Zurück nach Deutschland?

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laku
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von laku »

...so delle ... und bevor es gemecker gibt: jaa, es werden mehrer post von mir hintereinander --- einfach weil so viele verschiedene themen auf einmal angesprochen wurden und wenn ich alles in einen post schreiben würde, wäre der megalang und nicht mehr nachvollziehbar auf was sich meine antwort denn bezieht.
gallerygirl hat geschrieben: Was kostet es,die Katzen mitzunehmen, die Möbel usw?
Katzen

da dein sohnemann mitsamt babybedarf über die "handgepäckregelung" umsonst mitfliegen darf, so lang er keinen eigenen sitzplatz im flieger braucht, müssten die katzen dann im frachtraum des fliegers mit! da rüttelt nix ... 1 handgepäck pro zahlender reisender.

die katzen müssen in die tierboxen (aber das hast du ja eh) und papiere haben. papiere, impfungen und infos, welchedie kittis evtl. noch brauchen bekommst du bei jedem tierarzt bzw. die info direkt am telefon und gratis.
du musst die katzen min. 1 woche vorher bei der fluggesellschaft anmelden. das geht bei allen etablierten airlines mitlerweile online, kannst das aber auch in jedem reisebüro machen lassen. da bekommst dann auch gemailt bzw. gesagt, - wie? (ob gefüttert, oder nicht? in welcher art tierbox? kriegst auch einen infozettel bzgl beruhigungsmittel, die du den kittis allerdings selbst verabreichen musst - wenn du das magst) - wo und wann die katzen am flughafen "eingecheckt" werden.
achtung: du musst schon beim anmelden den transport der tiere bezahlen. die preise liegen bei 75 - 85 euro je nach airline. air berlin hat einen festpreis, die lufthansa macht das nach gewicht (inkl tierbox) ... egal wie herum, so um 80 euro pro tier pro strecke innerhalb europas ist eine gute kalkulationsgrösse.

Möbel

fida anrufen und abholen lassen. wir hatten, als wir von d nach finnland ausgewandert sind, mit dem gedanken gespiet und einen van oneway zu mieten. da hatten wir preismässig nichts unter 3000 euro gefunden. dazu dann noch benzin und fährticket + kabine ... --- und du müsstest selber fahren, was du ja eigentlich nicht magst. spedition wird noch teurer ...

meine persönlich meinung: für die tausende von euros die du für den transport ausgeben würdest, kann man sich neu einrichten. --- es sein denn, es sind atike dinge von gewissen wert oder eben ideelle kostbarkeiten.
laku
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von laku »

gallerygirl hat geschrieben: Er hat ja noch nichtmal die Vaterschaft anerkannt, von daher, ist mir das relativ egal, er kümmert sich nicht und fertig. ...

Und Joona ist ja nuna uch halber FInne von daher wollte ich eigentlich hier bleiben damit er die Sprache lernt.
das wäre in dem falle dann sogar hilfreich --- damit hast du so was von unanfechtbar das alleinige sorgerecht und kannst den kleinen einfach nehmen und "abhauen". rechte des vaters brauchen die da nicht im geringsten zu kümmern - bis jetzt ist er "offiziel" nicht der vater, also hat er null nada nix ansprüche bzgl umgangs-/besuchsrecht usw.

und joona mag von seinen genen her, aber nicht auf dem papier "halber finne" sein. er ist einzig allein deutscher staatsangehöriger bis jetzt --- aber das wäre ein absoluter pluspunkt für deine situation - du kannst den kleinen wirklich einfach schnappen und abdüsen. und wozu möchtest du dann noch, dass er dann noch finnisch lernt?
es wäre enorm wünschenswert, doch die wahrscheinlichkeit das der "herr erzeuger" eines morgens aufwacht und sorge um sein kind hat, sind doch recht gering. die wahrscheinlichkeit das er sein kind jemals sehen möchte wäre schon fast mit qutte eines lottogewinnes zu vergleichen.
Zuletzt geändert von laku am So Jan 01, 2012 9:04 pm, insgesamt 1-mal geändert.
laku
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von laku »

