Untermiete - rechtliche Grundlagen

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Mupfo
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Registriert: Mo Okt 02, 2006 11:05 am
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Untermiete - rechtliche Grundlagen

Beitrag von Mupfo »

Hallo,

kennt sich jemand aus, wie die rechtliche Lage zur Untermiete hier so ist? Darf man als Hauptmieter generell untervermieten, muss man jedesmal extra beim Vermieter nachfragen oder sollte das im Vertrag drin stehen? Wohne bis jetzt in einer Studentenwohnung und da gibt es sowiso ganz spezielle Regeln....
Wenn ich denn untervermiete (sagen wir 1 Zimmer in einer 3 Zimmer-Wohnung), muss ich das dann als "Einkommen" beim Steueramt angeben, obwohl ich mit der Untermiete ja die eigentliche Miete bezahle? :roll:

Da ich bei meiner Suche nach einer 2-Zimmer-Wohnung im Raum West-Helsinki bisher nicht erfolgreich war, erwäge ich jetzt eine grössere Wohnung zu suchen und dann gegebenenfalls unterzuvermieten.

Wenn bei euch im Freundes/Bekanntenkreis eine Wohnung frei wird würde ich mich über eine kurze Meldung bei mir sehr freuen - ich hab alle gängigen Seiten + die hier im Forum angegebenen + viele mehr durch...eine Linksammlung kann ich mal einstellen, wenn ich nicht mehr jede freie Minute mit der Wohnungssuche verbringe :D

Viele Grüsse,
Mupfo
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Tenhola
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Registriert: Mi Jan 30, 2008 1:09 pm
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Re: Untermiete - rechtliche Grundlagen

Beitrag von Tenhola »

Du musst Dich sicher mit dem Vermieter absprechen, da zB. ja auch die Nebenkosten wie zB. die Wassergebühr pro Person erhoben wird.
Wenn Du der Mieter der Wohnung bist, generierst Du mit der Miete des Untermieters ein Einkommen und dies ist Steuerpflichtig (28%).
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Tonttu
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Re: Untermiete - rechtliche Grundlagen

Beitrag von Tonttu »

In Deutschland kannst du die eigenen Kosten für diesen 1/3-Teil deiner Wohnung und weitere Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. So reduziert sich der zu versteuernde Teil der Mieteinnahmen schon erheblich.
Vielleicht ist das in Finnland ähnlich.
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Mupfo
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Re: Untermiete - rechtliche Grundlagen

Beitrag von Mupfo »

Danke soweit für die Antworten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass alle Studenten hier, die sich Wohnungen teilen oder untervermieten das alles so genau angeben... Und falls das mit den eigenen Kosten abziehen stimmt, dann hätte man ja auch gar keinen Gewinn, wenn man die Miete einsammelt und an den Hauptmieter weiterleitet.
Eine finnische Bekannte meinte hierzu, es gäbe vermutlich nur Probleme, wenn ein finnischer Untermieter (Student) für das Studentengeld den Mietvertrag Kela zeigen muss und Kela so mitbekommt, dass man untervermietet (in dem Fall, das man selber auch Wohngeld etc. von Kela bezieht).
Aber ich hab ja hier die rechtlichen Grundlagen nachgefragt - und nicht wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.

Grüsse Alex
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