KV Anwartschaft

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lars
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KV Anwartschaft

Beitrag von lars »

Hab eine leicht andere Frage zu dem Thema: War in Deutschland bei ner GKV. Als ich dann hierher kam, konnten oder wollte die GKV mir nicht schlüssig beantworten, ob ich bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland auf jeden Fall wieder aufgenommen werden würde. Mit Job natürlich, aber mal angenommen, ich würde als Arbeitsloser nach Deutschland zurückkommen, oder sogar berufsunfähig sein?

Da sie mir das nicht beantworten konnten, zahl ich jetzt jeden Monat für ne Anwartschaftsversicherung. Das Geld würde ich mir gern sparen. Weiss jemand von euch hier Bescheid?
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vole04
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Re: Krankenkasse in Deutschland oder KELA

Beitrag von vole04 »

lars hat geschrieben:Da sie mir das nicht beantworten konnten, zahl ich jetzt jeden Monat für ne Anwartschaftsversicherung. Das Geld würde ich mir gern sparen. Weiss jemand von euch hier Bescheid?
Ich habe die anwartschaft aufgegeben.
Sofern Du nicht zu viel in D verdienst bin ich persönlich der Meinung das man Dich aufnehmen muss. Die AOK ist doch verpflichtet, dachte ich auf jeden Fall mal. Aber ich liege da sicherlich völlig falsch. Gibt es Rückkehrer hier die mehr dazu berichten können?
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
lars
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Re: Krankenkasse in Deutschland oder KELA

Beitrag von lars »

vole04 hat geschrieben:Sofern Du nicht zu viel in D verdienst bin ich persönlich der Meinung das man Dich aufnehmen muss.
Ich war in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert. Spielt das ne Rolle?

Danke,
Lars
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fax
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von fax »

Die Frage zur Anwartschaft habe ich mal hier rausoperiert: http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=4&t=4305

Meines Wissens sind die öffentlichen Krankenkassen nur verpflichtet, Angestellte aufzunehmen. Deswegen wurde mir damals auch die nicht gerade billige Anwartschaft angeboten. Ich lass es jetzt halt drauf ankommen...

Vielleicht kommt irgendwann auch mal die Bürgerversicherung, dann hätte sich das Problem in D erledigt.
lars hat geschrieben:Ich war in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert. Spielt das ne Rolle?
Nicht dass ich wüsste, aber wir sind hier vermutlich alle keine Experten.
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Kinglow
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von Kinglow »

also ich kann berichten, dass ich schon nach der bundeswehr problem hatte wieder zur AOK zu gehen.
o-ton:
AOK-frau: aber wo waren sie denn die letzten 9 monate versichert?
Ich: ich war bei der bundeswehr, freie heilfürsorge.
AOK-frau: und wo waren sie dann versichert?
oak
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JainZar
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von JainZar »

Soweit ich weiß, ist deine letzte Krankenkasse verpflichtet, dich bei der Rückkehr aus dem Ausland zu versicheren. Warst du also freiwillig gesetzlich versichert, dann ist deine letzte GKV dein Ansprechpartner.

P.S.: das ist ein Ergebnis der Gesundheitsreform 2007 :)
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fax
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von fax »

Ich habe mal kurz die Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit durchforstet, aber da war zu dem Thema erwartungsgemäß nichts zu finden. Aber hier könnte man eine Anfrage stellen:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... 1555049e9e
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Micha
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von Micha »

Aha. Zu Jainzars Kommentar: das sind so Dinge, die man bei längerem Aufenthalt im Ausland nicht mitbekommt.
Wenn dem so ist, dann nix wie kündigen, Lars! Frag doch mal bei der GKV nach..
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vole04
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von vole04 »

Ich hatte an einem Punkt auch beschlossen es darauf ankommen zu lassen (siehe fax).
Man kann sich nicht auf alle evtl. einlassen, sonst zahlt man die ganze Zeit nur noch ... und die Anwartschaft fand ich viel zu hoch.
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
JainZar
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von JainZar »

Wie gesagt, sucht einfach mal nach dem Suchbegriff "Gesundheitsreform 2007" und vielleicht noch Ausland, dann findet man entsprechende Artikel, wenn auch nicht beim Gesundheitsministerium.
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Catl
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von Catl »