Stefan hat geschrieben:Bezüglich Sozialleistungen ist mein letzter Infostand (06/2008), daß man nach mehr als dreijähriger Abwesenheit keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland mehr hat. Nichtmal Hartz IV.
Dieses "irgendein Formular" ist ein E303. Damit bekommst Du (wenn Du im Heimatland - und das ist für Dich jetzt Finnland) Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, 3 Monate Arbeitslosengeld im EU-Ausland aber zu den Sätzen des Heimatlandes. Das dient hauptsächlich zur Jobsuche im Ausland. Du mußt Dich bei Mißerfolg 24h vor ABlauf der 3 Monate wieder bei Deinem Heimarbeitsamt melden, sonst verfallen alle weiteren Ansprüche, also selbst, wenn Du noch 1 Jahr länger ALG bekommen würdest, wenn Du hiergeblieben wärst, wäre das dann weg.
... hmmm ... hartz iV glaug ich schon. das kriegen doch alle flüchtlinge die nach deutschland kommen und um asyl bitten auch und die haben definitv noch nie irgendetwas irgendwo in die eu-kassen eingezahlt.

ich hatte mich da 2009 schlau machen lassen dürfen - also keine garantie, ob das noch aktuell ist.

Kindergeld sollte dir (meiner logig nach - ich weiss es aber nicht genau) zustehen. da sehe ich eigentlich keinen haken, warum es das nicht geben sollte ... zumal der kleine auch "einzig" die deutsche staatsbürgerschaft hat und euer dauerwohnsitz dann in deutschland ist.

ansrpuch auf arbeitslosengeld ist null --- weil du hier in finnland nicht arbeitslos bist. du bist vom job direkt in den mutterschutz.
wenn du jetzt nach deutschland gehst, wäre das wie, als wenn du von selbst kündigst und du bist die ersten 3 monate ohnehin - mit allem - gesperrt. also kein hartz IV und auch keinen cent von finnland. dieses jobsuche-im-ausland-e303-geld ist in finnland auf nur einen monat begrenzt (deutschland hat 3 monate! finnland nur 1 monat) und ganz klar innerhalb der sperrfrist. den papierkram könntest du dir komplett sparen.

Vorsicht: DU UND DEIN KIND SEIT DANN AUCH NICHT KRANKENVERSICHERT!!! nur wer leistungen von arbeitsamt erhält, wird auch bei der aok versichtert! du müsstest die betreige in voller höhe allein bezahlen - dass waren im meine fall bei der kkh so 250 euro pro monat.

deine beträge für die rente, die du hier in finnland eingezahlt hast. stehen dir in voller höhe zu. nur bis dahin ist es noch ein weilchen ... :o)
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vole04
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von vole04 »

Also ich kenne mich null aus wundere mich aber, dass einer Deutschen nicht grundsätzlich soziale Leistungen und Krankenversicherung zustehen. Egal ob man nun aus welcher Not dahinein gerät oder eben zurüch nach Deutschland geht. Ist das wirklich so krass?
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
laku
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von laku »

vole04 hat geschrieben:Also ich kenne mich null aus wundere mich aber, dass einer Deutschen nicht grundsätzlich soziale Leistungen und Krankenversicherung zustehen. Egal ob man nun aus welcher Not dahinein gerät oder eben zurüch nach Deutschland geht. Ist das wirklich so krass?
... yepp ... hartz IV ... nur wenn man "selbstverschuldet" (in dem man den job selbst kündigt; termine beim arbeitsamt versäumt usw.) die situation geriet, gibt es eine sperrfrist von 3 monate in deutschland. (in finnland ist die sperrfrist 2 monate - info febr. 2009) .

