Hallo,
der Thread vermischt ja mehrere Themen. Deshalb mal ausfdröseln:
Warum willst Du die Staatsbürgeschaft wechseln?
Es ist mittlerweile durchaus üblich, bei den von Dir geschilderten Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft zu haben (sogar bei uns in CSU- Bayern hat es meine Frau vor einigen Jahren problemlos geschafft !!).
Denn das, was Du hast, musst Du nicht neu bekommen. Und für die Heirat ist es ohnehin irreleant.
Lies doch mal kritisch den Beitrag
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... 922#p30922
und gleich darauf
http://www.saksalaiset.fi/forum/viewtop ... 532#p36532
Evtl. gibt Dir das dann etwas Entscheidungshilfe, ob Du z.B. wirklich eine Staatsbürgerschaft komplett tauschen willst.
Und abgesehen davon kann es auch die desolate wirtschaftliche und politsche Lage verursachen, sich wieder aus Finnland zu verabschieden. Spätestens dann bist Du froh, über eine doppelte Staatsbürgerschaft weniger Hindernisse zu bekommen.
Dein Hochzeitsthema ist nicht über den finnischen oder deutschen Weg zu beurteilen, sondern nach den in Schweden zu erbringenden Voraussestzungen zu klären.
Ihr seid dort beide EU-Ausländer, egal, ob Ihr Deutsche, Finnen, Rumänen, Polen oder sonstige EU-Angehörige wäret.
Und danach orientieren sich die Vorgehensweisen, Einschränkungen, Unterlagen usw. und auch der überwiegende Teil der zu erbringenden Unterlagen und danach erforderlichen Beglaubigungen.
Denn "Hochzeit in Schweden - in Finnland dann alles paletti, ist ja fast das gleiche, denn die müssen ja auch schwedisch sprechen und den Deutschan sag ichs einfach nicht" ist ein grosser Irrtum.
Nochmal kurz: es ist für Euch beide EUler eine Hochzeit im EU-Ausland mit allen damit vorher und nachher verbundenen Rennereien.
Kinder haben nach meinem Kenntnisstand grundsätzlich die Staatsbürgerschaft des Vaters - ausser, er ist nicht bekannt (will ich in deinem Fall mal ausschliessen). Deshalb ist mir der Sinn dieses Absatzes in Deinem Thread absolut unklar.
Noch Fragen?
Gruss
.
- lummelahti
- Beiträge: 219
- Registriert: Mi Jan 14, 2009 4:58 pm
- Wohnort: Savo
Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft, Hochzeit, Kinder - und Kosten
Ich kann das so nicht bestätigen. Ich kenne in Deutschland zwei gemischte EU-Ehen, jeweils Frau deutsche und französische Staatsbürgerschaft, Mann deutsche Staatsbürgerschaft. Kinder deutsche und französische Staatsbürgerschaft. Ob die Kinder beide Staatsbürgerschaften automatische erhalten haben, oder in diesen Fällen die französische individuell beantragen mussten kann ich jetzt wiederum nicht verbindlich sagen.silversurfer hat geschrieben:Hallo,
der Thread vermischt ja mehrere Themen. Deshalb mal ausfdröseln:
......
Kinder haben nach meinem Kenntnisstand grundsätzlich die Staatsbürgerschaft des Vaters - ausser, er ist nicht bekannt (will ich in deinem Fall mal ausschliessen). Deshalb ist mir der Sinn dieses Absatzes in Deinem Thread absolut unklar.
Noch Fragen?
Gruss
Gruß aus Litmaniemi
Frank
Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft, Hochzeit, Kinder - und Kosten
Hallo Frank,
bei der doppelten Staatsbürgerschaft hat sich in den letzten Jahren vieles getan.
Meine Tochter war bei Geburt Deutsche (nach dem Vater) und musste später sowohl die finnische Staatsangehörigkeit (war problemlos wg. finnischer Mutter) als auch den Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit (ein langwieriges Riesen-Drama) gesondert beantragen. Jetzt hat sie also die doppelte Staatsbürgerschaft auf Dauer.
Ebenso hat meine Frau als gebürtige Finnin seit mehreren Jahren zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft, ist also auch eine "Doppelt-Staatlerin".
Ich bin natürlich wieder mal der Tropf, weil ich "nur" Deutscher bin.
