Altersbegrenzungen für's Wohnen und so...

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Vanadis
Beiträge: 1
Registriert: Di Jan 11, 2011 9:04 pm

Altersbegrenzungen für's Wohnen und so...

Beitrag von Vanadis »

Hei!
Ich bin zur Zeit 16-jährige Austauschschülerin in Finnland und habe evtl. vor hierher zu ziehen um meine Schule fertig zu machen. Ich kenne ein lebendes Beispiel dafür, jedoch hat die Person sich für die weitere Zeit hier andere Gastfamilien gesucht.
Da hier relativ viele Einträge über Umzüge nach Finnland zu lesen sind wollte ich mal fragen, ob evtl. jemand von euch weiss, ob es eine Art Altersbeschränkung für's Alleinleben gibt. Ein paar Freunde meinten, dass es in Finnland ab dem 16. Lebensjahr möglich ist, alleine, d.h. ohne Eltern oder im Sinne von betreutem Wohnen, zu leben. Habt ihr eine Ahnung, ob Gleiches auch für Ausländer gilt?
Und habt ihr vor allem Adressen/Infomaterial/irgendetwas in der Art?
Gleiches gilt für's Arbeiten. Wisst ihr etwas darüber wie das hier läuft?
Vielen Dank im Vorraus :)
Vanadis
liisa-maria
Beiträge: 57
Registriert: Di Jun 23, 2009 8:38 pm

Re: Altersbegrenzungen für's Wohnen und so...

Beitrag von liisa-maria »

Hei,
Mit sechzehn Jahren darfst du laut Gesetz, wenn dem deine Eltern zustimmen, alleine wohnen, wenn es deiner Ausbildung dient. Das ist deutsches Recht und ich selber bin mit sechzehn Jahren von zu Hause ausgezogen. Wie es sich mit dem Ausland verhält ist schwierig zu sagen, weil man sicherlich schauen müsste ,ob es sich nach dem finnischen Recht auch so verhält.

Weshalb nicht eine Gastfamilie suchen, in der du die restliche Zeit wohnen könntest. Allein in dem Alter zu wohnen ist nicht einfach und dann auch noch in einem anderen Land. Mit einer Gastfamilie hättest du auch immer jemanden an deiner Seite der dir hilft. Mit achtzehn hättest du dich schon soweit eingelebt und Erfahrungen in Finnland gesammelt, dass du dann alleine wohnen könntest.
Ich denke auch, dass es das größte Problem ist eine Wohnung für dich zu finden und einen Vermieter der dir die Wohnung vermietet, denn mit sechzehn bist du noch nicht soweit Geschäftsfähig, dass du eine Wohnung mieten kannst, das müssen deine Eltern für dich tun. Und das ist auch mit allen anderen Sachen so. Internet, Handy und so weiter. Um solche Verträge abschliessen zu können musst du achtzehn sein und auch in Finnland eine Sozialversicherungsnummer haben. Die haben deine Eltern nicht und so könntest du für sämtliche Sachen inklusive Strom keine Verträge abschliessen.

Ansonsten ist das sicherlich keine schlechte Idee, denn ein Abschluss in Finnland mit der Muttersprache Deutsch zu machen. Du wirst irgentwann mal sicherlich gute Chancen im Berufsleben haben.
Aller Dings rate ich dir zu der Gastfamilie, denn neben den Vertragssachen ist es auch so, sollte dir etwas passieren hast du jemanden an deiner Seite der dir hilft. Denn wie schon gesagt ich spreche aus eigener Erfahrung und wieso so kompliziert? Du findest sicherlich eine Gastfamilie die dich aufnimmt. Zwei Jahre sind nicht lang :) Ich weiß sehr wohl wie man sich mit sechzehn fühlt und dass du auch glaubst alles so zu können. Aber wie gesagt, wenn es Probleme gibt, ist es schön wenn jemand da ist und Deutschland ist dann sehr sehr sehr weit weg.