Die Anwartschaft wurde mir auch angeraten, als ich nach Finnland ging, ich habe sie aber nicht abgeschlossen. Nach der Rückkehr nach Deutschland wurde mir Folgendes gesagt:

Man kann sich in Deutschland wieder versichern,
- wenn man in Deutschland einen Arbeitsvertrag hat
- wenn man in Finnland durchgehend versichert war, denn dann kann einem diese Zeit angerechnet werden. Man benötigt dazu das Formular E104, das man bei der KELA beantragen kann. Dieses Formular ist dann notwendig, wenn man dauerhaft aus Finnland wegzieht. Ist man weniger als ein Jahr im europ. Ausland, beantragt man das Formular E 112, dann zahlt die KELA für Arztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen (sofern man in Finnland die unbefristete Bescheinigung der KELA-Leistungen bekommen hat). Die europ. Versicherungskarte gilt ja nur für Notfälle.
Die deutsche Versicherung fordert neben dem Formular E104 auch einen Nachweis der früheren deutschen Krankenkasse, dort muß man auch mindestens ein Jahr durchgehend versichert gewesen sein. Ob man in Finnland auch eine Mindestversicherungszeit von einem Jahr nachweisen muß, weiß ich nicht, könnte es mir aber gut vorstellen. Aber die meisten hier arbeiten ja eh ein paar Jahre hier. Man braucht also für die Zeit in D und FI einen Nachweis der lückenlosen KV, dann müsste man sich auch in D wieder freiwillig versichern dürfen, zumindest wurde mir das so erklärt.

Diese E-Formulare sind in allen Ländern identisch aufgebaut, nur die Sprache variiert. Es ist daher kein Problem für die deutsche KV, wenn man ein E-Formular auf Finnisch vorlegt.

Soweit ich weiß, müssen einen die Krankenkassen nicht wieder aufnehmen (auch die AOK nicht), sofern man keine Anwartschaft hat oder eine durchgehende Versicherung auch in Finnland. Ist man also durchgehend versichert, kann man sich die Anwartschaft getrost sparen.

Hier gibts noch mehr Informationen, auch zu den einzelnen E-Formularen.
Auch die KELA hat diverse Infos hierzu im Internet.
lars
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von lars »

Danke! Hab noch ein paar Fragen:
Catl hat geschrieben: Man kann sich in Deutschland wieder versichern,
- wenn man in Deutschland einen Arbeitsvertrag hat
- wenn man in Finnland durchgehend versichert war, denn dann kann einem diese Zeit angerechnet werden.
Meinst du wenn man in Deutschland einen Arbeitsvertrag hat ODER wenn man in Finnland durchgehend versichert war? Oder UND

(Mir gehts eher darum, zu verstehen, wie die Situation aussieht, wenn es sehr schlecht laeuft. Also als Arbeitsloser oder Berufsunfaehiger zurueck nach Deutschland.)
Catl hat geschrieben:Man braucht also für die Zeit in D und FI einen Nachweis der lückenlosen KV, dann müsste man sich auch in D wieder freiwillig versichern dürfen, zumindest wurde mir das so erklärt.
"Freiwillig versichern" impliziert aber einen ganz gut bezahlten Arbeitsvertrag, oder? Was in meinem theoretischen "schlechten Fall" ja nicht vorhanden waere. Mit anderen Worten, ich wuerde gern verstehen, ob man, wenns bloed laeuft, komplett ohne KV dastehen kann. Und natuerlich, wie sich das verhindern liesse.
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Lumi
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von Lumi »

Catl hat geschrieben:Auch die KELA hat diverse Infos hierzu im Internet.
Ja im Internet vielleicht. Aber wenn man in irgendein Kela-toimisto geht (in meinem Fall Helsinki-Malmi, vor etwa einem Jahr) und sagt, dass man dauerhaft nach D zurück zieht und deshalb das Formular E104 braucht, dann wird man ganz dumm angeschaut und muss seinem Gegenüber erklären, was das ist, wozu man es braucht und am besten auch noch, wie das mit dem Beantragen geht... :eusa_wall
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Catl
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von Catl »