Ein Kumpel von mir war ab Geburt Amerikaner (nach dem Vater) und Deutscher (nach der Mutter), musste sich aber mit 21 Jahren für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden - er wählte dann übrigens die deutsche Staatsangehörigkeit, weil er bei den Amis nicht zum Militär wollte.
Genauere Infos, wie es jetzt ist, lassen sich unter
http://www.einbuergerungstest.biz/einbu ... rgerschaft
nachlesen.
Gruss
bei der doppelten Staatsbürgerschaft hat sich in den letzten Jahren vieles getan.
Meine Tochter war bei Geburt Deutsche (nach dem Vater) und musste später sowohl die finnische Staatsangehörigkeit (war problemlos wg. finnischer Mutter) als auch den Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit (ein langwieriges Riesen-Drama) gesondert beantragen. Jetzt hat sie also die doppelte Staatsbürgerschaft auf Dauer.
Ebenso hat meine Frau als gebürtige Finnin seit mehreren Jahren zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft, ist also auch eine "Doppelt-Staatlerin".
Ich bin natürlich wieder mal der Tropf, weil ich "nur" Deutscher bin.
Ein Kumpel von mir war ab Geburt Amerikaner (nach dem Vater) und Deutscher (nach der Mutter), musste sich aber mit 21 Jahren für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden - er wählte dann übrigens die deutsche Staatsangehörigkeit, weil er bei den Amis nicht zum Militär wollte.
Genauere Infos, wie es jetzt ist, lassen sich unter
http://www.einbuergerungstest.biz/einbu ... rgerschaft
nachlesen.
Gruss
Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft, Hochzeit, Kinder - und Kosten
Nach meiner Erfahrung ist auf der Abmeldung aus D (in meinem Fall Berlin) kein Familienstatus vermerkt.Ich habe hier im Forum auch gelesen, dass der vermerkte Familienstatus auf der Abmeldung aus Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis gegebenenfalls ersetzen könnte, stimmt das so? Und könnte ich mit dieser Abmeldung jetzt schon zum Maistraatti gehen und den vermerkten Familienstatus auf meine finnische Meldebescheinigung ("Virkatodistus") übertragen lassen und so das Ehefähigkeitszeugnis später ersetzen lassen / umgehen?
Man kann aber eine Meldebescheinigung für 5€ beantragen, auch wenn man schon abgemeldet ist. Da steht der Familienstatus drauf.
Dieses Papier bekommt man nur auf deutsch und muss es für Maistraati beglaubigt übersetzen lassen, da sich Maistraati dumm stellt, das Wort "ledig" zu verstehen, obwohl es auf schwedisch das gleiche bedeutet.
Das kommt dann insgesamt nur wenig billiger als das Ehefähigkeitszeugnis für 80€, welches man gleich auf englisch beantragen kann.
Edit: Die "Ledigkeitsbescheinigung" alias Meldebeschingung muss als Apostille vorgelegt werden, kostet also nochmal extra und nimmt sich dann preislich nichts mit dem Ehefähigkeitszeugnis.
Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft, Hochzeit, Kinder - und Kosten
Also wie das mit dem Schwedischen Teil zu verstehen ist, kapier ich nicht. Bzw. kann dir keine Auskunft geben.
Ich wurde beim Arbeitsamt hier ausgelacht als ich fragte, ob ich denn auch einen schwedischen Sprachkurs bekommen könnte und ich weiterhin auf die Zweisprachigkeit Finnlands hinwies.
Ich kann dir nur von meiner Erfahrung berichten. Bei meiner Abmeldung stand auch kein Familienstand drauf. Ich habe mich als letzten Hauptwohnsitz in München befunden.
Habe aber bei der Abmeldung gefragt, ob ich ein Dokument erhalten könnte, woraus ersichtlich ist, dass ich ledig bin. Genauso wie ich es hier im Forum schonmal gelesen hatte. Irgendwo hatte ich gelesen, dass ich darauf auch die Apostille brauchte. Die bekam ich bei der Regierung von Oberbayern. Konnte auf dem Meldeamt in Dtschl. fragen, wo ich es jeweils bekommen kann. Alles war in ca. 30min erledigt. Denn es muss erst geprüft warden, dass das Dokument nicht gefälscht ist.
Das habe ich hier beim Maistraatti einfach unübersetzt abgegeben. Die haben also dann meinen Familienstand hier mit aufgenommen und bei der Anmeldung der Hochzeit hat keiner überhaupt erst nach einem Ehefähigkeitszeugnis gefragt.
