Brutto- und Nettogehalt

Ideenaustausch zum Thema Leben in Finnland.
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Micha
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Brutto- und Nettogehalt

Beitrag von Micha »

Dieses Topic wurde abgetrennt vom Topic "Arbeitssuche in Finnland":

Ich habe mal versucht, an meinem Einkommen einen Vergleich für 2005 durchzurechnen und ich war erstaunt.

Zum einen sind die Steuersätze in Finnland beständig gesunken (valtion verotus) und in der BRD leicht gestiegen.
In Deutschland zahle ich in Steuerklasse 3 zwar immer noch bedeutend weniger Steuern als in Finnland, aber der Vorteil wurde bei mir durch die anderen Abgaben wettgemacht: In der BRD zahlt ein Arbeitnehmer Unmengen in die Krankenkassen (in Finnland wenig), dazu waren die Beiträge für die Renten-, Pflege- (in Finnland nichts) und Arbeitslosenversicherung höher. Hinzu noch der Solizuschlag in Deutschland.
Ich kam auf etwa gleich starke Abzüge in beiden Ländern!

Das ändert fürwar nichts daran, dass man in D in der Regel besser verdient und gleichzeitig das Preisniveau niedriger ist. Die Kaufkraft ist also in Deutschland wohl besser.
Aber zumindest in der Einkommenversteuerung liegt Deutschland nicht vor Finnland, sondern mittlerweile auf gleicher Höhe.
Zuletzt geändert von Micha am Do Okt 12, 2006 7:46 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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derdingens
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Beitrag von derdingens »

In Deutschland zahle ich in Steuerklasse 3 zwar immer noch bedeutend weniger Steuern als in Finnland,

Aber zumindest in der Einkommenversteuerung liegt Deutschland nicht vor Finnland, sondern mittlerweile auf gleicher Höhe.[/quote]

Hallo Michael;
aber das gilt auch nur, weil du verheiratet bist. In Deutschland wird man deutlich höher besteuert (StK 1!), wenn man nicht verheiratet ist und sobald man ein bischen mehr als das Durchschnittsgehalt verdient. In Finnland spielt der Status (vh oder nicht) fast keine Rolle. Als ich in Deutschland gearbeitet habe, habe ich mit 40% mehr Bruttogehalt als in Finnland (jaja, das war schmerzhaft...) netto trotzdem 10% weniger rausbekommen. Aber dafuer kann man in Deutschland natuerlich mehr absetzen, die Steuererkärung dauert in D circa 150mal so lang wie in Finnland.

Gruss,
dingens
Sid
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Beitrag von Sid »

Ich hab mal meine Richtwerte verglichen, z.B. die Prozentsätze.

Deutschland (stand 2000, Steuerklasse I)

Steuern 16,5%
Kranken- und Pflegeversicherung 7,5%
Rentenversicherung 9,7%
Arbeitslosenversicherung 3,3%
Gesamt: ~37%

Finnland

Steuern 26,5%
Krankenversicherung (nicht ersichtlich)
Rentenversicherung 4,5%
Arbeitslosenversicherung 0,7%
freiwillige Unionmitgliedschaft 1%
minus Kleinkram (k.A), z.B. Mobiltelefongeldwertervorteil etc. noch 1-2%
Gesamt: ~34%

Demnach, mein Netto ist vorteilhafter in Finnland :) (aber Brutto auch inzwischen höher).

Also ich sehe da keine gravierenden Unterschiede, nur:
- Sozialabgaben sind nicht so "sichtbar" in Finnland wie in Deutschland, werden aber mit den Steuern teilw. finanziert (und über die KELA Leistung hab ich mich geäussert)
- ohne Unionbeitrag wäre mir die Arbeitslosengeldleistung zu unsicher. Kann ich jedem nur ans Herz legen
- Fahrkosten (110 km täglich) wirken sich vorteilhaft aus (hatte die gleiche Strecke in Deutschland). Man muss zwar die billigste Möglichkeit anrechnen (Bus) und fährt meistens eh mit dem Auto. Ausserdem ist der Maximalsatz damit überschritten.
Nachteil:
- Man nehme Lebenshaltungskosten, Privatarztrechnungen (Selbstbeteiligung), Mietpreise, Mehrwertsteuer, *ähm*
maxxl
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Beitrag von maxxl »

Habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Obwohl man oft behauptet die Steuern wären so hoch in Finnland habe ich bei etwas weniger brutto mehr netto rausbekommen.