... mit der sperrfrist soll jenen ein schnippchen geschlagen werden, die gern "bezahlten urlaub" machen möchten.

die richtig krassen notfälle (also ich meine jetzt geprügelte ehefrauen die in nacht-und-nebel-aktionen nach deutschland ins frauenhaus flüchten) werden diese zeit lang von frauenhaus (die wiederrum vom Roten Kreuz) unterstützt( krankenversichert, umsonst eingekleidet, dann erste wohnungseinrichtung). aber bares auf die hand bekommen sie da nicht.
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roelli
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von roelli »

laku hat geschrieben: ... mit der sperrfrist soll jenen ein schnippchen geschlagen werden, die gern "bezahlten urlaub" machen möchten.
die richtig krassen notfälle (also ich meine jetzt geprügelte ehefrauen die in nacht-und-nebel-aktionen nach deutschland ins frauenhaus flüchten) werden diese zeit lang von frauenhaus (die wiederrum vom Roten Kreuz) unterstützt( krankenversichert, umsonst eingekleidet, dann erste wohnungseinrichtung). aber bares auf die hand bekommen sie da nicht.
Da ergibt sich förmlich die Frage: Wie filtert man bei nacht-und-nebel-aktionen FlüchterInnen, die Schnippchen Schläger- und Schlägerinnen raus?

Vorabinfo, dass ich es nicht gleich als nächstes Posten muss!
http://www.antifeminismus.ch/frauenhaeuser/index.php

The domestic violence industry debunked by Erin Pizzey: it's about money
http://www.youtube.com/watch?v=w5AOj6EhRuY
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von gallerygirl »

Zu den Möbeln, das hatte ich auch vor, den grössten Teil hierzulassen.
Eine alte Kommode, Waschmaschine, weil noch neu, TV und diverse Kleinmöbel und Kartons kommen mit.
Kinderbett usw bekommt man bei IKEA in D ja schon fün Appel und n Ei.

Und selbst wenn ich keine Möbel mitnehme, dann sind da ja noch ne Menge Kartons. ;)
Bei dem Umzug hierher hatte ich Glück,da hat das Arbeitsamt die Kosten übernommen,da ich in D wäre arbeitslos gewesen und ich hier einen Arbeitsvertrag hatte.
Ich weiss gar nicht,wenn ich nun einen Vertrag in D habe,ob das dann evtl übernommen wird von einer Stelle. :?:
Muss man sich schlau machen. Wenn dann würde ich eh erst wieder arbeiten gehen wenn der Kleine ca ein Jahr ist.
Wobei man dann ja das Glück haben muss eine gute Kita in D zu finden und da ich aufm Dorf lebe, wird das nicht besonders einfach.

Zur Zeit verfliegt auch immer mehr der GEdanke, zu gehn, wenn ich das lese, wie es finanziell um mich gestellt ist.

Bezüglich der eingezahlten Rente habe ich mal bei RTL einen Fall gesehen, der hat in Dänemark gearbeitet und hat sich die einfach auszahlen lassen, bar auf die Hand!?

Vaterschaft unterschreiben lassen, ja, das würde ich einfach für meinen Sohn schon gern.
Die Familie von meinem Ex kümmert sich halbwegs um ihn, nur der werte Herr nicht. Und die Sorgerechtsfrage ist ja schon geklärt, ich weiss nicht ob es die unterschriebene Vaterschaft ändern würde, wir waren ja nicht verheiratet.
Jap,das sind alles Sachen die ich im neuen Jahr unter die Lupe nehme :)



Danke ;)
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fax
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von fax »

laku hat geschrieben:ansrpuch auf arbeitslosengeld ist null --- weil du hier in finnland nicht arbeitslos bist. du bist vom job direkt in den mutterschutz.
Wenn gallerygirl finnischer Bürger wäre, würde der finnische Mutterschutz im Ausland einfach weiterlaufen. Bei einer Deutschen ist das vielleicht nicht so, aber evtl. geht das dann in den deutschen Mutterschutz über? Ich weiß nur nicht, wo man sich da am besten schlau macht.
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von gallerygirl »

fax hat geschrieben:
laku hat geschrieben:ansrpuch auf arbeitslosengeld ist null --- weil du hier in finnland nicht arbeitslos bist. du bist vom job direkt in den mutterschutz.
Wenn gallerygirl finnischer Bürger wäre, würde der finnische Mutterschutz im Ausland einfach weiterlaufen. Bei einer Deutschen ist das vielleicht nicht so, aber evtl. geht das dann in den deutschen Mutterschutz über? Ich weiß nur nicht, wo man sich da am besten schlau macht.