Hoffe in diesem Punkt konnte ich dir weiterhelfen.
Bei den restlichen habe ich keine persönlichen Erfahrungen. Seit der Heirat habe ich auch nicht das Bedürfnis die finnische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die deutsche ist gut genug, meiner Meinung nach. Aber kann auch deinen inneren Drang verstehen mit deiner Begründung.
Viel Spaß bei der Hochzeitsplanung!
Ich wurde beim Arbeitsamt hier ausgelacht als ich fragte, ob ich denn auch einen schwedischen Sprachkurs bekommen könnte und ich weiterhin auf die Zweisprachigkeit Finnlands hinwies.
Ich kann dir nur von meiner Erfahrung berichten. Bei meiner Abmeldung stand auch kein Familienstand drauf. Ich habe mich als letzten Hauptwohnsitz in München befunden.
Habe aber bei der Abmeldung gefragt, ob ich ein Dokument erhalten könnte, woraus ersichtlich ist, dass ich ledig bin. Genauso wie ich es hier im Forum schonmal gelesen hatte. Irgendwo hatte ich gelesen, dass ich darauf auch die Apostille brauchte. Die bekam ich bei der Regierung von Oberbayern. Konnte auf dem Meldeamt in Dtschl. fragen, wo ich es jeweils bekommen kann. Alles war in ca. 30min erledigt. Denn es muss erst geprüft warden, dass das Dokument nicht gefälscht ist.
Das habe ich hier beim Maistraatti einfach unübersetzt abgegeben. Die haben also dann meinen Familienstand hier mit aufgenommen und bei der Anmeldung der Hochzeit hat keiner überhaupt erst nach einem Ehefähigkeitszeugnis gefragt.
Hoffe in diesem Punkt konnte ich dir weiterhelfen.
Bei den restlichen habe ich keine persönlichen Erfahrungen. Seit der Heirat habe ich auch nicht das Bedürfnis die finnische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die deutsche ist gut genug, meiner Meinung nach. Aber kann auch deinen inneren Drang verstehen mit deiner Begründung.
Viel Spaß bei der Hochzeitsplanung!
Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft, Hochzeit, Kinder - und Kosten
Auf der Ablehnung meiner Meldebescheinigung (weil's keine Apostille war) stand, dass ich 4 Monate Zeit habe, die Apostille einzureichen, da die Meldebescheingung sonst nicht mehr gültig ist.Feline_Finlandia hat geschrieben:Danke für die bisherigen Antworten.
ynne hat geschrieben:
Nach meiner Erfahrung ist auf der Abmeldung aus D (in meinem Fall Berlin) kein Familienstatus vermerkt.
Ich habe jetzt mal nachgeschaut, und bei mir ist der Familienstatus vermerkt. Allerdings ist die Abmeldung nun auch drei Jahre alt, also keine Ahnung, inwiefern man dieses Dokument dann akzeptieren würde. Im Moment tendiere ich aber eh dazu, vielleicht doch erstmal die Staatsbürgerschaft zu wechseln...
Re: Wechsel der Staatsbürgerschaft, Hochzeit, Kinder - und Kosten
Hallo,Seit letztem Sommer ist das Studium beendet
wenn Du keinen "Studentenstatus" mehr hast, dann bist Du eine ganz normale EU-Bürgerin, der sich in einem EU-Ausland länger als 3 Monate aufhält.
Nur mal Interesse halber - Dir sind die Voraussetzungen für diesen Aufenthalt in Finnland aber hoffentlich schon bekannt:
http://www.hel.fi/static/helsinki/news/ ... fobank.pdf
Das gilt auch für Schweden, wenn Du länger als 3 Monate bleiben willst:
http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embas ... erlaubnis/
"Freizügigkeit" innerhalb der EU bedeutet nicht automatisch, dass ich mich beliebig innerhalb der EU über einen längeren Zeitraum in einem von meinem "Heimatland" abweichenden EU-Land aufhalten kann, ohne Formvorschriften zu erfüllen.
Dieser Punkt ist übrigens einigen meiner deutschen Rentner-Kumpels, die i.d.R. etwa 4-5 Monate am Stück in Finnland sind, jedenfalls nicht bekannt und wenn ich es sagte, dann glaubten sie es nicht ("Ist doch in der EU und deshalb kann ich bleiben, wo ich will und wielange ich will").
Gruss