Allerdings ist das momentan mein erstes Jahr in dem ich bei einem finnischen Unternehmen arbeite (war vorher auf Entsendung hier). Ich blicke immer noch etwas sorgenvoll auf die Steuerabrechnung nächstes Jahr. Ich hoffe daß es dann auch stimmt was die Finanzbeamtin ausgerechnet hat.
Nordlicht

Urlaubsystem Finnland

Beitrag von Nordlicht »

[quote="maxxl"] in anderer Rubrik:

Zu deinen Fragen in der anderen Rubrik:
Urlaubsystem, 6 Tage Urlaub/Woche: Ein Relikt aus der Zeit der Sechstagewoche. Geblieben ist der Errechnungsfaktor 25 zur Festlegung des Tagesgehalts. Soll abgeschafft werden (wahrscheinlich zugunsten des Faktors 21). Können Ferien nicht mehr bezogen werden (z.B. Stellenwechsel), errechnet sich der Ferienersatz (lomakorvaus) für 24 gutgeschriebene Ferientage (4 Wochen) wie folgt:
Mt-Gehalt 1800*24/25 = 1728 €.
Alternative Berechnungsmethode (Faktor 21): 20 Arbeitstage (4 W.):
Mt-Gehalt 1800*20/21 = 1714,29 €.
Bei fortwährendem Arbeitsverhältnis wird die Differenz zum Monatsgehalt dem Feriengehalt zurgerechnet. Naturallohnbezüge bleiben erhalten. Feriengeld: in der Regel 50 % des Feriengehalts (nicht Mt-Gehalt). Keine gesetzliche Grundlage, Regelung über Gesamtsarbeitsverträge (työehtosopimus, abgek. TES), die in Finnland Allgemeinverbindlichkeit haben. I.d.R. kein Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Anspruch auf Urlaub/Winterurlaub (Arbeitnehmer mit Mt-Gehalt):
Für jeden Monat, den du mindestens 14 Tage gearbeitet hast (aufpassen bei Stellenantritt!), macht der Arbeitgeber in der Buchhaltung eine Rückstellung von 2 Ferientagen bis zum Ende der laufenden Urlaubsberechtigungsperiode (lomanmääräytymisvuosi). Die Urlaubsberechtigungsperiode läuft vom 1.4. - 31.3. Hat das Dienstverhältnis über ein Jahr gedauert, verdient der/die Arbeitnehmer/in 2,5 Urlaubstage/Mt. (30 Tage/Jahr; 24 Tage bzw. 4 Wochen im Sommer, 6 Tage bzw. eine Woche im Winter; Samstag mit eingerechnet).

Bezug des Urlaubs:
Sommerurlaub (24 Tage) in der Sommerferienperiode (2.5. – 30.9.), Winterurlaub (6 Tage) in der Winterferienperiode (1.10. – 30.4.).

GAV-Regelungen können für die einbezogenen Arbeitnehmer über die obigen gesetzlichen Vorschriften hinaus gehende Vorteile bieten. Zu beachten sind ferner: besondere Berechnungsmethoden für Arbeitnehmer im Stundenlohn, Wehrdienst, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Eltern-, Pflege- und Ausbildungsurlaub, Job Sharing, Abwesenheit wegen Krankheit.
Nordlicht

Re: Brutto- und Nettogehalt

Beitrag von Nordlicht »

[quote="Micha"]

Netto-/Bruttogehalt, Aufwendungen Gehaltsempfänger/Arbeitgeber (2006):

Beispiel: Monatsgehalt 2000 €, Naturallohn Pkw 500 €, steuerbares Gehalt 2500 €, Vorsteuerabzug (ennakonpidätys) 25 %, Rentenabzug Arbeitnehmer 4,3 % (ab 53. Altersjahr 5,4 %), Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer 0,58 %).

Gehaltsempfänger:
Steuerbares Gehalt 2500 €, Vorsteuerabzug 25 % 625 €, Rentenabzug 4,3 % 107,50 €, Arbeitslosenversicherung 0,58 % 14,50 €, Nettoauszahlung: 1253 €.