Werde ich die Tage einfach mal machen, wenn man das Arbeitsamt etc anschreibt sind die ja doch immer recht kurz angebunden.

Danke ;)
laku
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von laku »

@stefan

wir diskutieren hier, über Harzt 4 Ansprüche, nicht über Asyl-/Aufenthaltsbestimmungen.

Harzt 4 ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das gesammte Paket "Sozialgesetzbuch II", welches sich in zwei grosse Bereiche unterteilen lässt.
a) Arbeitslosengeld II und
b) Sozialgeld

Es wird fälscherweise sehr oft, Harzt 4 mit dem Arbeitslosengeld II gleich gesetzt --- und bitte versteh es jetzt nicht als Dolchhieb gegen dich persönlich. Ich glaub, 95 Prozent der user im Forum würden das ebendso machen. Was nichts mit Unwissenheit zu tun hat, sondern einfach auf den falschen Gebrauch des Wortes für grosse Skandal-Schlagzeilen in aller möglichen Medien. Eigenltich zum Glück erst wenn man selbst betroffen ist, bzw Jobmässig damit in Berührung kommt, kann man den kleinen, feinen Unterschied kennen.

Arbeitslosengeld II ist einfach gesagt der "gebügelte" Norm-Arbeitslosen-Fall . Alle sogenannten Sonderfälle ( zB. Asylbewerber - während und nach Entscheidung; ein Knacki, der nach 10 Jahren aus dem Gefängnis kommt; Auszubildene die von 250 Euro Lohn Wohnung und essen finanzieren müssen; Renter die keine Ansprüche auf Gelder aus der Rentenkasse haben; Verfahren bei Obdachlosen ...) alle, die aus irgendeinem Grund durch andere Absicherungen fallen, werden definitv nicht einfach dem sicheren Hungertod überlassen.
Sie können Zahlungen in welcher Höhe und Form auch immer über das Sozialgeld bekommen, welches aus dem gleichen Harzt 4 - Pott gezahlt wird. Das es da für jeden Sonderfall Bedingungen, Richtlinien und Einschränkungen gibt, versteht sich und steht jetzt hier in dem Gespräch aussen vor.

Ich glaube, gallerygirl ist es völlig egal, ob sie nun nach Par. 0815 Abs. 4 oder nach Par. 4711 Abs. 17 die Grundsicherung bekommen würde.
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vole04
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von vole04 »

laku hat geschrieben: ... mit der sperrfrist soll jenen ein schnippchen geschlagen werden, die gern "bezahlten urlaub" machen möchten.
Das mit der Sperrfirst war mir bekannt.
Stefan hat geschrieben: @vole04: Jeps, das ist so hart. Die Staatsbürgerschaft hilft Dir nur in sofern, daß man Dir den Aufenthalt nicht verweigern kann. Aber wer nix einzahlt kriegt auch nix ausgezahlt. Das ist mit einer der Gründe, warum eine Rückkehr für mich eh net in Frage kommt, neben ca. 5 Mio. Gründen warum FIN einfach besser ist als DEU...
Und was ist mit Sozialhilfe.
Bisher wird ja nur von Leistungsfällen bezüglich Einzahlung diskutiert. Aber man bekommt doch auch Sozialhilfe wenn gar nichts mehr geht. Hart IV ist bezogen auf die, aus erst Arbeitslosengeld bekommen und dann abrutschen, oder?
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von vole04 »

gallerygirl hat geschrieben:Bezüglich der eingezahlten Rente habe ich mal bei RTL einen Fall gesehen, der hat in Dänemark gearbeitet und hat sich die einfach auszahlen lassen, bar auf die Hand!?
Das hängt von den Ländern ab, ich kenne das auch so aus der Schweiz. Aber dann musst Du das Geld verdammt gut anlegen um es später in der Rentenzeit also genauso schöne Häpchen zu bekommen.
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von Mr.Tux »

Ziel von Hartz IV war (so hat es uns Herr Schröder jedenfalls in Deutschland verkauft) die Schaffung einer sozialen Grundsicherung. Es gibt mehrere Kriterien für den Bezug von Hartz IV: Alter (älter als 15 und nicht älter als das Renteneintrittsalter), gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD, Erwerbsfähigkeit (in der Lage, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten) und Bedürftigkeit (Es gibt bestimmte Freibeträge für Vermögen was man haben darf. Selbstbewohnte "angemessene" Wohnungen sind ebenfalls geschützt und "angemessenen" PKW darf man auch haben.)

