Bin seit 2015 in Rente, und beziehe auch aus DE Altersrente. Die wird bisher nur DE versteuert, in FI bisher nicht. Die deutsche Rente musste ich hier nur wegen sairausvakuutuksen sairaanhoitumaksu angeben. Nun tritt seit 01.01.2018 ein neues Abkommen zur vermeidung der Doppelbesteuerung in Kraft, und laut einem Schreiben des hiesigen Finanzamtes scheint es so zu sein dass ich nun meine deutsche Rente zusätzlich auch hier versteuern muss, so lese ich es wenigstens aus dem Bürokratenfinnisch.
Hat jemand von Euch da einen Durchblick? Nach Vermeidung von Doppelbesteuerung klingt das jedenfalls nicht.
Grüsse, Harald
Abkommen zur Vermeidung v. Doppelbesteuerung DE - FI
Re: Abkommen zur Vermeidung v. Doppelbesteuerung DE - FI
Schau mal hier, Artikel 17 und 21: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... 1BCB404870
Ich habe das nur kurz überflogen, aber würde es so interpretieren, dass, falls in Finnland eine höhere Einkommensteuer anfällt, die Differenz zwischen der in Deutschland gezahlten Steuer und dem finnischen Steuersatz gezahlt werden muss. So funktionieren jedenfalls normalerweise Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich habe das nur kurz überflogen, aber würde es so interpretieren, dass, falls in Finnland eine höhere Einkommensteuer anfällt, die Differenz zwischen der in Deutschland gezahlten Steuer und dem finnischen Steuersatz gezahlt werden muss. So funktionieren jedenfalls normalerweise Doppelbesteuerungsabkommen.