Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Fragen zum Familienleben: Partnerschaft sowie Kinder im deutsch-finnischen Umfeld.
nurders04
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Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von nurders04 »

Hallo,

es gibt wohl ab dem 1.5. eine neue EU Verordnung, wonach der Unterschiedsbetrag eines im Ausland lebenden Kind mit deuscher Staatsangeörigkeit
erstattet werden kann, auch wohl rueckwirkend.

D.h. ein deutsches Kind in Finnland kann 84 Euro zusätzlich bekommen (Fin-100€, D-184€) und zwar aus D.

Ich habe mit der Kindergeldstelle in D gesprochen, und die haben mich an die finnischen Behörden verwiesen, d.h. der Antrag muss ueber Finnland laufen.
Danach mit Kela gesprochen, und die wollen mir jetzt ein Formular zuschicken, um dieses zu beantragen.

Klingt interessant, und mal schauen was draus wird, bzw. wieviel Papierkram letzten Endes dabei rumkommt. Ist ja bestimmt fuer viele hier im Forum interessant.

Hat das hier schon mal jemand erfolgreich probiert ? Gibts' Erfahrungen ?

Gruss aus Tampere
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Murderdoll
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von Murderdoll »

Kleine Frage: Gilt das nur für Kinder, die in Deutschland geboren sind oder auch für Kinder, die in Finnland zur Welt kamen, aber einen deutschen Elternteil haben?
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Micha
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von Micha »

Sehr interessant, hast Du eine offizielle Quelle hierzu?
Interessant dürfte für einige ja auch sein, seit wann das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben muss.
Das deutsche Kindergeld wird m.W. auch länger bezahlt als das finnische, u.a. auch wenn das Kind in Ausbildung ist, usw.
WEITERSAGEN!
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nurders04
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von nurders04 »

Murderdoll hat geschrieben:Kleine Frage: Gilt das nur für Kinder, die in Deutschland geboren sind oder auch für Kinder, die in Finnland zur Welt kamen, aber einen deutschen Elternteil haben?
so weit ich weiss fuer jedes Kind, das eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, unabhängig wo geboren, oder wann und wie irgendwo hingezogen.
nurders04
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von nurders04 »

Micha hat geschrieben:Sehr interessant, hast Du eine offizielle Quelle hierzu?
Interessant dürfte für einige ja auch sein, seit wann das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben muss.
Das deutsche Kindergeld wird m.W. auch länger bezahlt als das finnische, u.a. auch wenn das Kind in Ausbildung ist, usw.
offizielle Quelle habe ich nicht, aber mit der deutschen Kindergeldstelle gesprochen, und die haben mir gesagt, dass es halt ueber Finnland beantragt werden muss. Klar, der Unterschiedbetrag macht dann nach dem 17. Lebensjahr 184€ aus ...
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fax
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von fax »

Sachen gibt's. Muss man das am Ende noch versteuern?
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Georg
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von Georg »

Hatte mich auch schon gefreut, aber eine kurze Suche im Internet ergab, dass es in dieser Pauschalität nicht stimmt - hätte mich auch gewundert.

Ich kann für die Quelle meine Hand nicht ins Feuer legen, es klingt aber recht schlüssig, was da erzählt wird:
"Für deutsche Staatsangehörige kommt ein Kindergeldanspruch infrage, wenn sie

* in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben nach dem EStG
* im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden nach dem EStG
* im Ausland wohnen und in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind unter bestimmten Voraussetzungen nach dem BKGG "

und weiter:
"Kindergeldanspruch nach dem BKGG (anstatt EStG)

Besteht kein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG, kann der im Ausland wohnende und in Deutschland nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige deutsche Staatsangehörige den Leistungsanspruch gegebenenfalls auf die Vorschriften des BKGG stützen. Das kommt in Betracht, wenn der Anspruchsteller

* in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht (§ 1 Abs.1 Nr.1 BKGG)
* als Missionar oder Entwicklungshelfer tätig ist (§ 1 Abs.1 Nr.2 BKGG)
* nach beamtenrechtlichen Bestimmungen eine ihm zugewiesene Tätigkeit bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausübt (§ 1 Abs.1 Nr.3 BKGG)"

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/sozial ... pruch.html
Und noch eine amtliche Quelle:
http://www.kiel.de/extranet/eltern_onli ... ergeld.htm

Fazit: Normalsterbliche Deutsche, die in Finnland wohnen, haben keinen Anspruch.
andreas1963
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von andreas1963 »

also genau e information, da bei uns so ist seit 1 jahr, bis die kinder das 18 lebensjahr beendet haben bekommt mann aus deutschland denn rest überwiesen, also deutschland 184€ finnland 100€ bleibt rest von 84€ denn bekommt mann dann aus deutschland, mann muss dazu das formular lapsi usw, zum deutschen amt senden,

jetzt aber der haken an der sache, dem ist nur so wenn einer also der berechtihte in meisten fällen die mutter in deutschland steuern zahlt, ZB EU rente,
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fax
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von fax »

