Loma hat geschrieben:aber ich hätte immer gedacht, dass man dann in D einen Freistellungsantrag stellt, weil man da nicht steuerpflichtig ist und somit keine Quellensteuer in D abführt, und es dann komplett (und nur) in FIN besteuert wird...
Vor 2009 gab es eine Kapitalertragssteuer in DE, und von der konnte man sich als im Ausland Lebender komplett befreien lassen. (Aber nicht durch einen normalen Freistellungsautrag.) Ab 2009 gibt es wieder eine Quellensteuer (Abgeltungssteuer), und die wird auf alle Kapitalertraege erhoben, die in Deutschland erwirtschaftet worden sind, egal, wo man wohnt. Ist glaub ich 25%, und in Finnland muss man dann halt als hier Lebender die Differenz von den 25% zum finnischen Satz begleichen (der ist unterschiedlich fuer Zinsen und Dividenden.)
Loma hat geschrieben:So langsam kommen wir aber vom eigentlichen Thema ab - wenig hilfreiche Details für die eigentliche Frage...
Ja, stimmt. Lassen wir's hierbei