Wahrscheinlich spielt folgendes mit hinein: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A ... geabkommen - dort ist die Rede davon, dass zwischen Deutschland und Finnland kein solches Abkommen besteht.
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vole04
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von vole04 »

Mr.Tux hat geschrieben:Ziel von Hartz IV war (so hat es uns Herr Schröder jedenfalls in Deutschland verkauft) die Schaffung einer sozialen Grundsicherung. Es gibt mehrere Kriterien für den Bezug von Hartz IV: Alter (älter als 15 und nicht älter als das Renteneintrittsalter), gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD, Erwerbsfähigkeit (in der Lage, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten) und Bedürftigkeit [...].
Mal abgesehen von der Auslandsrückkehr, so wäre doch jeder Deutsche der in seine Heimat kommt und Erwerbsfähig ist doch berechtigt eine Grundsicherung zu bekommen!?
Also finde ich das immer noch krass , obwohl ich auch nicht das Geld verschenken will. Aber eben zurück zum Anfangsfall finde ich schon, dass man doch entscheiden können muss zurück zu gehen und eine Grundunterstützung zu bekommen.
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Frank
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Re: Zurück nach Deutschland?

Beitrag von Frank »

Hey Gallerigirl,

4,5 Jahre ist ja schon einiges. Ich geh mal davon aus das in dir ein durcheinander ist und du zur Zeit nicht genau weißt was du willst!
Ich bin seit 9 Jahren in Finnland und mir ging es zwischendurch nicht anders!

Am besten ist du holst dir mal ein Blatt Papier und machst eine Liste:
Deutschland - Finnland schreibst alles auf was dir einfällt! Dann fällt es dir vielleicht etwas einfacher zu entscheiden, bleibe ich oder geh ich?
Fliegen ist mittlerweile so günstig geworden, mit ryanair bin ich von Tampere letzten Monat für hin und Rückflug nur 44.- geflogen ( ca. 1 Monat vorbuchen ) Kind bis 2 Jahre kostet nichts. Du kannst also jeder Zeit deine Eltern besuchen und die Katzen gibst in dieser Zeit an deine finnischen Freunde ab. Viele Finnen zumindest Frauen
mögen Haustiere!

Ich schreib mal auf was ich so mitbekommen habe:

Finanziell: Du bist deutsche Staatsbürgerin und wirst im sozialen Netz sofort aufgenommen. Du mußtest erst bei deinen Eltern für kurze Zeit unterkommen um
dir eine Wohnung zu suchen, dann wird dir gestellt, ich liste auf:

Miete für Alleinerziehende Mutter 1 Kind bis 444 Euro 444.-
Sollte das nicht für die Miete reichen kannst du
Wohngeld beantragen!
(Genau weiß ichs nicht, mußt dich schlau machen!
Freistellung von Fernseh und Radio Gebühren ca. 20.-
50% Unterhalt vom Staat Düsseldorfer Tabelle
Steigend nach Alter: Zur Zeit 210.- also 105.-
( Muß der Vater später zurückzahlen )
Kindergeld
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld 185.-

Dein Lebensunterhalt sprich HARTZ IV 384.-
http://www.cecu.de/hartz-iv-regelsatz.html
Lebensunterhalt d. Kindes sprich HARTZ IV 223.-
http://www.cecu.de/hartz-iv-regelsatz.html

pro Monat 1.361 .-
da gehn andere ein ganzen Monat für
arbeiten

Also in Finnland würdest du nicht so viel bekommen, doch war es nur eine kleine Hilfe was finanziell angeht für Alleinerziehende Mütter!

Kommst du mit dem langen Winter zurecht? Kälte, Dunkelheit, etc. Viele Finnen und auch ich haben es nicht einfach, was das angeht.

Was toll in Finnland ist wissen wir glaub ich alle. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Grüße Frank
Antworten