Georg hat geschrieben:Ich kann für die Quelle meine Hand nicht ins Feuer legen, es klingt aber recht schlüssig, was da erzählt wird:
Finde ich auch einleuchtend und ich habe bei den Webseiten der EU Kommission auch nur ähnliche Infos gefunden. Allerdings hatte ich auch den Eindruck, dass alle Quellen, die ich gefunden habe, nicht auf dem Stand von Mai 2010 sind. Wie auch immer, alle Aussagen sind momentan wohl nur mit viel Vorsicht zu genießen.
andreas1963
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von andreas1963 »

also noch mal zu dem thema, kindergeld aus deutschland , jedenfalls denn restbetrag.
wir leben seit 3 jahren in finnland, bis kinder das 18 lebensjahr vollendet haben , bekommt mann laut gesetzt denn rest also 84€ pro monat überwiesen, wir musten damals zur familienkasse denn bescheid senden, Lapsilisa senden
achso fur fälle wie unserer also deutsche die in finnland leben ist die familienkasse in Nürnberg zuständig.
die lassen naturlich denn bescheid erst mal ubersetzten. also geduld ist gefragt.

das geht aber nur wenn der berechtigte in deutschland steuern zahlt, ZB; durch EU rente, wie bei uns der fall.
ab dem 18 lebensjahr , da ja bis 25 gezahlt werden kann, gehts nach einkommen des kindes,
bei uns zur zeit so , unser junge ist 19 jahre , kindergeldkasse zahlt erst wenn die genau bescheidwissen was er pro jahr bekommt ausbildungsbeihilfe, denn hier geht es um denn höchstsatz, von 8000€ denn die kinder nicht uberschreiten durfen, verdienst. er muss jeden monat das schreiben der kela nach deutschland senden, und ende des jahres bekommt er dann alles auf einmal, nur so nebenbei, falls leute anwesend sind wo die kinder auch uber 18 sind.
Rotkäppchen
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo Leute,

interessiert habe ich heute erst die Beiträge ueber das Kindergeld aus D. gelesen. Kann mich bitte jemand ganz kurz aufklären, wie das denn nun wirklich läuft. Ich bin seit September 2009 berentet und bekomme auch aus D. Rente. Ist das die sog. EU Rente? Es wäre in dem Fall interessant, weil ich noch 2 minderjährige Söhne (16 + 13 J) habe.

Liebe Gruesse aus Espoo,

Euer Rotkäppchen
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vole04
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von vole04 »

Also mit anderen Worten, wenn ich nix in Deutschland am Laufen habe, bekommt man die Differenz auf keinen Fall ...
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
andreas63
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von andreas63 »

Rotkäppchen hat geschrieben:Hallo Leute,

interessiert habe ich heute erst die Beiträge ueber das Kindergeld aus D. gelesen. Kann mich bitte jemand ganz kurz aufklären, wie das denn nun wirklich läuft. Ich bin seit September 2009 berentet und bekomme auch aus D. Rente. Ist das die sog. EU Rente? Es wäre in dem Fall interessant, weil ich noch 2 minderjährige Söhne (16 + 13 J) habe.

Liebe Gruesse aus Espoo,

Euer Rotkäppchen

Hallo Rotkäppchen . Deine kinder bekommen aus deutschland kindergeld, genau wie bei uns, kinder leben in finnland, beide sogar über 18 jahre in ausbildung.
so das gesetz, Du bekommst Eu rente, also steuerabgabe, auch wenn wenig, aber daher haben eure kinder anspruch auf kindergeld. bis 18 jahre ohne prüfung einkommen
zuständig: kindergeldkasse in Nürnberg , für auswanderer.
andreas
Rotkäppchen
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von Rotkäppchen »

Danke fuer die Info Andreas! Hast du mir vielleicht auch noch einen link dazu? Ich habe immer Bedenken, dass die sich irgendwie nichtswissend rausreden wollen und mir die Argumente ausgehen. Kann ich das Kindergeld rueckwirkend beantragen und wenn ja fuer welchen Zeitraum? Wahrscheinlich fuer den, seit ich aus Deutschland Rente beziehe. Ist das in Nuernberg die Familienkasse?

Ich wuensche dir noch einen schönen Sonntag!
andreas63
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Re: Kindergeld -> Unterschied FIN zu D Erstattung

Beitrag von andreas63 »

Rotkäppchen hat geschrieben:Danke fuer die Info Andreas! Hast du mir vielleicht auch noch einen link dazu? Ich habe immer Bedenken, dass die sich irgendwie nichtswissend rausreden wollen und mir die Argumente ausgehen. Kann ich das Kindergeld rueckwirkend beantragen und wenn ja fuer welchen Zeitraum? Wahrscheinlich fuer den, seit ich aus Deutschland Rente beziehe. Ist das in Nuernberg die Familienkasse?

Ich wuensche dir noch einen schönen Sonntag!

zu deinen fragen, wir haben damals einfach angerufen bei der familienkasse, rückwirkend, kann ich keine info dazu geben. einfach mal anfragen.
nürnberg die familienkasse ist zuständig. benötigen nur deinen rentenbescheid.
falls die sich rausreden wollen, kannst ruhig sagen das du weist das ebenfalls eine familie mit wohnsitz in finnland kindergeld bekommt, da mutter der kinder deutsche EU rente bezieht. achso was denn link betrifft. was gefunden

Merkblatt Kindergeld EU-Rentner /waisen
gib das mal ein im internet, kann es nicht hier einfügen
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