auto-unklarkeiten

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Kirsi
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auto-unklarkeiten

Beitrag von Kirsi »

hi,

ich habe alle eintragungen bzgl autimport eingehend studiert und obwohl bereits viel darüber geschrieben worden ist muss ich nochmal mein anliegen anbringen und hoffe, dass noch jemand antworten will.

mir geht es in erster linie um diese abmeldeprozedur in deutschland: wenn ich mit dem deutschen kennzeichnen einreise und ein freund später (nach ummeldung etc. in finnland) das auto für mich in deutschland abmeldet, kann es da probleme geben, weil ich nicht mehr in D (konkret Berlin) gemeldet bin? Braucht er zum abmelden meinen Personalausweis oder ähnl.? Was sage ich bzw. er da?

wenn ich mit überführungskennzeichen fahre, kann mir jemand eine versicherung nennen, die günstig für die zeit versichert (meine, HDI, bietet das nämlich nicht an)

vielleicht hört ihr es raus - ich bin eine noch recht frische Autobesitzerin (aber bereits ein jahr) und daher hoffe ich auf nochmalige hilfestellungen...

Kirsi
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Meine Freundin hat damals mein Auto in D abgemeldet. Habe ihr einfach per Post die alten Nummernschilder geschickt, die Anmeldebestätigung des Autos aus Finnland und die deutschen Fahrzeugpapiere. Ging problemlos. Nicht mal eine Vollmacht oder ähnliches (Ausweis etc) war nötig.
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derdingens
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Beitrag von derdingens »

Hi,
das gibt mit Sicherheit Probleme, wenn man sowas nicht persönlich macht.

Besorg die das rote Ueberfuehrungskennzeichen; das ist eine Woche gueltig, soweit ich mich erinnere ( in Finnland angeblich länger, aber man sollte innerhalb einer Woche die Möhre in FI anmelden).
Die entsprechende Ueberfuehruungsversicherung heisst glaube ich gruene Karte, zumindest war meine gruen). Ich hatte sie von der HUK, Allianz hat sie aber auch wie eigentlich jede vernuenftige Autoversicherung :?
Gruss,
dingens

Ach ja: Fix zum Zoll in FI ist auch zu empfehlen.
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Bei mir ging das damals echt reibungslos. Weiß natürlich nicht, ob das die Regel ist..aber es ging bei mir. Hätte ich selbst nicht gedacht, aber wir haben es einfach versucht.
Später kamen sogar noch die enstempelten Nummernschilder und der Fahrzeugbrief zurück.
In Finnland habe ich mein Auto übrigens nach so 3 Monaten angemeldet. Ich fuhr vorher ganz normal mit meinen deutschen Nummernschildern.
Nach meinem Umzug in die Schweiz wurde es ähnlich gemacht. Ging ebenfalls. Das ganze Paket mit Nummernschildern usw wurde nach FIN geschickt und ein Anruf bei der Versicherung getätigt. Diese schickten mir noch die Endabrechung und die Sache war gegessen.
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schneemaennchen
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Beitrag von schneemaennchen »

wir haben das auch so gemacht, daß wir die deutschen kennzeichen und den fehrzeugbrief an meine mutter geschickt haben und sie das dann erledigt hat. wir hatten zwei autos zum abmelden, beim ersten habe ich noch eine vollmacht mitgeschickt, die war aber nicht nötig. deshalb habe ich mir das beim zweiten auto gespart.
wer den fahrzeugbrief (dieses ausführliche hauptdokument) hat, hat keine probleme beim abmelden.

wir sind ganz normal mit deutschen standardkennzeichen nach finnland eingereist und haben dann ein auto als umzugsgut hier eingeführt. sobald wir die finnischen kennzeichen hatten, haben wir es in deutschland abgemeldet.
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Martin
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Beitrag von Martin »

In Finnland darf man maximal 3 Monate mit den deutschen Kennzeichen fahren - außer man ist Student(in), dann kann man eine längere Genehmigung von Tulli bekommen.

Die Abmeldung des Fahrzeugs durch jemand anderen in Deutschland sollte - im Zweifelsfall mit Vollmacht - ohne Probleme abgehen.
...aber bei Behörden soll es ja manchmal Überraschungen geben... :roll:

Wenn du Kurzzeit-Kennzeichen brauchst, kann ich diesen Versicherungsmakler empfehlen. Da habe ich vor ein paar Monaten meine Versicherungskarte bestellt. Ging über den Online-Shop alles problemlos, schnell und günstig... :)

Der Fahrzeugschein (oder um genau zu sein: die Zulassungsbescheinigung, Teil I) wird eingezogen. Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil II) braucht man dann hier zur Anmeldung - den wird der 'TÜV' hier einbehalten und entsprechende finnische Dokumente ausstellen.

Vorsicht: Mit der Anmeldung in Finnland auf jeden Fall nicht länger als 12 Monate warten, sonst ist die Einfuhrsteuer fällig! Auch wenn man schon mehr als 12 Monate hier wohnt und sich dann erst entschließt ein Auto zu importieren... :evil:
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Finnrotti
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Beitrag von Finnrotti »

Also mein Freund hat das Auto hier angemeldet und dann ist er beim nächsten Mal in DE zum Amt, da war die Karre schon automatisch abgemeldet worden. Die wollten dann noch den Fahrzeugbrief haben, den konnte er aber entwertet wieder mitnehmen falls wir nochmal nach DE ziehen sollten.
Viel Erfolg
Finnrotti
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derdingens
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Beitrag von derdingens »

Okay, hiermit ziehe ich meinen Beitrag offiziell zurueck :) . War bei mir dann wohl eine Ausnahme :evil:

Gruss, dingens
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Ninni
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Beitrag von Ninni »

Ich habe den Fahrzeugbrief ebenfalls zurückbekommen.
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Katja
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Beitrag von Katja »

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde mein Auto auch automatisch nach der Anmeldung in Finnland abgemeldet. Dank der EU erledigen das die finnischen Behörden jetzt. Ich meine, dass das seit 2005 so ist. Nur beim Motorrad meines Freundes war irgendetwas schief gelaufen. Aber das liess sich dann auch telefonisch klären.

Meine Empfehlung ist, zur Sicherheit einfach ein paar Wochen nach der Anmeldung in Finnland bei dem alten zuständigen KFZ-Amt in Deutschland anzufragen.

Ueberfuehrungskennzeichen und die dazu nötige Versicherung aus Deutschland sind völlig ueberteuert und meiner Erfahrung nach unnötig!
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Tomppa
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Beitrag von Tomppa »

AKE meldet nach Deutschland die Anmeldung in Finnland und damit wird das KFZ in D, rückwirkend zu dem Datum der finnischen Anmeldung, abgemeldet.

http://www.ake.fi/AKE_EN/

In Deutschland bezahlte Versicherung und KFZ-Steuer werden danach zurückerstattet.

Ich kenne mehrere Finnen die aus Deutschland zurück nach Finnland umgezogen sind und die Ummeldung des KFZ ist ausnahmslos ohne Probleme verlaufen.

Beim finnischen TÜV läuft die Erstuntersuchung ganz flott, wenn man die COC vorweisen kann.
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Martin
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Beitrag von Martin »

Tomppa hat geschrieben:Beim finnischen TÜV läuft die Erstuntersuchung ganz flott, wenn man die COC vorweisen kann.
...aber nur wenn in der CoC alles den EWG Normen entspricht... Ich hatte beim Import Probleme weil z.B. die Bremsanlage "nur" nach StZVO Norm aufgeführt war... :evil:
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