Rechtslage Asunto-osakeyhtiö

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Ulle
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Rechtslage Asunto-osakeyhtiö

Beitrag von Ulle »

Hallo,

Hat jemand nen Plan was für Rechte man als Anwohner einer Asunto-osakyhtiö hat. Dieser Fall betrifft nicht mich, aber nen guten Freund von mir. Bei ihm stehen eine Dachrenovierung und eine Erneuerung der elekrtischen Heizkörper an.

Die Dachrenovierung wird recht teuer und es scheint das nicht wirklich viele verschiedene Angebote eingeholt worden sind. ich finds ja bisschen Merkwürdig, dass die Osakeyhtiö einfach festlegen kann was gemacht werden soll und die meisten Anwohner, wenn nicht quasi alle, es einfach so ohne Widerspruch hinnehmen.

Im Falle der elekrtischen Heizkörper wurde ein bestimmtes Heizkörper-Model vorgegeben, was mich auch ein wenig verwundert, da ich mal davon ausgehe, dass in Innenräumen der Hausbesitzer ein gewisses Mitbestimmungrecht haben sollte?! Hinzu kommt noch das eine alternative Luft-Luft-Wärmepumpen Heizlösung abgelehnt wurde, sollte das nicht auch dem Hausbesitzer obliegen wie er sein Haus heizen möchte, wenn schon nur elelktrisch geheizt werden muss?

Fragen über Fragen, bin gespannt auf die Antworten.
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derdingens
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Re: Rechtslage Asunto-osakeyhtiö

Beitrag von derdingens »

Moin,

so ist das in einer Asunto osakeyhtiö- wenn irgendwas kaputt ist, wird die Reparatur von der Gemeinschaft finanziert. Wenn es sehr teuer wird, wird normalerwesie eine ausserordentliche Versammlung einberufen- es sei denn, der Vorstand hat eine Vollmacht, einen in benötigter Höhe aufzunehmen.

Der Isannöitsiä holt normalerweise immer mehrere Angebote ein (die der Vorstand dann abnickt oder nicht), schon allein wegen der Rechtslage: Bei grobem Vergehen haftet der Vorstand der Osakeyhtiö.
Wegn der Heizung: In unser Osake-yhtiö ist das so, das man einen Luft-Wärmetauscher (oder wie heisst das auf Deutsch) auf eigens Risiko einbauen darf, d.h. die AO yhtiö übernimmt keine verantwortung (= Kosten), falls was passiert. Vorm Einbau musst man das Formular unterschreiben. Aber scheint wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden...
Gruss,
dingens
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fax
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Re: Rechtslage Asunto-osakeyhtiö

Beitrag von fax »

Beim Heizkörper kann man vermutlich auch ein anderes Modell einbauen lassen, wenn man selbst die Mehrkosten trägt.
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vole04
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Re: Rechtslage Asunto-osakeyhtiö

Beitrag von vole04 »

Sicher denke ich auch, dass mehrere Angebote eingeholt werde und wurden. Und sicher kann man sich ein wenig besser ausstatten. Aber wie viele Eigentümer gibt es denn wirklich? Gibt es evtl. (Mehrfamilienhaus kann das wohl schon eher vorkommen) einen Besitzer, der so viel % besitzt, das er nicht viele andere Stimmen braucht um seinen Vorschlag durchzubekommen?
Man soll bei allem was man tut immer man selbst bleiben.
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Hessebub
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Re: Rechtslage Asunto-osakeyhtiö

Beitrag von Hessebub »

Im Gesetz ist ein Rahmen gegeben: http://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/2009/20091599
Die Details werden aber im Gesellschaftsvertrag ="Yhtiöjärjestys" (1 luku, § 13-14) aufgeführt.
Den sollte sich Dein Freund mal durchlesen (lassen).
Darin sind auch seine Rechte aufgeführt.
Ohne einen Aktionärsversammlung werden Reparaturen dieser Größenordnung kaum durchgeführt.
Das Mitbestimmungsrecht wird in diesen Versammlungen ausgeübt. Aktiv kann man über Anträge
(z.B. alternative Luft-Luft-Wärmepumpen) werden oder indem man sich in die Organe wählen lässt.
Wenn die Beschlüssen mal gefallen sind kann man meist nur bei Nachweis von Formfehlern oder
einer Überschreitung der im Gesellschaftsvertrag gesetzten Schranken eine Chance.
Eine gütliche Lösung ist natürlich auch möglich.
Das kommt aber auf's Klima in der A-Oy an.
Bevor man Geschützen auffährt lieber mal mit dem Vorsitzenden auf die Nette reden - F2F, mit 'nem netten Dolmetscher.

Hab noch mal gesucht. Das Gesetz gibt's auch auf Englisch:
http://www.finlex.fi/en/laki/kaannokset ... 091599.pdf
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