Herzliche Grüße
Liisa

PS: Wenn du magst kannst du mich gerne anschreiben falls du fragen hast :)
liisa-maria
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Registriert: Di Jun 23, 2009 8:38 pm

Re: Altersbegrenzungen für's Wohnen und so...

Beitrag von liisa-maria »

Hei Stefan,

ich finde es ein wenig schade, dass du hier Dinge schreibst die du nicht weißt, nicht nachgeprüft hast und dann auch noch so vehement darauf bestehst Recht zu haben.
Wir sind uns doch einig, dass das Mädchen einen Rat möchte weil, sie ein echtes Problem hat.

Wie befinden uns in Finnland und selbstverständlich müssen wir uns den Gesetzen dieses Landes anpassen. Aber in diesem Fall ist es so, das das Mädchen nicht Volljährig ist und deshalb erst vom deutschen Recht her erlaubt ist, dass eine minderjährige Jugendliche ihrer Schulpflicht (die im übrigen bis zum 18ten Lebensjahr besteht) im Ausland nach gehehn darf und unter welchen Bedingungen. Es kann nähmlich gut möglich sein, dass sie im Ausland nur mit einem Rechtlichenbetreuer oder auch in einer Gastfamilie, ihrer Schulpflicht nachgehen darf. Es handelt sich in diesem Fall nähmlich nicht um einen Ausbildungsberuf, sondern nur um die gewöhnliche Schulpflicht. Im Falle einer Berufsausbildung ist es nähmlich Jugendlichen vor der Volljährigkeit erlaubt von zu Hause wegzuziehen. Trotz allem ist es aber dann so, dass der Hauptwohnsitz immer noch bei den Eltern ist bis man das 18te Lebensjahr erreicht. Deshalb wird es schwer sein ohne Haupftwohnsitz und Minderjährig überhaupt irgendetwas in Finnland zu bekommen. Geschweige denn eine Wohnung. Hierbei könnte ein Rechtlicherbetreuer helfen oder das einfachste wäre natürlich eine Gastfamilie.
liisa-maria
Beiträge: 57
Registriert: Di Jun 23, 2009 8:38 pm

Re: Altersbegrenzungen für's Wohnen und so...

Beitrag von liisa-maria »

naja wenn wikipedia das sagt hast du wahrscheinlich recht... ich habs ja nur studiert...und es ist ein bischen komplizierter als es in wikipedia (auch klowandprinzip genannt )steht.

und noch mal es handelt sich um minderjährige-ich weiß nicht was da so schwer dran ist zu verstehen- naja du hast ja wenigstens eingesehen das die eltern die sorgeberechtigten sind und man sich erst mal über das deutsche recht schlau machen muss.

aber naja eigendlich ist mir das auch zu doof denn die sache ist doch eigendlich ganz klar-ach ja es besteht eine schulpflicht bis zum 18 lebensjahr...
weißte es ist nur so schade, wenn man etwas zu einem thema nicht weiß besser lassen, denn damit hilft man keinem -ach ja und falls du dich über wikipedia hinaus erkundigen willst ist das sozialgesetzbuch-achtes buch (kinder und jugendhilfegesetz) die richtige lektüre ist nicht teuer ich denke ich habe um die 12 euro darmals bezahlt: isbn 3-89983-130-6
liisa-maria
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Registriert: Di Jun 23, 2009 8:38 pm

Re: Altersbegrenzungen für's Wohnen und so...

Beitrag von liisa-maria »

"Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder nach der Vollendung des 6. Lebensjahres und beträgt in der Regel 9 Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt 10 Vollzeitschuljahre). Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht unterliegen diejenigen Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemein bildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, der Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Diese beträgt in der Regel 3 Teilzeitschuljahre, wobei sich die Teilzeitschulpflicht nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf richtet. Für Jugendliche, die weder eine weiterführende allgemein bildende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, gibt es in einzelnen Ländern Regelungen einer verlängerten Vollzeitschulpflicht im beruflichen Schulwesen."
10+3=13
9+3=12 +6= 18 tada das war eigendlich ganz einfach
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