Hallo Hartmut,
Du brauchst hier keine Beiträge für Kela bezahlen.Die Deutsche Krankenkassen zahlen kein Beitrag nach Finnland wenn Dein Wohnsitz in Finnland ist. Das habe ich auch erst gedacht wurde aber eines Besseren belehrt.Wenn Du Deine Rente aus Deutschland bekommst zahle nicht in D Krankenkasse das ist meine Erfahrung aus dem Jahr 2003,oder die Gesetze haben sich geändert.
Krankenkasse in Deutschland oder KELA
- Peter
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Re: Krankenkasse in Deutschland oder KELA
Falls noch von Interesse: Hier gibt’s auch noch mal ausführliche Antworten zum Thema Krankenversicherung für Rentner im europäischen Ausland. Eines muss klar hervorgehoben werden: Ein Rentner, der sich in einem anderen EU-Staat aufhält, seine Rente aus Deutschland bezieht und in Deutschland pflichtversichert bei einer KV war, kommt da nicht raus. Die Beiträge zur gesetzlichen KV und der Pflegeversicherung werden automatisch von der Rente an die KV abgeführt. Im konkreten Fall nun muss der deutsche Rentner sich in Finnland um die Aufnahme der gesetzlichen Krankenkasse dort bemühen (Kela). Zwischen den EU-Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen die es den ausländischen Krankenversicherungen ermöglichen, dort angefallene Arzt- und Krankenhaushonorare mit der deutschen Krankenkasse abzurechnen. Hier aber lauert eine gefährliche Falle: Die deutsche KV ist gegenüber der in Vorleistung getretenen ausländischen Krankenkasse lediglich zur Kostenerstattung einer Heilmaßnahme in der Höhe verpflichtet, die in Deutschland bei einer entsprechenden Heilbehandlung anfallen würde. Dabei kann es dann, je nach Aufenthaltsland und den dortigen Arzt- und Krankenhauskosten zu erheblichen Zuzahlungen des Versicherten kommen.
Re: Krankenkasse in Deutschland oder KELA
Hallo Peter,
habe ganz andere Erfahrungen gemacht.
Die Landesversicherung hat den Krankenkassenbeitrag nicht an die DK über wiesen sondern ich mußte aus Finnland jeden Monat den Betrag nach Deutschland überweisen,2001+2002 war die Gebühr für Auslandsüberweisungen 16,--DM.
Die DK hat nach Finnland keinen Beitrag überwiesen. Soweit mir bekannt ist hat Kela auch nichts gefordert.
habe ganz andere Erfahrungen gemacht.
Die Landesversicherung hat den Krankenkassenbeitrag nicht an die DK über wiesen sondern ich mußte aus Finnland jeden Monat den Betrag nach Deutschland überweisen,2001+2002 war die Gebühr für Auslandsüberweisungen 16,--DM.
Die DK hat nach Finnland keinen Beitrag überwiesen. Soweit mir bekannt ist hat Kela auch nichts gefordert.
- Peter
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Re: Krankenkasse in Deutschland oder KELA
Das ist aber außergewöhnlich. Wenn ich als Angestellter in Rente gehe erhalte ich von meinem Rentenversicherungsträger meine Rente abzüglich des Krankenversicherungsbeitrages. Dabei ist es egal, in welchem Land der EU ich mich dann aufhalte. Aus diesem Grund gibt es ja das Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern.