Hallo liebe Saksalaiset-Foristen,
ich les' hier im Forum zwar schon seit sechs Jahren immer mal mit, bin aber selbst bisher weniger aktiv gewesen. Der Grund, warum ich mich heute melde, ist ein Brief vom Finanzamt mit einer saftigen Nachzahlungsaufforderung, der ich nur ungern hundertprozentig nachgehen möchte. Wollte deshalb mal fragen, ob sich hier jemand mit finnischen Steuerfreibeträgen auskennt.
Beim Ausfüllung der neuen Steuererklärung auf vero.fi hab ich ein Feld für Schulden gesehen, das mit den Dezember-Daten meiner Kreditkarte vorausgefüllt ist. Weiss jemand, ob und inwiefern sich nicht-Eigenheim-bezogene Schulden auf die Steuerlast auswirken? Mit anderen Worten, könnte ich z.B. meine Steuerschuld verringern, indem ich auf der Steuererklärung mein deutsches Bafög-Darlehen angebe, das ich letztes Jahr getilgt habe? Oder indem ich Kreditkarten-Schulden angebe, die ich letztes Jahr bei ausländischen Kreditinstituten hatte (sind zwar nur lächerlich kleine Beträge, aber ich klammer mich an jeden Strohhalm)?
In der Erläuterung steht "Velat on ilmoitettava vain, jos velan antaja on pankki tai muu luotto- ja rahoituslaitos, valtio, kunta, vakuutus- ja eläkelaitos, huoltokonttori tai työnantaja", jedoch ist nicht ersichtlich, ob es sich hier auch um ausländische Institute handeln kann.
Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit so etwas? Und weiss jemand, wie man sich ausser mit Eigenheimfreibeträgen und Pendlerfreibeträgen als Angestellter sonst noch Steuererleichterungen schaffen kann (z.B. Arbeitskleidung, berufliche Literatur)?
Villiviili
Finnische Steuererklärung vs. Bafög/Schulden im Ausland
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Re: Finnische Steuererklärung vs. Bafög/Schulden im Ausland
Wie ich Dein obiges Posting verstehe, geht es um Angaben zu (Vermögen und) Schulden, die nicht in die Einkommensteuerberechnung eingehen. Sie wurden früher aufgrund der Vermögenssteuer abgefragt, werden nunmehr aber trotz Entfernung der vermögenssteuer immer noch erbeten: http://vero.fi/fi-FI/Syventavat_veroohj ... nen(12006)
"Eigenheimfreibetrag" sagt mir nichts. steuermindernd wirken sich Zinzen auf EIgenheimkredite aus (korkovähennys).
Pendlerfreibeträge gibt es erst wenn die Kosten 600 € im jahr übersteigen (bis zu 600€ sind im tulonhankkimisvähennys bereits enthalten), genaueres hier: http://vero.fi/fi-FI/Henkiloasiakkaat/T ... matkakulut
Es gab auch schon Posts zu Steuererleichterungen (kotitalousvähennys usw.) hier: http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... f=5&t=2842 (die Beträge können sich inzwischen geändert haben)
"Eigenheimfreibetrag" sagt mir nichts. steuermindernd wirken sich Zinzen auf EIgenheimkredite aus (korkovähennys).
Pendlerfreibeträge gibt es erst wenn die Kosten 600 € im jahr übersteigen (bis zu 600€ sind im tulonhankkimisvähennys bereits enthalten), genaueres hier: http://vero.fi/fi-FI/Henkiloasiakkaat/T ... matkakulut
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Re: Finnische Steuererklärung vs. Bafög/Schulden im Ausland
Danke für die Antwort. Der Link zu den syventävät veroohjeet 2006 funktioniert zwar nicht mehr, klingt aber einleuchtend, dass Schulden nur für die Berechnung evtl. Vermögenssteuer von Belang waren.
Ich hab jetzt meine Steuererklärung fertig gemacht. Eigenheimkredit und Putz-/Renovierhilfen brauch ich in meiner kleinen Mietwohnung nicht, aber vielleicht wirken sich ja Pendlerkosten von 1200€ und andere tulonhankkimiskulut 600€ (nennt man die auf steuerdeutsch Werbekosten?) positiv auf meine Steuerschuld aus
Ich hab jetzt meine Steuererklärung fertig gemacht. Eigenheimkredit und Putz-/Renovierhilfen brauch ich in meiner kleinen Mietwohnung nicht, aber vielleicht wirken sich ja Pendlerkosten von 1200€ und andere tulonhankkimiskulut 600€ (nennt man die auf steuerdeutsch Werbekosten?) positiv auf meine Steuerschuld aus
Re: Finnische Steuererklärung vs. Bafög/Schulden im Ausland
Ja, genau: tulonhankkimiskulut snd auf Deutsch Werbungskosten. Die sind idR bereits über eine Pauschale abgedeckt; wer darüber liegt sollte diese natürlich geltend machen.
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Re: Finnische Steuererklärung vs. Bafög/Schulden im Ausland
Die Schulden kann man nicht verwerten, aber die Schuldzinsen werden natürlich mit dem Kapitaleinkommen verrechnet.