Arbeitgeber:
Berechnungsgrundlage steuerbares Gehalt 2500 €.
Sozialversicherungsabgabe 2,958 %*) 73,95 €
Rentenbeitrag 17,2 %**) 430,00 €
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 0,75 %***) 18,75 €
Gesetzliche Unfallversicherung, Annahme 1,0 %***) 25,00 €
Gruppenlebensversicherung 0,082 % 2,05 €
Rückstellung für Urlaubsgehalt einschl. vorg. Sozialkosten 18,3 % 366,00 €
Gesamt Rückstellungen und Sozialkostenbeiträge: 915,75 €

Vergleich Gehalt 2500 €:
Nettoauszahlung für Gehaltsempfänger: 1253,00 €
Betriebsaufwand für Arbeitgeber: 2915,75 € (aufgepasst: Naturallohn-Steuerwert 500 € ist kein Betriebsaufwand sondern nur Steuerwert, somit Monatsgehalt 2000 € + Rückstellungen und Sozialkostenbeiträge 915,75 (36,63 % vom Gehalt), gesamt 2915,75 €).
Differenz Betriebsaufwand Arbeitgeber (2915,75) zum Nettogehalt (Vorsteuerabzug = endgültige Steuer): 1662,75 €

Der Aufwand des Naturallohnes erscheint in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Sonstiger betrieblicher Betriebsaufwand (Kraftstoff, Versicherungen, Unterhalt usw.). Weitere mögliche fringe benefits: Lunchgutscheine, Fitnessgutscheine, ÖV-Gutscheine, Telefonvorteil, Wohnungsmiete).

Sozialleistungen des Arbeitgebers:

*) Sozialversicherungsabgabe/Sosiaaliturvamaksu oder stm:
Drei Abgabenklassen: Maksuluokka I: 2,958 %, Maksuluokka II/5,158 %: private Arbeitgeber, deren Abschreibungen über 50.500 € liegen sowie mindestens zehn und höchstens 30 % der gezahlten Gehaltssumme betragen. Maksuluokka III/6,058 %: wie vor, jedoch Abschreibungen in Höhe von über 30 % der gezahlten Gehaltssumme.

**) Rentenbeitrag:
Arbeitgeber mit bis 50 Arbeitnehmer: 21,5 %, ab 50 Arbeitnehmer je nach Altersstruktur bis 23,0 %.

***) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Bis Gehaltssumme 840.940 €: 0,75 %, darüber 2,95 %.

****) Unfallversicherung:
Je nach Gefahrengrad bis 4 %.

Mittelbare weitere Sozialleistungen des Arbeitgebers:
GAV-Regelungen; zum Großteil von KELA übernommene Leistungen: Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern-, Pflege-, Ausbildungsurlaub, Karenzkrankentage, Job sharing. Mittelbarer Aufwand sind z.B. Selbstbehalt, Rekrutierungskosten, Temporärarbeitskräfte usw.

Weil der Markt schlussendlich die Auflagen des Staates an die Arbeitgeber ausreguliert, liegen finnische Löhne und Gehälter im Durchschnitt unter dem Niveau von D/A/CH.
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vole04
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Netto ist mehr in finnland

Beitrag von vole04 »

Hallo,
also als unverheirateter verdient man in Finnland netto mehr als in Deutschland. Klar, der Vergleich ist wegen eines niedrigeren Lohngefälle in Finnland nicht direkt zu machen, aber in Deutschland habe ich brutto weit mehr verdient und netto in etwa das gleiche gehabt (wenn nicht weniger). Also versuche ich nun in Finnland ein wenig zu steigen, dann ist alles perfekt !
Und mit der Kaufkraft, klar hier geht das Geld für Flüge und teure Lebenshaltung drauf, aber braucht man den Krempel den man in Deutschland kaufen könnte den wirklich.
Gruss Volker
Nordlicht

Medientipp!

Beitrag von Nordlicht »

Medientipp!
Für alle, die in Finnland einer Arbeit nachgehen.

Heute Donnerstag, 8.2. auf Radio Suomi Ylenaikainen (Lokalradio Hauptstadtregion), 94,0 MHz, Kontaktsendung: Fragen rund um das finnische Rentenwesen.
Die halbstündige Frage- und Antwortsendung beginnt um 12.15, eine Einführung hierzu geht ca. 11.40 Uhr über den Äther. Fragen (auf Finnisch) können schon jetzt gerichtet werden an: ya.studio@yle.fi .

Nordlicht hatte beim Zustandekommen dieser Kontaktsendung die Finger mit im Spiel. Es werden hier Informationen vermittelt, deren Bedeutung für alle Beschäftigten sehr groß ist. Ganz besonders für Arbeitnehmer/innen in untypischen Anstellungsverhältnissen.

Haltet die Ohren spitz!
Sid
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Beitrag von Sid »

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