lars hat geschrieben:Meinst du wenn man in Deutschland einen Arbeitsvertrag hat ODER wenn man in Finnland durchgehend versichert war? Oder UND
Wenn man in D einen Arbeitsvertrag hat ist die gesetzl. KV kein Problem, dann muß man sich ja pflichtversichern. Aber wenn man keinen Arbeitsvertrag hat muß man sich freiwillig versichern. Damit einen die dt. KV aufnimmt muß man eben entweder eine Anwartschaft zahlen oder man kann einen durchgehenden Versicherungsschutz auch im Ausland nachweisen, der dann angerechnet wird.
lars hat geschrieben:"Freiwillig versichern" impliziert aber einen ganz gut bezahlten Arbeitsvertrag, oder?
Siehe oben. Mit Arbeitsvertrag: pflichtversichert, also kein Problem, reinzukommen. Ohne Arbeitsvertrag "darf" man sich u.U. freiwillig versichern. So hab ich das zumindest verstanden.
lars hat geschrieben:Was in meinem theoretischen "schlechten Fall" ja nicht vorhanden waere. Mit anderen Worten, ich wuerde gern verstehen, ob man, wenns bloed laeuft, komplett ohne KV dastehen kann. Und natuerlich, wie sich das verhindern liesse.
Meinst du, wenn man in FI arbeitslos oder berufsunfähig wird und dann nach D zurück will? Erstmal bist du ja über die KELA(oder noch besser, über eine zusätzliche Arbeitslosenversicherung o.ä.) abgedeckt. Bei Arbeitslosigkeit ist es wohl so, daß man max. für 3 Monate das Arbeitslosengeld ins europ. Ausland gezahlt bekommt, auch wenn man in FI länger darauf Anspruch hätte. Ob dann in D automatisch das Arbeitsamt die KV übernimmt, weiß ich nicht. Vermutlich hängt es auch da mit der lückenlosen Versicherung zusammen. Wenn man die nicht hat kann man wohl in der Tat ohne KV dastehen. Vielleicht kann man sich in dem Fall schnell (noch von FI aus?) "irgendeinen" Job oder was bei einer Zeitarbeitsfirma suchen, um wieder in die Versicherung reinzukommen. Bei Berufsunfähigkeit wäre vielleicht eine Versicherung ratsam (genau nach den Konditionen bzügl. Ausland fragen). Irgendwo hab ich auch was einem E-Formular dafür gelesen, musst mal stöbern.

@Lumi: Es hat mich auch etliche Nerven und mehrere Anrufe gekostet, bis ich wusste, was das richtige Dokument ist und sie es mir tatsächlich zugeschickt haben. Am besten, man weiß vorher schon, was man will und ruft dann so lang an, bis man jemand dran hat, der einem das auch schickt. :wink:
katrainska
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Re: KV Anwartschaft

Beitrag von katrainska »

Das hab ich auch grad durch, oder bin eher noch dabei das durchzustehen...
Ich hab mich auch die ganze Zeit über diese Anwartschaft aufgeregt. Viel zu teuer! Naja, als ich hier verdient hab, hat es mich nicht wirklich gestört, da war genug Geld da... Jetzt aber, ohne Job, dachte ich mir, mh blöd, die haben schon wieder abgezogen, aber war das nicht so, dass die das nach dem Verdienst berechnet hatten? Klar! Also, nachfragen lassen, das war eh schon der Mindestbeitrag... aber irgendwie haben die auch die Gesetze seit 2009 geändert, als ich hier her kam. Daran liegts. Bzw. daran, dass ich damals in D als Student quasi auch freiwillig versichert war... Dann kam ich hier her und begann meinen Job und brachte irgendwie trotzdem die Anwartschaft... Blöd!
Seitdem gibts aber diese neue Gesetzeslage, dass, wenn man im Ausland gesetzlich versichert ist über die gesamte Zeit, man auch ohne Anwartschaft wieder in die deutsche KV kommt. Nun heißt es warten auf besagtes Formular E104, wovon normale KELA-Mitarbeiter echt keine Ahnung haben, was das ist und wofür, da muss man erst durchs halbe Land telefonieren... Und wann das Papier dann man hier ankommt, ist auch noch fraglich. Finnische Behörden kennen keine Eile und Kündigungsfristen in Deutschland... Denn die Kündigungsfrist beträgt ja auch nochmal 2 Monate bei der KV... Frohes Warten und frohes Austreten!!!
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