Beim Anruf in Deutschland hatte ich dann das Glück an eine hilfsbereite Mitarbeiterin zu gelangen, die das Dokument nochmals ausstellte und dann gleich in die Apostillenstelle weiterleitete. Von dort wurde es mir per Post zugesendet inkl. eines Gebührenbescheides über ca. 20 Euro. Damit konnten die finnischen Behörden dann meine Ehefähigkeit feststellen.Axel hat geschrieben:Weiter brauche ich für das Magistrat noch eine beglaubigte Bescheinigung, dass ich nicht verheiratet bin. Weiß jemand wo ich diese herbekomme?
Solltest du als Deutscher eine Finnin heiraten wollen, reicht also aus Deutschland eine solch eine "Ledigkeitsbescheinigung" und du brauchst kein "Ehefähigkeitszeugnis", dass auch Daten des Partners enthält.
Re: Anmelden Botschaft
Man kann, muss aber nicht, sich als "Auslandsdeutscher" beim Auswärtigen Amt online registrieren lassen. Diese Informationen liegen dann der jeweiligen Botschaft vor. Hier der Link:
https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action
https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action